Unser Bürger*innenrat
Von März 2026 bis Dezember 2029 tagt der Bürger*innenrat von Stromnetz Berlin. Der Rat berät uns zu Themen des Netzbetriebs.
Der Berliner Senat hat sich zum Ziel gesetzt, die Beteiligung von Bürger*innen als Prinzip der politischen Willensbildung verstärkt zu fördern und Bürger*innen in die Entwicklung Berlins mit einzubeziehen.
Wir betreiben das Stromverteilungsnetz zur Versorgung der deutschen Hauptstadt mit elektrischer Energie. Als Unternehmen des Landes Berlin möchten wir ein bürgernaher und verlässlicher Infrastrukturpartner sein, unsere Leistungen kontinuierlich verbessern und an den Bedürfnissen der Berliner*innen ausrichten. Das gelingt am besten im vertrauensvollen Dialog mit den Bürger*innen.
Für den ab März 2026 aktiven Bürger*innenrat haben sich 177 Berliner*innen aus allen Bezirken beworben. Ausgewählt wurden 24 Personen verschiedener Generationen – 12 Frauen, 11 Männer und eine nicht-binäre Person –, die ihre Erfahrungen und Perspektiven einbringen.
Am 12. März 2026 findet die konstituierende Sitzung des Bürger*innenrats statt.
Ergänzende Unterlagen Bürger*innenrat
Rückblick Bürger*innenrat 2022 - 2025
Fragen und Antworten zum Bürger*innenrat
Welche Aufgaben hat der Bürger*innenrat?
Der Bürger*innenrat vertritt die Interessen der Berliner*innen und trägt Anregungen, Vorschläge und Kritik an Stromnetz Berlin heran. Der Bürger*innenrat bestimmt seine Agenda zu Themen des Netzbetriebs eigenständig und berücksichtigt im eigenen Ermessen Themenvorschläge von einzelnen Bürger*innen, Initiativen, Organisationen und Stromnetz Berlin.
Aus wie vielen Personen setzt sich der Bürger*innenrat zusammen?
Unser Bürger*innenrat besteht aus 24 Mitgliedern.
Wie erfolgte die Auswahl?
12 Mitglieder wurden per Los aus den eingegangenen gültigen Bewerbungen bestimmt, pro Berliner Bezirk ein Mitglied.
12 Mitglieder wurden auf Basis ihrer Bewerbungsunterlagen von Stromnetz Berlin mit dem Ziel ausgewählt, den Bürger*innenrat möglichst divers und bevölkerungsrepräsentativ zu besetzen.
Zusätzlich gibt es eine Nachrückliste. Die Nachrückliste wurde zu 100 % im Losverfahren bestimmt.
Wie oft tagt der Rat?
Der Bürger*innenrat tritt für die Dauer von vier Jahren (2026 bis 2029) zusammen und tagt dreimal jährlich.
Zusätzlich können sich Mitglieder für die Durchführung von Arbeitsgruppen treffen.
Erhalten die Mitglieder des Bürger*innenrats eine Aufwandsentschädigung?
Jedes Mitglied erhält von Stromnetz Berlin eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro pro regulärer Sitzung für Fahrtkosten, Kinderbetreuung und sonstige Auslagen im Zusammenhang mit der Ratstätigkeit.
Für die aktive Teilnahme an Arbeitsgruppen wird zusätzlich pauschal eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro pro Person und Jahr erstattet.
Wie erfahre ich mehr über die Arbeit des Bürger*innenrats?
Die Arbeit des Bürger*innenrats wird transparent auf dieser Seite dokumentiert.
