Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Anlagen gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.
Was versteht man unter einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage)?
In einer KWK-Anlage wird z. B. mit einem Verbrenunnungsmotor mechanische Energie (Kraft) und thermische Energie (Wärme) erzeugt. Die mechanische Energie wird mit einem Generator in elektrische Energie umgewandelt. Durch die gleichzeitige Erzeugung und Nutzung von Strom und Wärme (Kopplung) wird gegenüber der separaten Erzeugung ein höherer Wirkungsgrad erzielt.
Was ist ein Blockheizkraftwerk (BHKW)?
Welche Förderprogramme gibt es für KWK-Anlagen?
Je nach Primärenergieträger können unterschiedliche Förderungen in Anspruch genommen werden. Für die Auszahlung auf Grundlage des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) oder des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist Ihr Netzbetreiber zuständig.
Hierzu stehen wir Ihnen beratend gerne zur Verfügung. Weiterführende Informationen zu KWK-Anlagen nach Maßgabe des EEG, entnehmen Sie bitte unseren Informationen zum EEG auf dieser Seite: Erneuerbare Energien.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Anschlussantrages einer Erzeugungsanlage?
Wer muss den Anschlussantrag für eine Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber stellen?
Wird ein vorhandener Netzanschluss immer als Einspeisepunkt verwendet?
Wann erhalte ich meine Vergütung?
Nach der Inbetriebnahme der KWK-Anlage nach Maßgabe des KWKG, stellt der Einspeiser dem Netzbetreiber folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Inbetriebsetzungsprotokoll mit den Unterschriften des Betreibers und des Errichters der Anlage.
- Kundeninformationsblatt (enthält die persönlichen Daten des Anlagenbetreibers)
- Nachweis der Anmeldung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Nach Erhalt der kompletten Unterlagen wird ein Einspeisevertrag erstellt und dem Betreiber übersendet. Nach Abschluss des Vertrages wird die Vergütungszahlung aufgenommen.