Ablesung Ihres Stromzählers
Mindestens einmal im Jahr lesen wir jeden Stromzähler in Berlin ab, sofern der Anschlussnutzer nicht einen anderen Messdienstleister beauftragt hat.
Wir versuchen in den meisten Fällen die Zählerstände persönlich vor Ort zu ermitteln. Ist dies nicht möglich oder nicht vorgesehen, z. B. bei einem Zähler in einer Kleingartenkolonie, senden wir dem Kunden unsere Aufforderung zur Selbstablesung zu.
Selbständige Zählerablesung
Sie können uns zu dem angekündigten Ablesetermin selbständig den Zählerstand mitteilen:
- Telefonisch über die Rufnummer der Ableseankündigung
Bitte halten Sie dafür die Zählernummer, den Zählerstand, die Postleitzahl und das Datum der Ablesung bereit. - Online über unsere Webseite www.stromnetz.berlin/zaehlerstand
Bitte halten Sie dafür die Postleitzahl, die Zählernummer, den Zählerstand und das Datum der Ablesung bereit. - Mit der Selbstablesekarte
Diese senden wir Ihnen automatisch zu, wenn bei der persönlichen Ablesung vor Ort Ihr Zählerstand nicht ermittelt werden konnte. Auf der Selbstablesekarte müssen Sie nur den Zählerstand und das Datum der Ablesung eintragen. Die Karte können Sie anschließend kostenfrei an uns zurücksenden.
Damit Sie für sich selbst auch den Zählerstand notieren und aufbewahren können, stellen wir Ihnen den grauen Kontrollabschnitt zur Verfügung.
Bitte senden Sie uns den Zählerstand innerhalb von einer Woche nach Erhalt des Anschreibens.
Ablesung durch Stromnetz Berlin
Wir sind Eigentümer des Stromverteilungsnetzes und der Stromzähler. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz sind wir für die Bereitstellung von Zählern und deren Ablesung zuständig, unabhängig davon, mit welchem Stromlieferanten Sie einen Stromliefervertrag geschlossen haben. Teil Ihres Stromliefervertrages ist die Nutzung unseres Netzes und des Zählers.
Zwischen Ihrem Stromlieferanten und uns besteht ebenfalls ein Vertragsverhältnis, in dem unter anderem die Nutzung unseres Verteilungsnetzes für die Belieferung seiner Kunden an klar bestimmten Entnahmestellen mit Strom geregelt ist. Für die Abrechnung der Netznutzung ist eine Zählerablesung bei den betreffenden Kunden notwendig. Den Zeitpunkt der Ablesung dürfen wir bestimmen, um einen wirtschaftlich optimalen Netzbetrieb sicherzustellen. Auf dieser Basis sind wir für die Bereitstellung der Zählerstände an den jeweiligen Stromlieferanten der Entnahmestelle zuständig.
Bei der Vor-Ort-Ablesung setzen wir teilweise Dienstleister ein.
Ankündigung der Ablesung
Die anstehende Ablesung des Stromzählers kündigen wir durch einen Aushang an Ihrer Haustür oder durch einen Einwurf in Ihrem Briefkasten an.
Die Ankündigung erfolgt mindestens eine Woche vor dem tatsächlichen Ablesetermin.

Ablesung vor Ort
Zu dem angekündigten Zeitpunkt kommt unser Ableser zu Ihnen. Sofern der Zähler in Ihrer Wohnung bzw. in Ihrem Haus hängt und der Ableser keinen direkten Zugang zu dem Zähler hat, wird er sich bei Ihnen melden.
Ist der Zähler für den Ableser zugänglich, da er in einem zentralen Raum oder im Hausaufgang installiert ist, liest er die Zähler selbständig ab.
Ihre persönliche Anwesenheit zu dem Ablesetermin ist nicht erforderlich.
Mitteilung des Zählerstands an den Stromlieferanten
Sofern Sie den Zählerstand nach unserer Ableseankündigung Ihrem Stromlieferanten mitgeteilt haben, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihnen trotzdem unsere Selbstablesekarte zusenden. Diese Situation tritt ein, wenn uns Ihr Stromlieferant den Zählerstand nicht übermittelt oder erst nach dem Versand der Selbstablesekarte bereitgestellt hat.
Ihr Stromlieferant ist nicht zur Weiterleitung eines Zählerstands an uns verpflichtet. Einige Stromlieferanten senden uns einen Stand zu, den wir dann auch bei uns dokumentieren.
Für uns gibt es auch keine Verpflichtung zur Nachfrage für Zählerstände bei dem Stromlieferanten. Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass sich der Stromlieferant und der Netzbetreiber nicht abstimmen.
Bitte beachten Sie, dass auch der Lieferant im Rahmen des Stromliefervertrags die Möglichkeit zur Ermittlung Ihres Zählerstands hat.
Keinen Zählerstand bereitgestellt
Erhalten wir von Ihnen keinen Zählerstand, wird gemäß einer gesetzlichen Regelung, der für die Netznutzung anzusetzende Verbrauch bzw. Zählerstand rechnerisch auf Grundlage Ihres Vorjahresverbrauchs ermittelt.
Verwendung des Zählerstands
Der von uns ermittelte bzw. von Ihnen bereitgestellte Zählerstand wird für die Abrechnung der Nutzung unseres Stromverteilungsnetzes mit Ihrem Stromlieferanten verwendet. Mit der Abrechnung der Netznutzung übermitteln wir Ihrem Stromlieferanten den bei uns dokumentierten Zählerstand.
Ihrem Stromlieferanten steht dadurch der Zählerstand zur Verfügung und in der Regel nutzt Ihr Stromlieferant den Stand auch bei der Rechnungslegung für die Strombelieferung, also der Abrechnung Ihres Vertrags.
Kleine Übersicht zu Zählernummern




