Dezentrale Belieferungsmodelle
Die Nutzung von vor Ort erzeugter Energie ist ein Baustein für eine smarte Stadt und Klimaneutralität.
Letztverbraucher*innen können ihren Stromlieferanten frei wählen. Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen mit dezentralen Belieferungsmodellen weitere Wahlmöglichkeiten. So können Letztverbraucher*innen gegebenenfalls von lokal produzierter Energie profitieren.
Ungewissheit über künftige gesetzliche Regelungen
Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Kundenanlage besteht im Zuge einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13.05.2025 aktuell Unsicherheit. Eine gesetzliche Klarstellung ist bisher nicht erfolgt. Die BGH-Entscheidung ist auch für die bisher möglichen Mieterstrommodelle bedeutsam. Weitere Informationen zum Umgang von Stromnetz Berlin mit den bestehenden Unsicherheiten haben wir für Sie in einer Übersicht zusammengestellt.
Informationsblatt Belieferungsmodelle
Kundenanlage
Eine Kundenanlage im Sinne des § 3 Nr. 24a und b EnWG ist eine kundeneigene Anlage zur Abgabe von Energie, die anders als Energieversorgungsnetze von der Regulierung befreit ist.
Üblich ist eine Kundenanlage in einem Mehrfamilienhaus in Form von Mieterstrom-Konstrukten. Auch bei Gewerbebetrieben und der Industrie wird diese Regelung angewandt.
Durch den Anschluss und Betrieb einer Erzeugungsanlage innerhalb der Kundenanlage kann der Strombezug aus dem Netz der allgemeinen Versorgung reduziert werden, sofern an der Kundenanlage angeschlossene Letztverbraucher*innen sich für die Nutzung des lokal erzeugten Stroms entscheiden. Es ist jedoch wichtig, dass Letztverbraucher*innen innerhalb der Kundenanlage das Recht behalten, ihren Stromlieferanten frei zu wählen.
Ein*e Betreiber*in der Kundenanlage ist verpflichtet, eine diskriminierungsfreie und unentgeltliche Durchleitung des Stroms sicherzustellen, so dass die freie Lieferantenwahl uneingeschränkt gewährleistet bleibt.
Mieterstrom
Beim Mieterstrom handelt es sich um ein Belieferungsmodell für Letztverbraucher*innen. Der Strom wird direkt vor Ort – also auf, an oder in einem Gebäude (zum Beispiel in einem Mehrfamilien- oder Gewerbegebäude) – durch eine Erzeugungsanlage produziert.
Die Besonderheit ist, dass der vor Ort erzeugte Strom innerhalb desselben Gebäudes von den teilnehmenden Mieter*innen oder Mitgliedern einer Eigentümergemeinschaft genutzt wird. Die Weitergabe erfolgt über die bestehende Hausinstallation, ohne dass der Strom durch ein Verteilungsnetz geleitet werden muss.
Anders als beim Strombezug aus dem Verteilungsnetz können für den vor Ort erzeugten und verbrauchten Strom einige Kostenbestandteile entfallen. Dazu gehören unter anderem
- das Netzentgelt,
- netzseitige Umlagen (z. B. KWKG-Umlage, Umlage gemäß § 19 StromNEV),
- die Stromsteuer und/oder
- die Konzessionsabgabe.
Wesentliche Merkmale von Mieterstrom im Überblick
| Merkmal | Mieterstrom |
|---|---|
| Erzeugungsanlage | alle Arten von Erzeugungsanlagen möglich (üblicherweise Blockheizkraftwerke oder Photovoltaik-Anlagen) |
| Messtechnik |
Summenzähler Mieterzähler |
| Mieterstromzuschlag |
möglich unter bestimmten Bedingungen |
| Gesetzliche Grundlage | § 3 Nr. 24 a/b EnWG § 20 Nr. 1d EnWG § 42a EnWG |
| Übliche Messkonzepte |
Messkonzept 6 oder siehe Messkonzepte |
| Vertragliche Grundlage | Teilnehmende schließen einen Mieterstromvertrag mit dem Mieterstromanbietenden |
| Technische Beantragung (Messkonzept) | Bitte nutzen Sie bzw. der von Ihnen gewählte Installateurbetrieb unser Kundenportal |
| Anmeldung von Teilnehmenden (Netznutzung) | Bitte nutzen Sie für die Anmeldung die E-Mail-Adresse [email protected] |
Informationen für Betreiber*innen eines Mieterstrommodells
Allgemeines
Im Zuge der BGH-Entscheidung (BGH, 13.05.2025 [EnVR 83/20]) sind die Maßgaben für Mieterstromanlagen verschärft worden. Informationen zu den neuen Maßgaben zum Anschluss von Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a und b EnWG, die im Kern die Abgrenzung zwischen Kundenanlage und Verteilernetz betreffen, finden Sie.
Die erfolgreiche Umsetzung eines Mieterstromprojekts erfordert ein sorgfältig abgestimmtes Vorgehen. Bitte besprechen Sie Ihre Pläne daher bereits vor der Beantragung bei Stromnetz Berlin mit Ihrem Installateurbetrieb.
Anmeldung einer Erzeugungsanlage oder Änderung des Messkonzepts für eine Erzeugungsanlage (technische Beantragung)
Bitte prüfen Sie zunächst,
- ob Ihr Gebäude für eine Stromerzeugungsanlage geeignet ist (z. B. Dachfläche, Ausrichtung) und ob sich ein Mieterstrommodell realisieren lässt,
- oder ob eine bereits vorhandene Stromerzeugungsanlage genutzt werden kann.
Neue Stromerzeugungsanlagen melden Sie bitte über Ihren Installateurbetrieb in unserem Kundenportal an. Dort kann der Installateurbetrieb auch direkt das Messkonzept passend zum gewünschten Belieferungsmodell angeben.
Bestehende, bereits angemeldete Stromerzeugungsanlagen lassen Sie bitte ebenfalls über Ihren Installateurbetrieb im Kundenportal unter Messkonzeptänderung auf das gewünschte Belieferungsmodell umstellen.
Zusätzlich ist es erforderlich, dass Sie Ihre Erzeugungsanlage, wenn noch nicht erfolgt, im Marktstammdatenregister registrieren.
Anmeldung von Teilnehmenden im Belieferungsmodell (Netznutzung)
Sobald Ihre Stromerzeugungsanlage in Betrieb genommen oder erfolgreich umgemeldet wurde, melden Sie bitte das gewünschte Belieferungsmodell zur kaufmännischen Abwicklung an. Die kaufmännische Abwicklung sorgt dafür, dass die erforderlichen An- und Abmeldeprozesse der Teilnehmenden am Belieferungsmodell, zwischen Ihnen und Stromnetz Berlin reibungslos abgestimmt werden.
Bitte wenden Sie sich dafür per Mail an
[email protected].
Entscheiden sich während des Betriebs weitere Letztverbraucher*innen am Mieterstrom teilzunehmen, geben Sie bitte die Information zeitnah weiter.
Nach Klärung bzw. Ergänzung der Teilnehmenden können wir die Energiemengenermittlung korrekt und transparent durchführen.
Beantragung Mieterstromzuschlag
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben muss ein Mieterstromzuschlag durch den Anlagenbetreiber beantragt werden. Bitte nutzen Sie dafür das Formular Beantragung Mieterstromzuschlag.
Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular sowie eventuell erforderliche Unterlagen an
[email protected].
Fragen und Antworten
Nachfolgend haben wir bekannte Fragen und die zugehörigen Antworten zu Ihrer Information zusammengestellt. Gern können Sie weitere Fragen zum Thema Mieterstrom an uns richten. Bitte nutzen Sie dafür unser Postfach
[email protected].
Thema Mieterstrom
Stellt Stromnetz Berlin die Zähler für Mieterstromteilnehmer*innen bereit und was kosten die Zähler?
Die Stromzähler können durch Stromnetz Berlin bereit gestellt werden.
Das Entgelt für die Stromzähler entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt auf der Seite Grundzuständiger Messstellenbetreiber.
Ich habe ein BHKW und eine PV-Anlage. Ist Mieterstrom auch bei dieser Kombination möglich?
Die Kombination mehrerer Erzeugungsanlagen ist möglich. Bitte beachten Sie, dass Ihr Elektro-Installateurbetrieb das Messkonzept vor dem Aufbau der Mieterstromanlage mit uns abstimmt.
Müssen alle Mieter*innen an dem Mieterstrom teilnehmen?
Nein. Mieter*innen sind nicht zur Teilnahme verpflichtet. Mieter*innen, die nicht teilnehmen, wählen Ihren eigenen Stromlieferanten.
Kann Stromnetz Berlin auch die Stromabrechnung für die Mieterstromteilnehmer*innen übernehmen?
Nein. Wir bieten diese Dienstleistung nicht an.
Was ist ein Mieterstromzuschlag?
Beim Mieterstromzuschlag handelt es sich um eine spezielle Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) für Strom aus Solaranlagen. Näheres erfahren Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.