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Anschlussberater
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Gern unterstützen wir Sie und klären mit Ihnen die Herstellung oder Änderung eines Hausanschluss bzw. Anschluss in der Niederspannung (0,4 kV) für eine Ladeinfrastruktur.
Wir haben für Sie eine übersicht der häufig gestellten Fragen und Antworten zum Thema Ladeinfrastruktur zusammengestellt.
Einen eingetragenen Elektro-Installateur finden Sie über unsere Installateursuche. Weitere Ansprechpartner finden Sie bei der Elektro-Innung.
Einen Überblick über den Ablauf und die Voraussetzungen für die Herstellung eines neuen Hausanschlusses erhalten Sie im Merkblatt „Der elektrische Anschluss - Merkblatt für Bauherren und Architekten" (PDF 8 MB)„
Benötigte Unterlagen:
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Beantragung des Anschlusses und zum weiteren Ablauf.
Für die Leistungserhöhung eines vorhandenen Hausanschlusses benötigten wir folgende Unterlagen:
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Beantragung des Anschlusses und zum weiteren Ablauf.
Bitte beachten Sie, dass dem Anschluss von Ladeinfrastruktur gemäß TAB NS Nord 2019 vom Netzbetreiber zugestimmt werden muss.
Seit März 2019 müssen gemäß der deutschlandweit gültigen Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) alle Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber angemeldet werden (siehe § 19 Absatz 2 Satz 2 NAV). Ihr ausführender Elektroinstallateur hilft Ihnen in dieser Frage weiter und übernimmt in der Regel für Sie die Klärung bzw. Anmeldung. Nutzen Sie bitte die unter Herstellung bzw. Leistungserhöhung bereitgestellte Datei "Vordrucke und Datenblätter zur Anmeldung zum Netzanschluss nach VDE-AR-N 4100 Anhang B".
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits bei der Beantragung Ihres Hausanschlusses bzw. bei Änderungen an Ihrem vorhandenen Anschluss von einem im Installateurverzeichnis eingetragenen Installateur unterstützen zu lassen. Dadurch können Verzögerungen im Bauablauf vermieden und die technische Durchführbarkeit entsprechend der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord 2019) sichergestellt werden.
Die aktuellen Kosten für die Herstellung bzw. Änderung eines Hausanschlusses sind in unserem Preisblatt aufgeführt:
Preisblatt für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - bis 30.06.2020 (PDF 60 kB)
Preisblatt für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - ab 01.07.2020 (PDF 58 kB)
Sie suchen einen Elektro-Installateur zur Installation einer Ladeinfrastruktur?
Grundsätzlich sind alle in unserem Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetriebe berechtigt, die Ladeinfrastruktur anzuschließen. Bei der Auswahl des Betriebes in Ihrer Region hilft Ihnen unsere Installateursuche.
Weitere Hinweise erhalten Sie auch auf der Webseite der Elektro-Innung Berlin. Dort hat der Arbeitskreis Elektromobilität weitere Informationen und einen Flyer mit spezialisierten Betrieben zum Thema veröffentlicht:
Elektro-Innung Berlin - Fachkreis Elektromobilität
Bitte senden Sie - ggf. über Ihren Installateur - Ihre vollständig ausgefüllten Unterlagen an uns: kundenanschluesse@stromnetz-berlin.de.
Nach der Beantragung erhalten Sie ein Kostenangebot mit weiteren Anlagen. Mit Ihrer Unterzeichnung des Angebotes und ggf. des Netzanschlussvertrages beauftragen Sie die Realisierung verbindlich.
Gemeinsam mit unserem Angebot erhalten Sie ggf. den Netzanschlussvertrag:
Neben vielen Energieversorgern bieten auch andere Marktakteure wie z. B. das Elektrohandwerk passende Ladeeinrichtungen für jeden Anwendungsfall zum Kauf an. Stromnetz Berlin verkauft keine Wallboxen.
Seit März 2019 schreibt der Gesetzgeber die Anmeldung aller Ladeinrichtungen beim Netzbetreiber vor. Gemäß der deutschlandweit gültigen Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) muss die Ladeeinrichtung vor Inbetriebnahme beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden (siehe § 19 Absatz 2 Satz 2 NAV). Ihr ausführender Elektroinstallateur hilft Ihnen in dieser Frage weiter und kann die Anmeldung über den standardisierten Anmeldebogens für Sie übernehmen.
Bei Ladeinfrastrukturen oberhalb von 12 kVA ist zusätzlich die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers notwendig. Nach Erhalt der Anfrage wird die Netzsituation geprüft und abhängig vom Prüfungsergebnis eine Zustimmung gegeben oder notwendige Maßnahmen mitgeteilt.
Besonders bei großen Ladeleistungen kann die vorhandene Elektroinstallation im Haus sowie der Hausanschluss an ihre Grenzen stoßen. Aus diesem Grund sollten Sie vor dem Kauf der Wallbox mit einem eingetragenen Elektroinstallateur Kontakt aufnehmen und die Anschlusssituation prüfen.
Die Dauerstrombelastbarkeit der betroffenen Elektroinstallationen muss im Vorfeld durch den eingetragenen Elektroinstallateur geprüft werden.
Eventuell notwendige Änderungen am Hausanschluss oder am Zählerplatz können Sie ebenfalls mit dem Elektroinstallateur klären. Dieser übernimmt in der Regel auch alle weiteren Abstimmungen und Klärungen mit dem Netzbetreiber.
Ein Elektroinstallateur kann die zur Verfügung stehenden Leistungsreserven Ihres vorhandenen Hausanschlusses bestimmen. Auf Basis dieser Informationen wird eine technische Bewertung der netzseitigen Verfügbarkeit durchgeführt und gegebenenfalls ein notwendiger Netzausbau veranlasst.
Wir benötigen von Ihnen oder Ihrem Elektroinstallateur/Fachplaner die relevanten Informationen für die Änderung des Hausanschlusses. Dazu gehört unter anderem die bisherige Leistungsaufstellung sowie die neue Leistungsaufstellung mit Elektromobilität.
Nein, wie bei allen anderen Arbeiten an elektrischen Anlagen ist auch die Installation der Ladeeinrichtung in Eigenregie nicht zulässig. Das Arbeiten und Errichten von elektrischen Anlagen darf nur durch fachkundige Elektroinstallateure durchgeführt werden. Durch unsachgemäß errichtete elektrische Anlagen können teils erhebliche Gefahren für Menschen und technische Anlagen sowie für das Elektrofahrzeug entstehen.
Die Installation einer Wallbox muss von einem eingetragenen Elektroinstallateur ausgeführt werden. Jeder Anschluss muss gemäß einer deutschlandweit geltenden Norm mit einem eigenen Fehlerstromschutzschalter geschützt sein (vergleiche VDE 0100-722, Teil 7 „Stromversorgung von Elektrofahrzeugen“). In der Regel ist ein allstromsensitiver RCD Typ B erforderlich. Der Elektroinstallateur erteilt hierüber im konkreten Einzelfall Auskunft.
Für zusätzliche Funktionen wie z. B. ein Energie- oder Lastmanagement in Verbindung mit einer PV-Anlage muss eine Datennetzwerkverbindung berücksichtigt werden.
Bitte wenden Sie sich an einen eingetragenen Elektroinstallateur für eine Kostenabschätzung für eine Wallbox (Beschaffungskosten, Installationskosten etc.).
Informationen zu unseren Netzentgelten, Entgelte für den Messstellenbetrieb, Umlagen und Abgaben sowie zu Dienstleistungen entnehmen Sie bitte unseren Preisblättern.
Ein zusätzlicher Zähler ist für die Messung der privaten Ladeenergie über eine Wallbox nicht zwingend erforderlich.
Möchten Sie für den Strom zum Laden Ihres Elektroautos unser Angebot über reduzierte Netzentgelte in Anspruch nehmen, muss die Ladeenergie für die Abrechnung Ihrer Netzentgelte separat gemessen und erfasst werden. In diesem Fall ist ein zusätzlicher Zähler mit einem Tarifschaltgerät (zur Umschaltung der Tarife, auch Tarifschaltuhr genannt) notwendig.
Über den Fachkreis Elektromobilität der Elektro-Innung Berlin stehen weitere Informationen zur Verfügung und es sind spezialisierte Betrieben zum Thema veröffentlicht:
Elektro-Innung Berlin - Fachkreis Elektromobilität
Ein Elektro-Installateur unterstützt Sie gern bei Fragen und zu den notwendigen Arbeiten rund um Ihren Anschluss.
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