Veröffentlichung nach Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
Die StromNZV ist eine Verordnung auf Basis des EnWG. Sie regelt die Bedingungen für die Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen zur Einspeisungen von elektrischer Energie in Einspeisestellen und der zeitgleiche Entnahme von elektrischer Energie an räumlich davon entfernt liegenden Entnahmestellen.
Veröffentlichungen
Die Veröffentlichung gemäß StromNZV sind im Zuge der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der StromNZV vom 10.08.2021 in das EnWG unter § 23c Absatz 3 überführt worden. Die Daten, auch zu den vorhergehenden Jahren, finden Sie ab sofort auf der Seite "Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)".