Kundenanlage mit virtuellem Summenzähler
Wir unterstützen Anlagenbetreiber, Reststromlieferanten sowie wettbewerbliche Messstellenbetreiber bei ihren Vorhaben mit virtuellen Summenzählern – für einen möglichst effizienten, gemeinsamen Prozess.
Voraussetzungen prüfen
Bitte beachten Sie, dass sich durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) neue Anforderungen und Klarstellungen zur Einordnung von Kundenanlagen ergeben haben. Die wichtigsten Informationen hierzu haben wir für Sie in dem nachfolgenden Informationsblatt zusammengefasst. Diese Hinweise bieten eine erste Orientierung.
Erzeugungsanlage anmelden oder Messkonzept ummelden
Anmeldung einer neuen Erzeugungsanlage
Stromerzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz sind gemäß VDE-AR-N 4105 beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Beauftragen Sie hierzu bitte einen Elektro-Installateurbetrieb, der im Installateurverzeichnis nach § 13 NAV geführt ist. Er übernimmt sowohl die Errichtung der Anlage als auch die fachgerechte Anmeldung in unserem Kundenportal.
Wichtig bei der Anmeldung im Kundenportal
Wählen Sie das Belieferungsmodell „Kundenanlage mit Erzeugungsanlage und virtuellem Summenzähler (Messkonzept 6.2)” aus.
Bitte halten Sie folgende Informationen bereit:
- Adresse des Netzanschlusses sowie ggf. mitversorgte Adressen im Gebäude
- Gesamtanzahl der angeschlossenen Letztverbraucher
- Daten der angeschlossenen Erzeugungsanlagen
- Stromlaufplan und Foto des zentralen Zählerplatzes bzw. der zentralen Zählerplätze
- Wahl des Messstellenbetreibers
Gut zu wissen
Auch wenn zum Zeitpunkt der technischen Freigabe zur Inbetriebnahme noch keine Mietparteien am Mieterstrom teilnehmen oder die Bildung der virtuellen Kundenanlage aufgrund unserer derzeit hohen Auslastung mit einer Wartezeit verbunden ist, kann die Erzeugungsanlage dennoch bereits in Betrieb genommen werden und in unser Netz einspeisen.
Ummeldung einer vorhandenen Erzeugungsanlage (Messkonzeptänderung)
Beispiel 1
Ihre bestehende Anlage ist aktuell als Volleinspeisung angemeldet. Ist sie bereits mit intelligenten Messsystemen (iMS) ausgestattet, ist grundsätzlich kein technischer Umbau erforderlich. Beauftragen Sie Ihren Elektro-Installateurbetrieb, die Messkonzeptänderung im Kundenportal zu beantragen.
Beispiel 2
Die Anlage wird mit einem anderen Messkonzept als der Volleinspeisung betrieben. In diesem Fall ist häufig ein technischer Umbau erforderlich. Nach der Konzeption und Umsetzung durch Ihren Elektro-Installateurbetrieb erfolgt die Messkonzeptänderung ebenfalls über das Kundenportal.
Zähleranlage prüfen
Mit Bezug zur Zähleranlage beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Bestehende Zähleranlagen müssen mindestens den Anforderungen der DIN 43870 entsprechen.
- Neue Zähleranlagen sind gemäß DIN VDE 0603 auszuführen.
- Die Zähleranlage ist zentral im Gebäude zu installieren.
- Alle Messstellen sind mit intelligenten Messsystemen eines Messstellenbetreibers auszustatten.
- Für die sichere Kommunikation der von uns eingebauten intelligenten Messsystemen ist ein stabiler Mobilfunkempfang erforderlich.
- Über unser Kundenportal können Sie uns als grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) wählen. Wir organisieren dann den Einbau der intelligenten Messsystemen für Sie.
- Alternativ ist die Beauftragung eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers (wMSB) möglich. In diesem Fall erfolgt die Anmeldung des Messstellenbetriebs über Ihren wMSB gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur (WiM/GPKE).
Kaufmännische Abwicklung
Für die Anmeldung der ersten Teilnehmenden bzw. den Start von virtuellem Mieterstrom sind einige kaufmännische Abstimmungen zwischen Ihnen, dem Reststromlieferanten und uns erforderlich:
In der Regel deckt die in der Erzeugungsanlage erzeugte Energie nicht dauerhaft den gesamten Strombedarf der Kundenanlage bzw. der Teilnehmenden. Der darüber hinaus benötigte Strom muss daher über einen Reststromlieferanten bezogen werden.
Für eine zuverlässige Gewährleistung der Belieferung der Kundenanlage ist aktuell eine bilaterale Abstimmung mit uns erforderlich. Zur Unterstützung stellen wir Ihnen eine Lieferstellenübersicht aller Zählernummern des Objekts zur Verfügung.
Bitte beachten
- Der Betreiber der Kundenanlage ist verpflichtet, den Reststromlieferanten darüber zu informieren, dass es sich um eine Kundenanlage mit virtuellem Summenzähler handelt.
- Im Rahmen des Lieferverhältnisses trägt der Reststromlieferant die Verantwortung dafür, dass sämtliche Teilnehmenden – definiert als ruhende Marktlokationen (MaLo) – über die Marktkommunikation ordnungsgemäß an- und abgemeldet werden können. Angemerkt sei, dass eine Anmeldung weiterer Teilnehmender voraussetzt, dass diese mit iMS ausgestattet sind.
- Insbesondere ist zu beachten, dass die systemseitige Abbildung des virtuellen Summenzählers zwingend die Bestätigung durch den zuständigen Netzbetreiber voraussetzt. In diesem Zusammenhang erfolgt die Zuweisung der virtuellen MaLo an den Reststromlieferanten erst nach erfolgreicher Bestätigung der ersten ruhenden MaLo durch den Netzbetreiber.
Nur auf diese Weise können eine rechtskonforme und effiziente Abwicklung der Strombelieferung und die ordnungsgemäße Zuordnung der Teilnehmenden sichergestellt werden. Eine frühzeitige Abstimmung zwischen Anlagenbetreiber, Reststromlieferant, ggf. wMSB und uns trägt maßgeblich zu einem reibungslosen Anmeldeprozess und einer zügigen Bearbeitung bei.
Verfahren zur Festlegung der Bearbeitungsreihenfolge Ihrer Anfrage
Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen zu Kundenanlagen mit virtuellem Summenzähler bzw. virtuellem Mieterstrom erfolgt die Bearbeitung nach einem standardisierten Verfahren, das Diskriminierungsfreiheit und Transparenz sicherstellt.
Wir sind ausdrücklich bestrebt, Ihre Anfrage so zeitnah wie möglich und in enger Abstimmung mit allen Beteiligten umzusetzen.
Grundprinzipien
- Bearbeitungsreihenfolge nach Eingangsdatum der vollständigen Anfrage im Kundenportal
- Wir beginnen nach Eingang der Daten mit der Netzverträglichkeitsprüfung. Der kaufmännische Aufbau beginnt, wenn uns alle Informationen vorliegen.
Wichtig
Wenn der Einbau des intelligenten Messsystems erfolgt ist und für alle betroffenen Marktlokationen die „Prognosegrundlage der Marktlokation“ auf „Prognose auf Basis von Werten“ umgestellt worden ist, stimmen wir mit Ihnen als Anlagenbetreiber den voraussichtlichen Startzeitpunkt der Strombelieferung durch den Reststromlieferant ab.
Mit einer sorgfältigen Vorbereitung schaffen Sie die besten Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung Ihres Projekts. Wir begleiten Sie dabei gern Schritt für Schritt.
Kontakt
Für bereits registrierte und laufende Anfragen nutzen Sie bitte die Nachrichtenfunktion im Kundenportal.
Für allgemeine Fragen