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Ablesung Ihres Stromzählers

Alle Informationen zur Zähler-Ablesung in Leichter Sprache.

Mindestens einmal im Jahr lesen wir jeden Stromzähler in Berlin ab, sofern Sie nicht einen anderen Messstellenbetreiber beauftragt haben.

In den meisten Fällen erfolgt die Ablesung eines Zählers persönlich vor Ort. Sofern keine persönliche Ablesung erfolgt, senden wir Ihnen eine Aufforderung zur Selbstablesung zu. 

Persönliche Ablesung vor Ort

Die persönliche Ablesung vor Ort erfolgt durch Mitarbeiter*innen unserer Service-Partner. Für die Ablesung eines Zählers in einer Wohnung ist das Einverständnis des/der Bewohner*in für den Zutritt erforderlich.

Mitarbeiter*innen unserer Service-Partner zeigen ihren Dienstausweis unaufgefordert vor.

Sofern die Ablesung vor Ort nicht möglich ist, senden wir Selbstableseschreiben mit Hinweisen zur Meldung des Zählerstands zu.

Ist der Zähler in einem zentralen Raum oder im Hausaufgang installiert und somit für Mitarbeiter*innen unserer Service-Partner zugänglich, wird der Zähler abgelesen, ohne dass Sie als Kund*in aktiv werden müssen. 

Die Ablesung Ihres Stromzählers

Selbstständige Zählerablesung

Sie können uns zu dem angekündigten Ablesetermin selbstständig den Zählerstand mitteilen:

  1. Online über unser Webformular Zählerstand Online
    Bitte halten Sie dafür die Postleitzahl des Zählerstandorts, die Zählernummer, den Zählerstand und das Datum der Ablesung bereit.
  2. Telefonisch
    Bitte halten Sie dafür die im Schreiben genannten Angaben bereit.
  3. Selbstableseschreiben
    Sie erhalten automatisch eine Aufforderung zur Selbstablesung, wenn keine persönliche Ablesung vor Ort erfolgt. Bitte notieren Sie auf dem Rücksendeformular Ihren Zählerstand sowie das Datum der Ablesung und senden Sie das Rücksendeformular innerhalb einer Woche an uns zurück.

Zählerstand Online

Hier können Sie Ihren Zählerstand erfassen.

Fragen und Antworten

Wo finde ich meinen Zähler?

Ein Stromzähler kann an unterschiedlichen Orten installiert sein.

  1. Wohnung / Haus / Gewerberäume
    Der Zähler ist unmittelbar in der Wohnung, im Haus bzw. den Gewerberäumen in einem Zählerschrank bzw. auf einer Zählertafel zusammen mit den Sicherungen installiert.
  2. Im Treppenaufgang
    Der Zähler ist in einem Zählerschrank mit Sichtscheibe direkt im Treppenaufgang neben Ihrer Wohnung installiert.
  3. Zentraler (Keller-)Raum
    Der Zähler für Ihre Wohnung bzw. Gewerberäume ist zusammen mit den anderen Zählern des Gebäudes in einem zentralen Raum installiert. Der Zählerplatz ist in der Regel mit der Ortsangabe Ihrer Wohnung beschriftet.

Wo finde ich die Zählernummer?

Bei einem elektromechanischen Zähler finden Sie die Zählernummer im Gerätefenster.

Bei einem elektronischen Zähler finden Sie die Zählernummer am Gehäuse auf dem Zählerschild. Die Zählernummer wird bei den meisten Modellen auch als Eigentumsnummer (Hinweis "Eigentum von...") bezeichnet und ist zum Teil mit einem Strichcode ergänzt.

Zur Informationen haben wir Ihnen auf dieser Seite unten folgend eine Bildergalerie mit üblichen Zählernummern zusammengestellt.

Wo finde ich die Ablesekartennummer?

Die Ablesekartennummer finden Sie auf dem Schreiben zur Selbstablesung oben links unter der Daten zur Entnahmestelle.

Wo finde ich den Zählerstand?

Den Zählerstand können Sie direkt an Ihrem Stromzähler ablesen.

Bei einem elektromechanischen (Ferraris-)Zähler ist hinter der Sichtscheibe ein Rollenzählwerk. Für die Erfassung des Zählerstands sind nur die Stellen vor dem Komma relevant. Bei einem Zähler mit Tarifumstellung müssen Sie beide Zählwerke ablesen.

Bei einem elektronischen Zähler können Sie in der ersten Zeile des Displays den Zählerstand ablesen. Der Zählerstand wird immer zusammen mit dem relevanten Zählwerk (OBIS-Kennzahl) angezeigt und dahinter steht kWh. Sofern der Zähler mit einer Tarifumschaltung ausgestattet ist oder zusätzlich eine Energieeinspeisung misst (z. B. wenn eine Photovoltaikanlage vorhanden ist), werden die relevanten Zählerstände im Wechsel angezeigt.

Was ist die OBIS-Kennzahl?

OBIS ist die Abkürzung von Object Identification System. Die OBIS-Kennzahl wird zur eindeutigen Identifikation von Messwerten (z. B. Energiemenge, Zählerstand) und auch für weitere Daten für den elektronischen Datenaustausch zwischen Netzbetreiber und Stromlieferanten verwendet.

Folgende OBIS-Kennzahlen sind in den meisten Fällen relevant:

1.8.0
Zählerstand bzw. gemessene Arbeit in kWh ohne Tarifumschaltung für Energiebezug

1.8.1
Zählerstand bzw. gemessene Arbeit in kWh bei einer Tarifumschaltung (Hochtarif) für Energiebezug

1.8.2
Zählerstand bzw. gemessene Arbeit in kWh bei einer Tarifumschaltung (Niedertarif) für Energiebezug

2.8.0
Zählerstand bzw. gemessene Arbeit in kWh ohne Tarifumschaltung für Energielieferung (Einspeisung)

Was passiert, wenn ich keinen Zählerstand mitteile?

Erhalten wir von Ihnen keinen Zählerstand, wird gemäß einer gesetzlichen Regelung der Verbrauch bzw. Zählerstand rechnerisch ermittelt. Dies geschieht auf Grundlage Ihres Vorjahresverbrauchs bzw. der Jahresverbrauchsprognose.

Warum möchte Stromnetz Berlin meinen Zählerstand haben?

Wir sind gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für die Bereitstellung von Zählern und für die Ablesung von Zählerstände zuständig, unabhängig davon, mit welchem Stromlieferanten Sie einen Stromliefervertrag geschlossen haben. Teil Ihres Stromliefervertrages ist die Nutzung unseres Netzes und des Zählers.

Zwischen Ihrem Stromlieferanten und uns besteht ebenfalls ein Vertragsverhältnis, in dem unter anderem die Nutzung unseres Verteilungsnetzes für die Belieferung seiner Kunden, also Ihnen, an klar bestimmten Entnahmestellen mit Strom geregelt ist. Für die Abrechnung der Netznutzung ist eine Zählerablesung bei den betreffenden Kunden notwendig.

Den Zeitpunkt der Ablesung dürfen wir bestimmen, um einen wirtschaftlich optimalen Netzbetrieb sicherzustellen.

Auf dieser Basis sind wir für die Bereitstellung der Zählerstände an den jeweiligen Stromlieferanten der Entnahmestelle zuständig.

Wie wird die Ablesung angekündigt?

Die anstehende Ablesung Ihres Stromzählers vor Ort kündigen wir mit einem Aushang an der Haustür oder durch einen Einwurf in Ihrem Briefkasten an.

Die Ankündigung erfolgt mindestens eine Woche vor dem tatsächlichen Ablesetermin.

Wer liest meinen Zähler vor Ort ab?

Die Vor-Ort-Ablesung bei Ihnen erfolgt durch Mitarbeiter*innen unserer Service-Partner.

Was macht Stromnetz Berlin mit meinem Zählerstand?

Der von uns ermittelte bzw. von Ihnen bereitgestellte Zählerstand wird für die Abrechnung der Nutzung unseres Stromverteilungsnetzes mit Ihrem Stromlieferanten verwendet. Ihrem Stromlieferanten übermitteln wir den bei uns dokumentierten Zählerstand.

Ihrem Stromlieferanten steht dadurch der Zählerstand zur Verfügung. In der Regel nutzt Ihr Stromlieferant den Stand auch bei der Rechnungslegung für die Strombelieferung, also der Abrechnung Ihres Vertrags.

Was passiert, wenn ich den Zählerstand meinem Stromlieferanten melde?

Sofern Sie den Zählerstand nach unserer Ableseankündigung Ihrem Stromlieferanten mitgeteilt haben, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihnen trotzdem unsere Selbstablesekarte zusenden. Diese Situation tritt ein, wenn uns Ihr Stromlieferant den Zählerstand nicht übermittelt oder erst nach dem Versand der Selbstablesekarte bereitgestellt hat.

Warum ist das so?

  1. Ihr Stromlieferant ist nicht zur Weiterleitung eines Zählerstands an uns verpflichtet. Einige Stromlieferanten senden uns einen Stand zu, den wir bei uns dokumentieren.
  2. Wir sind nicht verpflichtet einen Zählerstand bei einem Stromlieferanten zu erfragen.

Durch diese beiden Einschränkungen kann der Eindruck entstehen, dass sich der Stromlieferant und der Netzbetreiber nicht abstimmen.

Bitte beachten Sie, dass auch der Lieferant im Rahmen des Stromliefervertrags die Möglichkeit zur Ermittlung Ihres Zählerstands hat. Darauf haben wir als Netzbetreiber keinen Einfluss.

Kleine Übersicht von Zählernummern