Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien
Strom aus erneuerbaren Quellen wie zum Beispiel Photovoltaik wird besonders vergütet.

Vergütung erneuerbarer Energien – Entgelte
Betreiber*innen von Anlagen, in denen ausschließlich erneuerbare Energien oder Grubengas eingesetzt werden, haben für den in diesen Anlagen erzeugten und ins öffentliche Netz eingespeisten Strom einen Anspruch auf eine Einspeisevergütung. Der Strom kann auch direkt vermarktet (mit oder ohne Marktprämie als Förderung) oder unentgeltlich eingespeist werden.
1. Einspeisevergütung
Bei der Einspeisevergütung überlassen Sie uns als Netzbetreiber den eingespeisten Strom und bekommen im Gegenzug die EEG-Förderung der Einspeisevergütung. Die Fördersätze können Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur nachlesen, und zwar unter dem Abschnitt "Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 100 kW".
2. Marktprämie
Bei der Geförderten Direktvermarktung mit Marktprämie erhalten Sie den Börsenmarktwert Ihres Stroms von Ihrem Direktvermarkter. Die Marktprämie gleicht dabei die Differenz zwischen dem an der Börse erzielten Strompreis und der sonst erhaltenen Einspeisevergütung aus. Fördersätze und Marktprämie können Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur nachlesen.
Wenn Sie im Anmeldeprozess für Ihre Anlage in unserem Kundenportal diese Veräußerungsform wählen, teilen Sie uns bitte Ihren gewünschten Direktvermarkter per Mail an [email protected] mit. Beachten Sie dazu bitte die Informationen im Abschnitt "An- und Abmeldung zur Direktvermarktung".
3. Sonstige Direktvermarktung
Bei der Sonstigen Direktvermarktung erhalten Sie den mit Ihrem Direktvermarkter verhandelten Preis Ihres Stroms, allerdings ohne Förderung.
Wenn Sie im Anmeldeprozess für Ihre Anlage in unserem Kundenportal diese Veräußerungsform wählen, teilen Sie uns bitte Ihren gewünschten Direktvermarkter per Mail an [email protected] mit. Beachten Sie dazu bitte die Informationen im Abschnitt "An- und Abmeldung zur Direktvermarktung".
4. Unentgeltliche Abnahme
Bei diesem Modell überlassen Sie uns als Netzbetreiber Ihren Strom unentgeltlich.
Ein späterer Wechsel zur Einspeisevergütung oder zur Direktvermarktung ist möglich.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie diese Veräußerungsform wählen, erhalten Sie keine finanzielle Vergütung. Sollten Sie im Anmeldeprozess für Ihre Anlage in unserem Kundenportal keine Entscheidung treffen, werden Sie am Ende automatisch der "unentgeltlichen Abnahme" zugeordnet.
An- oder Abmeldung zur Direktvermarktung
Zur An- oder Abmeldung von EEG-Anlagen nutzen Sie bitte das Formular der Bundesnetzagentur und senden Sie uns dieses bitte ausgefüllt per Mail an das Postfach [email protected]
Bitte schreiben Sie "An- oder Abmeldung zur Direktvermarktung" sowie Ihre Geschäftspartner- bzw. Anfragenummer in die Betreffzeile Ihrer Mail. Das erleichtert uns die Zuordnung.
Die Anmeldung zur Direktvermarktung müssen Sie uns als Ihrem Netzbetreiber spätestens ab Inbetriebnahme Ihrer Anlage mitteilen. Sie wird mit Beginn des Monats nach dem Folgemonat Ihrer Mitteilung wirksam. (z. B. Anmeldung bis spätestens 31.03. für Direktvermarktung ab 01.05.).
Wechsel zwischen den Veräußerungsformen
Anlagenbetreiber*innen dürfen mit jeder Anlage zwischen den oben genannten Veräußerungsformen wechseln.
Den Wechsel zwischen verschiedenen Veräußerungsformen müssen Sie uns als Ihrem Netzbetreiber spätestens vor Beginn des der Veränderung vorangehenden Kalendermonats mitteilen (z. B. Anmeldung bis spätestens 31.03. für Direktvermarktungsbeginn ab 01.05.).
Rechtlicher Rahmen
Die derzeit gültige gesetzliche Grundlage für die Vergütung von eingespeister elektrischer Energie ist das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG). Das EEG hat folgende Ziele im Interesse des Klima- und Umweltschutzes:
- eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen,
- die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung verringern, zum Beispiel durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte,
- fossile Energieressourcen schonen,
- die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien fördern.
Meldung von EEG-Anlagen an das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Anlagenbetreiber*innen müssen sich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren.
Nach Inbetriebnahme Ihrer neuen Anlage haben Sie für die Registrierung einen Monat Zeit. Die Registrierungsfrist gilt auch dann, wenn bei bestehenden EEG-Anlagen eine Änderung der Leistung erfolgt.
Anlagenbetreiber*innen müssen mindestens folgende Stammdaten übermitteln:
- Angaben zum/zur Anlagenbetreiber*in,
- den Standort der Anlage,
- den Energieträger, aus dem der Strom erzeugt wird,
- die installierte Leistung der Anlage.
Fragen und Antworten
Was versteht man unter einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage)?
Eine PV-Anlage ist eine Stromerzeugungsanlage. Mit Hilfe von Solarzellen wird Sonnenenergie erfasst und in elektrische Energie umgewandelt.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Anschlussantrags einer Erzeugungsanlage?
Erzeugungsanlagen sind spätestens acht Wochen vor der Errichtung anzumelden. Wir bearbeiten Ihre Anmeldung so schnell wie möglich und führen dabei unter anderem eine Netzveträglichkeitsprüfung durch.
Derzeit erhalten wir sehr viele Anfragen zum Anschluss bzw. zur Genehmigung von Erzeugungsanlagen. Deshalb kann es aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Der*die Antragsteller*in erhält nach Abschluss der Bearbeitung und Prüfung ein Angebot bzw. eine Bestätigung zur gestellten Anfrage.
Bei größeren Anlagen führen wir ggf. umfangreiche netztechnische Prüfungen durch. Unter Umständen müssen wir das Stromnetz vor Ort ausbauen, um seine Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem nötigen Aufwand.
Wer muss den Anschlussantrag für eine Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber stellen?
Der Antrag wird von Ihre*r Installateur*in über unser Kundenportal gestellt..
Wird ein vorhandener Netzanschluss immer als Einspeisepunkt verwendet?
Wir prüfen grundsätzlich, ob die Leistung am vorhandenen Anschluss und dem anliegenden Netz aufgenommen werden kann. Ergibt die Netzverträglichkeitsprüfung, dass die Energie am vorhandenen Anschluss aufgenommen werden kann, erhält der/die Betreiber*in der Anlage eine Bestätigung. Ansonsten wird geprüft, unter welchen Voraussetzungen die Energie im Verteilungsnetz aufgenommen werden kann. Wir erstellen dann ein entsprechendes Angebot.
Wann erhalte ich meine Vergütung?
Nachdem das Anmeldeverfahren für Ihre Erzeugungsanlage in unserem Kundenportal erfolgreich beendet ist, erhalten Sie über das Jahr verteilt Ihre Abschlagszahlungen. Am Ende des Jahres erhalten Sie von uns Ihre Jahresendabrechung inklusive einer möglichen Gutschrift.
Wie hoch ist meine Vergütung?
Die Höhe der Vergütung für den von Ihnen eingespeisten Strom hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von der Größe und Leistung der von Ihnen betriebenen Anlage sowie von der aktuellen Höhe der EEG-Förderung. Eine Übersicht der aktuell geltenden Fördersätze finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur. Nähere Angaben zur Vergütung kann Ihnen Ihr*e Elektroinstallateur*in bzw. der*die Errichter*in Ihrer Anlage machen.
Entstehen mir Kosten für die Zählersetzung?
Nein. Die Kosten für die Zählersetzung trägt die Stromnetz Berlin GmbH.