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Zuteilungsverfahren für Leistung größer 3,5 MVA

Für eine transparente und diskriminierungsfreie Zuteilung von Netzanschlusskapazitäten größer 3,5 Megavoltampere (MVA) haben wir ein Zuteilungsverfahren eingeführt.

Mit diesem Zuteilungsverfahren (Repartierung) werden die begrenzten Netzkapazitäten in den Spannungsebenen Mittel- und Hochspannung nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Anschlussanfragen mit einem Leistungsbedarf größer 3,5 MVA sichergestellt.

Mit der Einführung des Repartierungsverfahrens werden wir für vollständige Anschlussanträge gemäß VDE-AR-N 4110 bzw. 4120 ab dem 2. Quartal 2025 wieder Leistungszusagen geben.

Anfragen kleiner 3,5 MVA

Anfragen für Netzanschlüsse mit einer Leistung kleiner 3,5 MVA, die alle Anschlüsse in der Niederspannung und nahezu alle Anschlüsse in der Mittelspannung umfassen, werden weiterhin nach dem bisherigen Verfahren bearbeitet. Somit ändert sich für über 99 % der Anschlussanfragen nichts.

Zur fortgesetzten Sicherstellung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Anschlussanfragen mit einem Leistungsbedarf größer 3,5 MVA werden die begrenzten Netzkapazitäten im Repartierungsverfahren anteilig und gleichberechtigt zugeteilt. Dieses Verfahren gewährleistet auf Basis der gesetzlich vorgegebenen Anschlussregelungen ein höchstmögliches Maß an Transparenz und Fairness.

Das Verfahren sieht einmal jährlich eine gleichmäßige, faire und diskriminierungsfreie Verteilung vorhandener Kapazitäten auf die am Verfahren teilnehmenden Anschlusskund*innen vor.

Den Prozessablauf zur Kapazitätsvergabe nach dem Zuteilungsverfahren haben wir nachfolgend zusammengestellt. Änderungen an diesem Verfahren werden wir rechtzeitig vor dem Inkrafttreten hier bekannt gegeben.

Hinweis zum bisherigen Verfahren

Bis 2024 wurden Leistungsanfragen für Netzanschlüsse in der Mittel- und Hochspannung größer 3,5 MVA in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs bearbeitet, sogenanntes Windhundverfahren, und den Großkund*innen die angefragte Leistung zugeteilt.

Für die wenigen jährlichen Anfragen war in unserem Verteilungsnetz stets eine entsprechende Kapazität verfügbar.

Inzwischen hat sich die Situation grundlegend geändert: Die Anzahl der Anschlussanfragen über 3,5 MVA hat erheblich zugenommen und übersteigt die frei verfügbare Leistung in unserem Netz.

Zuteilungs- bzw. Repartierungsverfahren

  1. Kapazitätsermittlung

    Die zur Verfügung stehenden Kapazitäten für die anstehende Zuteilungsperiode werden ermittelt und spätestens am 14.04. veröffentlicht.

  2. Verfahrensteilnahme / Verbindliche Anfrage

    Verbindliche Anschlussanfragen mit vollständigen Unterlagen können im Zeitraum vom 15.04. bis zum 30.06., 23:59:59 Uhr (MEZ), eingereicht werden.

  3. Prüfung der Anfragen und Zuteilung

    Vollständig und fristgerechte Anschlussanfragen werden geprüft und die verfügbare Kapazität aller Anfragen zu gleichen Anteilen zugeteilt und die Anfragenden bis 31.07. informiert.

  4. Anschlusskonzept und Angebot

    Auf Grundlage der zugeteilten Leistung wird für jede Anfrage ein Anschlusskonzepte mit einer Umsetzungsplanung erstellt. Der/die Anfragende erhält spätestens zum 31.01. ein verbindliches Angebot.

  5. Prüfung / Annahme des Anschlussangebots

    Das Angebot wird durch den/die Antragsteller*in geprüft und muss innerhalb der Bindefrist angenommen werden.

Das Verfahren im Detail - Erläuterung Schritt für Schritt

1. Kapazitätsermittlung

  • Durch uns erfolgt bis zum Ende des 1. Quartals eines Jahres eine Kapazitätsbewertung, um die zur Verfügung stehenden Kapazitäten für die anstehende Verfahrensrunde zu ermitteln. Dabei werden die uns zur Verfügung stehenden Daten zur Netzausbau- und -Anschlussplanung sowie die reale auftretende Lastentwicklung berücksichtigt.
  • Das Ergebnis der Kapazitätsbewertung für die kommende Zuteilungsperiode wird zum Stichtag 14. April eines Jahres, jedoch spätestens am letzten Arbeitstag vor Beginn des Teilnahmeverfahrens veröffentlicht.
  • Die Veröffentlichung erfolgt durch Nennung mindestens eines Leistungswertes, z. B. 50 MVA, und durch eine ergänzende Übersichtskarte mit dem Berliner Gebiet für eine Leistungszuteilung (Topogramm).

2. Verfahrensteilnahme / Verbindliche Anfrage

  • Das Teilnahmeverfahren startet am 15. April eines Jahres.
  • Zwischen dem 15. April und dem 30. Juni eines Jahres können verbindliche Anschlussanfragen gestellt werden. Ausschließlich vollständige und plausible Anfragen, die bis einschließlich 30. Juni eines Jahres vorliegen, werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die Teilnahmebedingungen und erforderlichen Unterlagen haben wir Ihnen unten zusammengestellt.
  • Für einen Neuanschluss oder eine Erweiterung eines bestehenden Anschlusses für eine (Gesamt-) Leistung > 3,5 MVA muss eine Anfrage eingereicht werden.
  • Die vollständige Anschlussanfrage muss per E-Mail an die Adresse repartierung@stromnetz-berlin.de
    gesandt werden. Für die Feststellung des rechtzeitig Eingangs einer Anfrage ist der Zeitstempel für den Eingang der E-Mail (spätestens 30. Juni, 23:59:59 Uhr MEZ) bei uns relevant. Verspätet eingegangene Anschlussanfragen werden im weiteren Prozessablauf nicht berücksichtigt.

3. Prüfung der Anfragen und Zuteilung (Repartierung)

  • Alle innerhalb der Anfragezeitraums und somit rechtzeitig eingegangenen verbindlichen Anschlussanfragen werden geprüft.
  • Nach Prüfung aller verbindlichen Anschlussanfragen werden die verfügbaren Kapazitäten anteilig den erfolgreich teilnehmenden Anschlussanfragen, bis maximal in Höhe der angefragten Leistung, zugeteilt.
  • Die Anfragenden werden zum 31. Juli eines Jahres über die ihnen zugeteilte Leistung schriftlich informiert.

4. Anschlusskonzept und Angebot

  • Nach Zuteilung der Leistung zu einer Anschlussanfrage beginnen wir mit der Erstellung eines Netzanschlusskonzeptes, das eine Kostenkalkulation und Rahmenterminplanung beinhaltet.
  • Nach Abschluss erarbeiten und unterbreiten wir ein verbindliches Angebot bis spätestens 31. Januar des Folgejahres zur Herstellung eines Netzanschlusses.
  • Das Angebot wird schriftlich zugesandt.

5. Prüfung / Annahme des Anschlussangebots

  • Anschlussanfragende erhalten ein verbindliches Angebot über die zugeteilte Leistung. 
  • Das Angebot hat eine Bindefrist von zwei Monaten, die mit dem Datum des schriftlichen Angebots beginnt.
  • Wird das Angebot innerhalb der Bindefrist angenommen, startet das Verfahren für die Herstellung des Anschlusses.
  • Erfolgt keine oder eine nicht fristgerechte Annahme, verliert das Angebot seine Gültigkeit. Die dem Anschlussanfragenden zuvor zugeteilte Leistung verfällt und steht im Rahmen der folgenden Verfahrensperiode – unter Vorbehalt der vorgelagert durchzuführenden Kapazitätsermittlung – wieder allen Anschlusspetenten zur Verfügung.

Unterlagen für den Antrag

Herstellung oder Änderung eines Anschlusses am  Mittelspannungsnetz mit einer Leistung > 3,5 MVA

Für die Herstellung oder Änderung eines Anschlusses benötigen wir:

  • die ausgefüllten Formulare E.1, E.2 und gegebenenfalls E.8 der VDE AR N 4110*,
  • den voraussichtlichen Leistungsbedarf (Leistungsbilanz); sofern Ihre Angaben zur gewünschten Vertragsleistung in kW (Wirkleistung) erfolgen, setzen wir diese gleich kVA (Scheinleistung) – es sei denn, Sie benennen uns den Scheinleistungswert bzw. den Verschiebungsfaktor cosϕ,
  • einen maßstäblichen Lageplan mit örtlicher Lage des anzuschließenden Grundstücks. Sofern Sie bereits einen Standortvorschlag für Ihre Übergabestation haben, tragen Sie diesen und die gewünschte Kabeltrassenführung auf dem Grundstück bzw. im Gebäude auf dem Lageplan ein.

TAR Mittelspannung – Formulare aus Anhang E der VDE AR N 4110*

* Die VDE-AR-N 4110 ist Teil des VDE-Vorschriftenwerks und kann beim VDE-Verlag erworben werden.

Herstellung oder Änderung eines Anschlusses am Hochspannungsnetz mit einer Leistung > 3,5 MVA

Für die Herstellung oder Änderung eines Anschlusses benötigen wir:

TAR Hochspannung – Formulare aus Anhang E der VDE AR N 4120*

Weitere Informationen

Seit dem 01.01.2015 ersetzt die VDE-AR-N 4120* teilweise den Transmission Code 2007 sowie den VDN-Leitfaden „EEG-Anlagen am Hoch- und Höchstspannungsnetz“ für 110-kV-Netzanschlüsse.

Informationen des VDE zum Thema Hochspannungsanschluss

Hinweis

Seit Mai 2016 gilt die "Verordnung (EU) 2016/631 der Kommission vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger“. Derzeit erfolgt die nationale Umsetzung in den jeweiligen Gremien, z. B. beim VDE-FNN. Es wird eine Anpassung der technischen Anschlussregelungen erwartet.

* Die VDE-AR-N 4120 ist Teil des VDE-Vorschriftenwerks und kann beim VDE-Verlag erworben werden.

Vertragsunterlagen und technische Unterlagen

Informationen zu Vertragsunterlagen und technischen Unterlagen finden Sie auf unserer Seite Anschluss Mittel- und Hochspannung.

Nächste Zuteilungsperiode 2025

Zurzeit können keine Netzanschlussanträge eingereicht werden.

  • Die verfügbare Kapazität für die Zuteilungsperiode 2025 wird spätestens am 14.04.2025 veröffentlicht.
  • Am 15.04.2025 beginnt die nächste Phase für die Einreichung von verbindlichen Netzanschlussanfragen und endet am 30.06.2025 um 23:59:59 Uhr MEZ.

Allgemeine, unverbindliche Netzanschlussberatung

Im Rahmen einer allgemeinen, unverbindlichen Netzanschlussberatung – die außerhalb des Repartierungsverfahrens erfolgt - können uns Interessierte jederzeit ansprechen und ihr Projekte bzw. Entwürfe für Anschlussbegehren mit uns besprechen. Bitte nutzen Sie für Anfragen Postfach netzanschluss@stromnetz-berlin.de.

Fragen und Antworten

Verfahren

Sind ausreichende Kapazitäten für den Anschluss von Gebäuden, Solar-Anlagen, Wärmepumpen und E-Ladepunkte vorhanden?

Ja, für alle Haushaltskunden und Gewerbekunden und auch für den Netzanschluss von Solaranlagen, Wärmepumpen und Wallboxen ist weiterhin und auch in den kommenden Jahren genügend Strom und Netzkapazität in Berlin vorhanden.

Auch für größere Netzanschlüsse (> 3,5 MVA) ist weiterhin Netzkapazität verfügbar, doch wird diese künftig auf die einzelnen Netzanschlussanfragen anteilig verteilt. Das bezieht sich beispielsweise auf Fabriken/Werke von produzierender Industrie, große Elektrolyseure und Batteriespeicher oder auch gewerblich genutzte Groß-Rechenzentren.

Ist das Zuteilungsverfahren notwendig?

Der Strombedarf in Berlin wächst weiter. Und dafür haben wir eine sehr langfristige Planung, die möglichst alle Anforderungen frühzeitig erkennt und einbezieht.

Die Energieversorgung von Berlin besteht seit 140 Jahren. Die Kapazität, die unser Netz in diesen 140 Jahren zusammen erreicht hat, wird sich bis 2033 verdoppeln. Das ist eine große Herausforderung.

Noch vor fünf Jahren war nicht absehbar, dass das Internet einen so stark wachsenden Energie- und Netzanschlussbedarf haben wird und dass Berlin dabei eine große Rolle spielen wird. Uns liegen Netzanschlussanträge für mehrere Hundert Megawatt von Data Centern vor.

Zum Vergleich
Die aktuelle Kapazität des Potsdamer Verteilungsnetzes beträgt ca. 90 Megawatt.

Diesen Anfragen für den Anschluss von Data Centern können wir zurzeit und mittelfristig nicht in vollem Umfang gerecht werden. Darum gibt es jetzt ein neues Verfahren.

Wie funktioniert das Verfahren?

Bisher galt für Anfragen von sehr großen Kunden für sehr große Netzanschlüsse mit jeweils mehr als 3,5 Megawatt Anschlussleistung das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, unabhängig von der Größe der Anfrage. Wir glauben, dass das auf Dauer nicht gerecht ist, und teilen verfügbare Leistung auf die bis zu einem Stichtag eingegangenen Anfragen unabhängig von der gewünschten Leistung gleichmäßig auf.

In den Teilnahmebedingungen haben wir die drei folgenden Beispiele zur Erläuterung des Verfahrens zusammengestellt (Petent = Anfragende*r).

Die genannten Ziffern beziehen sich auf die Angaben in den Teilnahmebedingungen.

Beispiel 1

Nach Ziffer 1. ermittelte und für das jeweilige Netzgebiet veröffentlichte Leistungskapazität: 120 MVA

1. Petent: Anfrage über 5 MVA ohne akzeptierte Teilleistung
2. Petent: Anfrage über 10 MVA mit akzeptierter Teilleistung ≥ 5 MVA
3. Petent: Anfrage über 100 MVA ohne akzeptierte Teilleistung
4. Petent: Anfrage über 80 MVA mit akzeptierter Teilleistung ≥ 25 MVA
5. Petent: Anfrage über 65 MVA mit akzeptierter Teilleistung ≥ 50 MVA

Nach Ziffer 3. zugeteilte Leistungskapazität:

  • Stufe 1:
    In Summe angefragte Anschlussleistung (260 MVA) > veröffentlichte Leistungskapazität (120 MVA), d. h. Repartierung erforderlich.
  • Stufe 2:
    Auf jeden Petenten entfällt zunächst eine Teilleistung in Höhe von 24 MVA (120 MVA : 5)
  • Stufe 3:
    Die Leistungsanfrage des 1. Petenten ist geringer. Ihm werden 5 MVA zugewiesen. Die übrig gebliebene Leistung in Höhe von 19 MVA wird auf die übrigen Petenten verteilt. Die Leistungsanfrage des 2. Petenten ist ebenfalls geringer; ihm werden 10 MVA zugewiesen; die übriggebliebene Leistung in Höhe von 14 MVA wird auf die anderen Petenten verteilt. Auf jeden der drei Petenten 3., 4. und 5. entfallen damit 35 MVA
    ([24 MVA + 24 MVA + 24 MVA + 19 MVA + 14 MVA] : 3).
  • Stufe 4:
    Die Anfrage des 3. Petenten bleibt unberücksichtigt, weil die Annahme einer Teilleistung abgelehnt wurde. Dessen übrig gebliebene Leistung (i. H. v. 35 MVA) kann auf die übrigen beiden Petenten verteilt werden.
  • Stufe 5:
    Es stehen damit 105 MVA für die Petenten 4. und 5. zur Verfügung; auf jeden Petenten entfällt damit eine Teilleistung in Höhe von 52,5 MVA (105 MVA : 2).

Beispiel 2

Nach Ziffer 1. ermittelte und für das jeweilige Netzgebiet veröffentlichte Leistungskapazität: 130 MVA

1. Petent: Anfrage über 10 MVA ohne akzeptierte Teilleistung
2. Petent: Anfrage über 30 MVA mit akzeptierter Teilleistung ≥ 25 MVA
3. Petent: Anfrage über 100 MVA ohne akzeptierte Teilleistung
4. Petent: Anfrage über 40 MVA mit akzeptierter Teilleistung ≥ 20 MVA
5. Petent: Anfrage über 60 MVA mit akzeptierter Teilleistung ≥ 50 MVA

Nach Ziffer 3. zugeteilte Leistungskapazität:

  • Stufe 1:
    In Summe angefragte Anschlussleistung (240 MVA) > veröffentlichte Leistungskapazität (130 MVA), d. h. Repartierung erforderlich.
  • Stufe 2:
    Auf jeden Petenten entfällt zunächst eine Teilleistung in Höhe von 26 MVA (130 MVA : 5)
  • Stufe 3:
    Die Leistungsanfrage des 1. Petenten ist geringer. Ihm werden 10 MVA zugewiesen. Die übriggebliebene Leistung in Höhe von 16 MVA wird auf die übrigen Petenten verteilt. Es verbleiben 120 MVA; auf jeden der vier Petenten 2., 3., 4. und 5. entfallen damit 30 MVA. Dem 2. Petenten wird damit die begehrte Leistung von 30 MVA zugewiesen; es verbleiben 90 MVA.
  • Stufe 4:
    Die Anfrage des 3. Petenten bleibt unberücksichtigt, weil die Annahme einer Teilleistung abgelehnt wurde. Dessen übrig gebliebene Leistung (i. H. v. 30 MVA) kann auf die übrigen Petenten verteilt werden.
  • Stufe 5:
    Es stehen damit 90 MVA für die Petenten 4. und 5., also je 45 MVA zur Verfügung. Die Leistungsanfrage des 4. Petenten ist geringer; ihm werden 40 MVA zugeteilt. Dessen übrig gebliebene Leistung in Höhe von 5 MVA wird dem Petenten 5. zugewiesen, der insgesamt
    50 MVA erhält.

Beispiel 3

Nach Ziffer 1. ermittelte und für das jeweilige Netzgebiet veröffentlichte Leistungskapazität: 130 MVA

1. Petent: Anfrage über 10 MVA ohne akzeptierte Teilleistung
2.
Petent: Anfrage über 30 MVA mit akzeptierter Teilleistung ≥ 25 MVA
3. Petent: Anfrage über 100 MVA ohne akzeptierte Teilleistung
4. Petent: Anfrage über 60 MVA mit akzeptierter Teilleistung ≥ 40 MVA
5. Petent: Anfrage über 80 MVA mit akzeptierter Teilleistung ≥ 70 MVA

Nach Ziffer 3. zugeteilte Leistungskapazität:

  • Stufe 1:
    In Summe angefragte Anschlussleistung (280 MVA) > veröffentlichte Leistungskapazität
    (130 MVA), d. h. Repartierung erforderlich.
  • Stufe 2:
    Auf jeden Petenten entfällt zunächst eine Teilleistung in Höhe von 26 MVA (130 MVA : 5)
  • Stufe 3:
    Die Leistungsanfrage des 1. Petenten ist geringer. Ihm werden 10 MVA zugewiesen. Die übriggebliebene Leistung in Höhe von 16 MVA wird auf die übrigen Petenten verteilt. Es verbleiben 120 MVA; auf jeden der vier Petenten 2., 3., 4. und 5. entfallen damit 30 MVA. Dem 2. Petenten wird damit die begehrte Leistung von 30 MVA zugewiesen; es verbleiben 90 MVA.
  • Stufe 4:
    Die Anfrage des 3. Petenten bleibt unberücksichtigt, weil die Annahme einer Teilleistung abgelehnt wurde. Dessen übrig gebliebene Leistung (i. H. v. 30 MVA) kann auf die übrigen Petenten verteilt werden.
  • Stufe 5:
    Es stehen damit 90 MVA für die Petenten 4. und 5., also je 45 MVA zur Verfügung. Dem 4. Petenten wird eine Leistung in Höhe von 45 MVA zugewiesen. Dem 5. Petenten wird keine Leistung zugewiesen, weil die von ihm angegebene Teilleistung oberhalb der zur Verfügung stehenden Leistung liegt. Von dem übriggebliebenen Anteil (von 45 MVA) werden weitere 15 MVA an Petent 4 zugeteilt, der damit die gewünschte Leistung von 60 MVA erreicht. Die verbleibenden 30 MVA werden im Angebotsverfahren des Folgejahres berücksichtigt.

Gibt es für das Netz als natürliches Monopol nicht eine Anschlusspflicht für Kunden?

Eine Anschlusspflicht gibt es für Netzanschlüsse in der Niederspannung bis 1.000 Volt, also Hausanschlüsse, Wärmepumpen, Ladesäulen für E-Fahrzeuge usw. In höheren Spannungsebenen können Netzbetreiber das Anschlussverfahren anders gestalten.

Wen betrifft das neue Zuteilungsverfahren?

Das Zuteilungsverfahren betrifft alle Kunden, die einen neuen Netzanschluss mit mehr als 3,5 Megawatt Anschlussleistung beantragt haben oder eine Leistungserhöhung beantragen, die den Leistungsbezug auf über 3,5 MW anheben. Das bezieht sich beispielsweise auf Fabriken/Werke von produzierender Industrie, große Elektrolyseure und Batteriespeicher oder auch gewerblich genutzte Groß-Rechenzentren.

Ab wann gilt die Regelung?

Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024.

Wie lange gilt das Zuteilungsverfahren?

Das neue Verfahren gilt unbefristet.

Ist das Verfahren rechtlich einwandfrei?

Diskriminierungsfreie Verfahren zum Umgang mit Knappheiten sind das Windhund-Prinzip (nach zeitlichem Eingang der Anträge), das Losverfahren und das von uns jetzt eingeführte Zuteilungsverfahren (Repartierung).

Das Repartierungsverfahren wird bereits von anderen Netzbetreibern mit einer Vielzahl sehr großer Anschlussanfragen als Ablösung des Windhund-Verfahrens eingeführt.

Das Verfahren wurde im Vorfeld der Einführung bereits der Bundesnetzagentur vorgestellt.

Was muss zu welchem Zeitpunkt eingereicht werden?

Die detaillierte Ausgestaltung des Verfahrens und alle relevanten Zeitpunkte bzw. Zeiträume haben wir Ihnen weiter oben auf der Webseite zusammengestellt. Dort finden Sie auch die Teilnahmebedingungen sowie die zusätzlichen Anlagen (Antrag, Grundstückeigentümererklärung) für eine Anschlussanfrage.

Kontakt

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