Zuteilungsverfahren für Leistung größer 3,5 MVA
Für eine transparente und diskriminierungsfreie Zuteilung von Netzanschlusskapazitäten größer 3,5 Megavoltampere (MVA) haben wir ein Zuteilungsverfahren eingeführt.
Mit diesem Zuteilungsverfahren (Repartierung) werden die begrenzten Netzkapazitäten in den Spannungsebenen Mittel- und Hochspannung nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Anschlussanfragen mit einem Leistungsbedarf größer 3,5 MVA sichergestellt.
Mit der Einführung des Repartierungsverfahrens werden wir für vollständige Anschlussanträge gemäß VDE-AR-N 4110 bzw. 4120 ab dem 2. Quartal 2025 wieder Leistungszusagen geben.
Anfragen kleiner 3,5 MVA
Anfragen für Netzanschlüsse mit einer Leistung kleiner 3,5 MVA, die alle Anschlüsse in der Niederspannung und nahezu alle Anschlüsse in der Mittelspannung umfassen, werden weiterhin nach dem bisherigen Verfahren bearbeitet. Somit ändert sich für über 99 % der Anschlussanfragen nichts.
Zur fortgesetzten Sicherstellung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Anschlussanfragen mit einem Leistungsbedarf größer 3,5 MVA werden die begrenzten Netzkapazitäten im Repartierungsverfahren anteilig und gleichberechtigt zugeteilt. Dieses Verfahren gewährleistet auf Basis der gesetzlich vorgegebenen Anschlussregelungen ein höchstmögliches Maß an Transparenz und Fairness.
Das Verfahren sieht einmal jährlich eine gleichmäßige, faire und diskriminierungsfreie Verteilung vorhandener Kapazitäten auf die am Verfahren teilnehmenden Anschlusskund*innen vor.
Den Prozessablauf zur Kapazitätsvergabe nach dem Zuteilungsverfahren haben wir nachfolgend zusammengestellt. Änderungen an diesem Verfahren werden wir rechtzeitig vor dem Inkrafttreten hier bekannt gegeben.
Hinweis zum bisherigen Verfahren
Bis 2024 wurden Leistungsanfragen für Netzanschlüsse in der Mittel- und Hochspannung größer 3,5 MVA in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs bearbeitet, sogenanntes Windhundverfahren, und den Großkund*innen die angefragte Leistung zugeteilt.
Für die wenigen jährlichen Anfragen war in unserem Verteilungsnetz stets eine entsprechende Kapazität verfügbar.
Inzwischen hat sich die Situation grundlegend geändert: Die Anzahl der Anschlussanfragen über 3,5 MVA hat erheblich zugenommen und übersteigt die frei verfügbare Leistung in unserem Netz.
Webinar zum neuen Zuteilungsverfahren
Im Dezember 2024 haben wir unseren Kund*innen das neue Zuteilungsverfahren in einem Webinar öffentlich vorgestellt. Dr. Anke Reimers und Gerhard Bressler haben darin erläutert, warum wir das Verfahren eingeführt haben und wie es abläuft.
Im Video können Sie unter anderem anhand eines Rechenmodells nachvollziehen, wie die verfügbare Netzanschlusskapazität auf die anfragenden Kund*innen mit großen Leistungsbedarfen verteilt wird.
Die Präsentation aus dem Webinar können Sie hier einsehen:
Zuteilungs- bzw. Repartierungsverfahren
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Kapazitätsermittlung
Die zur Verfügung stehenden Kapazitäten für die anstehende Zuteilungsperiode werden ermittelt und spätestens am 14.04. veröffentlicht.
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Verfahrensteilnahme / Verbindliche Anfrage
Verbindliche Anschlussanfragen mit vollständigen Unterlagen können im Zeitraum vom 15.04. bis zum 30.06., 23:59:59 Uhr (MEZ), eingereicht werden.
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Prüfung der Anfragen und Zuteilung
Vollständige und fristgerechte Anschlussanfragen werden geprüft und die verfügbare Kapazität allen Anfragen zu gleichen Anteilen zugeteilt und die Anfragenden bis 31.07. informiert.
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Anschlusskonzept und Angebot
Auf Grundlage der zugeteilten Leistung wird für jede Anfrage ein Anschlusskonzept mit einer Umsetzungsplanung erstellt. Der/die Anfragende erhält spätestens zum 31.01. ein verbindliches Angebot.
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Prüfung / Annahme des Anschlussangebots
Das Angebot wird durch den/die Antragsteller*in geprüft und muss innerhalb der Bindefrist angenommen werden.
Das Verfahren im Detail - Erläuterung Schritt für Schritt
1. Kapazitätsermittlung
- Durch uns erfolgt bis zum Ende des 1. Quartals eines Jahres eine Kapazitätsbewertung, um die zur Verfügung stehenden Kapazitäten für die anstehende Verfahrensrunde zu ermitteln. Dabei werden die uns zur Verfügung stehenden Daten zur Netzausbau- und -Anschlussplanung sowie die reale auftretende Lastentwicklung berücksichtigt.
- Das Ergebnis der Kapazitätsbewertung für die kommende Zuteilungsperiode wird zum Stichtag 14. April eines Jahres, jedoch spätestens am letzten Arbeitstag vor Beginn des Teilnahmeverfahrens veröffentlicht.
- Die Veröffentlichung erfolgt durch Nennung mindestens eines Leistungswertes, z. B. 50 MVA, und durch eine ergänzende Übersichtskarte mit dem Berliner Gebiet für eine Leistungszuteilung (Topogramm).
2. Verfahrensteilnahme / Verbindliche Anfrage
- Das Teilnahmeverfahren startet am 15. April eines Jahres.
- Zwischen dem 15. April und dem 30. Juni eines Jahres können verbindliche Anschlussanfragen gestellt werden. Ausschließlich vollständige und plausible Anfragen, die bis einschließlich 30. Juni eines Jahres vorliegen, werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die Teilnahmebedingungen und erforderlichen Unterlagen haben wir Ihnen unten zusammengestellt.
- Für einen Neuanschluss oder eine Erweiterung eines bestehenden Anschlusses für eine (Gesamt-) Leistung > 3,5 MVA muss eine Anfrage eingereicht werden.
- Die vollständige Anschlussanfrage muss per E-Mail an die Adresse repartierung@stromnetz-berlin.de
gesandt werden. Für die Feststellung des rechtzeitig Eingangs einer Anfrage ist der Zeitstempel für den Eingang der E-Mail (spätestens 30. Juni, 23:59:59 Uhr MEZ) bei uns relevant. Verspätet eingegangene Anschlussanfragen werden im weiteren Prozessablauf nicht berücksichtigt.
3. Prüfung der Anfragen und Zuteilung (Repartierung)
- Alle innerhalb der Anfragezeitraums und somit rechtzeitig eingegangenen verbindlichen Anschlussanfragen werden geprüft.
- Nach Prüfung aller verbindlichen Anschlussanfragen werden die verfügbaren Kapazitäten anteilig den erfolgreich teilnehmenden Anschlussanfragen, bis maximal in Höhe der angefragten Leistung, zugeteilt.
- Die Anfragenden werden zum 31. Juli eines Jahres über die ihnen zugeteilte Leistung schriftlich informiert.
4. Anschlusskonzept und Angebot
- Nach Zuteilung der Leistung zu einer Anschlussanfrage beginnen wir mit der Erstellung eines Netzanschlusskonzeptes, das eine Kostenkalkulation und Rahmenterminplanung beinhaltet.
- Nach Abschluss erarbeiten und unterbreiten wir ein verbindliches Angebot bis spätestens 31. Januar des Folgejahres zur Herstellung eines Netzanschlusses.
- Das Angebot wird schriftlich zugesandt.
5. Prüfung / Annahme des Anschlussangebots
- Anschlussanfragende erhalten ein verbindliches Angebot über die zugeteilte Leistung.
- Das Angebot hat eine Bindefrist von zwei Monaten, die mit dem Datum des schriftlichen Angebots beginnt.
- Wird das Angebot innerhalb der Bindefrist angenommen, startet das Verfahren für die Herstellung des Anschlusses.
- Erfolgt keine oder eine nicht fristgerechte Annahme, verliert das Angebot seine Gültigkeit. Die dem Anschlussanfragenden zuvor zugeteilte Leistung verfällt und steht im Rahmen der folgenden Verfahrensperiode – unter Vorbehalt der vorgelagert durchzuführenden Kapazitätsermittlung – wieder allen Anschlusspetenten zur Verfügung.
Unterlagen für den Antrag
Herstellung oder Änderung eines Anschlusses am Mittelspannungsnetz mit einer Leistung > 3,5 MVA
Für die Herstellung oder Änderung eines Anschlusses benötigen wir:
- die ausgefüllten Formulare E.1, E.2 und gegebenenfalls E.8 der VDE AR N 4110*,
- den voraussichtlichen Leistungsbedarf (Leistungsbilanz); sofern Ihre Angaben zur gewünschten Vertragsleistung in kW (Wirkleistung) erfolgen, setzen wir diese gleich kVA (Scheinleistung) – es sei denn, Sie benennen uns den Scheinleistungswert bzw. den Verschiebungsfaktor cosϕ,
- einen maßstäblichen Lageplan mit örtlicher Lage des anzuschließenden Grundstücks. Sofern Sie bereits einen Standortvorschlag für Ihre Übergabestation haben, tragen Sie diesen und die gewünschte Kabeltrassenführung auf dem Grundstück bzw. im Gebäude auf dem Lageplan ein.
TAR Mittelspannung – Formulare aus Anhang E der VDE AR N 4110*
* Die VDE-AR-N 4110 ist Teil des VDE-Vorschriftenwerks und kann beim VDE-Verlag erworben werden.
Herstellung oder Änderung eines Anschlusses am Hochspannungsnetz mit einer Leistung > 3,5 MVA
Für die Herstellung oder Änderung eines Anschlusses benötigen wir:
- die ausgefüllten Formulare E.1, E.2 und gegebenenfalls E.6 der VDE AR N 4120*,
- einen maßstäblichen Lageplan gemäß Formular E.4 der VDE-AR-N 4120*,
- einen Übersichtsschaltplan gemäß Formular E.4 der VDE-AR-N 4120*,
- den voraussichtlichen Leistungsbedarf (Leistungsbilanz).
TAR Hochspannung – Formulare aus Anhang E der VDE AR N 4120*
Weitere Informationen
Seit dem 01.01.2015 ersetzt die VDE-AR-N 4120* teilweise den Transmission Code 2007 sowie den VDN-Leitfaden „EEG-Anlagen am Hoch- und Höchstspannungsnetz“ für 110-kV-Netzanschlüsse.
Informationen des VDE zum Thema Hochspannungsanschluss
Hinweis
Seit Mai 2016 gilt die "Verordnung (EU) 2016/631 der Kommission vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger“. Derzeit erfolgt die nationale Umsetzung in den jeweiligen Gremien, z. B. beim VDE-FNN. Es wird eine Anpassung der technischen Anschlussregelungen erwartet.
* Die VDE-AR-N 4120 ist Teil des VDE-Vorschriftenwerks und kann beim VDE-Verlag erworben werden.
Vertragsunterlagen und technische Unterlagen
Informationen zu Vertragsunterlagen und technischen Unterlagen finden Sie auf unserer Seite Anschluss Mittel- und Hochspannung.
Nächste Zuteilungsperiode 2025
Zurzeit können keine Netzanschlussanträge eingereicht werden.
- Die verfügbare Kapazität für die Zuteilungsperiode 2025 wird spätestens am 14.04.2025 veröffentlicht.
- Am 15.04.2025 beginnt die nächste Phase für die Einreichung von verbindlichen Netzanschlussanfragen und endet am 30.06.2025 um 23:59:59 Uhr MEZ.
Allgemeine, unverbindliche Netzanschlussberatung
Im Rahmen einer allgemeinen, unverbindlichen Netzanschlussberatung – die außerhalb des Repartierungsverfahrens erfolgt - können uns Interessierte jederzeit ansprechen und ihre Projekte bzw. Entwürfe für Anschlussbegehren mit uns besprechen. Bitte nutzen Sie für Anfragen das Postfach netzanschluss@stromnetz-berlin.de.
Fragen und Antworten
Diese Fragen und Antworten rund um das Repartierungsverfahren sind rein informativ und ersetzen weder die Teilnahmebedingungen noch die individuelle Prüfung einzelner Anträge durch Stromnetz Berlin.
Für Einzelfälle und spezifische Projekte können abweichende Regelungen gelten.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen.
Allgemeines zum Verfahren
Was ist das Ziel des Repartierungsverfahrens und warum ist es eingeführt worden?
Ziel des Repartierungsverfahrens ist es, die begrenzten Netzkapazitäten in Berlin transparent, diskriminierungsfrei und fair zu verteilen. Mit der Einführung gewährleisten wir die Versorgungssicherheit und unterstützen die Energiewende. Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie hier auf dieser Webseite und in den Teilnahmebedingungen.
Ab wann gilt die Regelung?
Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024.
Wie funktioniert das Verfahren?
Bisher galt für Anfragen von sehr großen Kund*innen für sehr große Netzanschlüsse mit jeweils mehr als 3,5 Megavoltampere (MVA) Anschlussleistung das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, unabhängig von der Größe der Anfrage.
Wir glauben, dass das auf Dauer nicht gerecht ist, und teilen verfügbare Leistung auf die bis zu einem Stichtag eingegangenen Anfragen unabhängig von der gewünschten Leistung gleichmäßig auf.
In den Teilnahmebedingungen haben wir die drei folgenden Beispiele zur Erläuterung des Verfahrens zusammengestellt (Petent = Anfragende*r).
Die genannten Ziffern beziehen sich auf die Angaben in den Teilnahmebedingungen.
Beispiel 1
Nach Ziffer 1. ermittelte und für das jeweilige Netzgebiet veröffentlichte Leistungskapazität: 120 MVA
1. Petent: Anfrage über 5 MVA ohne akzeptierte Teilleistung
2. Petent: Anfrage über 10 MVA mit akzeptierter Teilleistung ≥ 5 MVA
3. Petent: Anfrage über 100 MVA ohne akzeptierte Teilleistung
4. Petent: Anfrage über 80 MVA mit akzeptierter Teilleistung ≥ 25 MVA
5. Petent: Anfrage über 65 MVA mit akzeptierter Teilleistung ≥ 50 MVA
Nach Ziffer 3. zugeteilte Leistungskapazität:
- Stufe 1:
In Summe angefragte Anschlussleistung (260 MVA) > veröffentlichte Leistungskapazität (120 MVA), d. h. Repartierung erforderlich. - Stufe 2:
Auf jeden Petenten entfällt zunächst eine Teilleistung in Höhe von 24 MVA (120 MVA : 5) - Stufe 3:
Die Leistungsanfrage des 1. Petenten ist geringer. Ihm werden 5 MVA zugewiesen. Die übrig gebliebene Leistung in Höhe von 19 MVA wird auf die übrigen Petenten verteilt. Die Leistungsanfrage des 2. Petenten ist ebenfalls geringer; ihm werden 10 MVA zugewiesen; die übriggebliebene Leistung in Höhe von 14 MVA wird auf die anderen Petenten verteilt. Auf jeden der drei Petenten 3., 4. und 5. entfallen damit 35 MVA
([24 MVA + 24 MVA + 24 MVA + 19 MVA + 14 MVA] : 3). - Stufe 4:
Die Anfrage des 3. Petenten bleibt unberücksichtigt, weil die Annahme einer Teilleistung abgelehnt wurde. Dessen übrig gebliebene Leistung (i. H. v. 35 MVA) kann auf die übrigen beiden Petenten verteilt werden. - Stufe 5:
Es stehen damit 105 MVA für die Petenten 4. und 5. zur Verfügung; auf jeden Petenten entfällt damit eine Teilleistung in Höhe von 52,5 MVA (105 MVA : 2).
Beispiel 2
Nach Ziffer 1. ermittelte und für das jeweilige Netzgebiet veröffentlichte Leistungskapazität: 130 MVA
1. Petent: Anfrage über 10 MVA ohne akzeptierte Teilleistung
2. Petent: Anfrage über 30 MVA mit akzeptierter Teilleistung ≥ 25 MVA
3. Petent: Anfrage über 100 MVA ohne akzeptierte Teilleistung
4. Petent: Anfrage über 40 MVA mit akzeptierter Teilleistung ≥ 20 MVA
5. Petent: Anfrage über 60 MVA mit akzeptierter Teilleistung ≥ 50 MVA
Nach Ziffer 3. zugeteilte Leistungskapazität:
- Stufe 1:
In Summe angefragte Anschlussleistung (240 MVA) > veröffentlichte Leistungskapazität (130 MVA), d. h. Repartierung erforderlich. - Stufe 2:
Auf jeden Petenten entfällt zunächst eine Teilleistung in Höhe von 26 MVA (130 MVA : 5) - Stufe 3:
Die Leistungsanfrage des 1. Petenten ist geringer. Ihm werden 10 MVA zugewiesen. Die übriggebliebene Leistung in Höhe von 16 MVA wird auf die übrigen Petenten verteilt. Es verbleiben 120 MVA; auf jeden der vier Petenten 2., 3., 4. und 5. entfallen damit 30 MVA. Dem 2. Petenten wird damit die begehrte Leistung von 30 MVA zugewiesen; es verbleiben 90 MVA. - Stufe 4:
Die Anfrage des 3. Petenten bleibt unberücksichtigt, weil die Annahme einer Teilleistung abgelehnt wurde. Dessen übrig gebliebene Leistung (i. H. v. 30 MVA) kann auf die übrigen Petenten verteilt werden.
- Stufe 5:
Es stehen damit 90 MVA für die Petenten 4. und 5., also je 45 MVA zur Verfügung. Die Leistungsanfrage des 4. Petenten ist geringer; ihm werden 40 MVA zugeteilt. Dessen übrig gebliebene Leistung in Höhe von 5 MVA wird dem Petenten 5. zugewiesen, der insgesamt
50 MVA erhält.
Beispiel 3
Nach Ziffer 1. ermittelte und für das jeweilige Netzgebiet veröffentlichte Leistungskapazität: 130 MVA
1. Petent: Anfrage über 10 MVA ohne akzeptierte Teilleistung
2. Petent: Anfrage über 30 MVA mit akzeptierter Teilleistung ≥ 25 MVA
3. Petent: Anfrage über 100 MVA ohne akzeptierte Teilleistung
4. Petent: Anfrage über 60 MVA mit akzeptierter Teilleistung ≥ 40 MVA
5. Petent: Anfrage über 80 MVA mit akzeptierter Teilleistung ≥ 70 MVA
Nach Ziffer 3. zugeteilte Leistungskapazität:
- Stufe 1:
In Summe angefragte Anschlussleistung (280 MVA) > veröffentlichte Leistungskapazität
(130 MVA), d. h. Repartierung erforderlich. - Stufe 2:
Auf jeden Petenten entfällt zunächst eine Teilleistung in Höhe von 26 MVA (130 MVA : 5) - Stufe 3:
Die Leistungsanfrage des 1. Petenten ist geringer. Ihm werden 10 MVA zugewiesen. Die übriggebliebene Leistung in Höhe von 16 MVA wird auf die übrigen Petenten verteilt. Es verbleiben 120 MVA; auf jeden der vier Petenten 2., 3., 4. und 5. entfallen damit 30 MVA. Dem 2. Petenten wird damit die begehrte Leistung von 30 MVA zugewiesen; es verbleiben 90 MVA. - Stufe 4:
Die Anfrage des 3. Petenten bleibt unberücksichtigt, weil die Annahme einer Teilleistung abgelehnt wurde. Dessen übrig gebliebene Leistung (i. H. v. 30 MVA) kann auf die übrigen Petenten verteilt werden. - Stufe 5:
Es stehen damit 90 MVA für die Petenten 4. und 5., also je 45 MVA zur Verfügung. Dem 4. Petenten wird eine Leistung in Höhe von 45 MVA zugewiesen. Dem 5. Petenten wird keine Leistung zugewiesen, weil die von ihm angegebene Teilleistung oberhalb der zur Verfügung stehenden Leistung liegt. Von dem übriggebliebenen Anteil (von 45 MVA) werden weitere 15 MVA an Petent 4 zugeteilt, der damit die gewünschte Leistung von 60 MVA erreicht. Die verbleibenden 30 MVA werden im Angebotsverfahren des Folgejahres berücksichtigt.
Wer ist berechtigt, Anträge zu stellen?
Alle potenziellen Anschlusskund*innen, die einen Bedarf an Netzanschlussleistung > 3,5 MVA haben, können Anträge stellen.
Jeder Antrag hat nach Maßgabe der Anlage 1 der Teilnahmebedingungen grundstücksbezogen zu erfolgen. Anträge müssen alle geforderten, in der Anlage 1 der Teilnahmebedingungen aufgeführten Angaben und Dokumente enthalten (u. a. Antragsunterlagen entsprechend VDE-AR-N 4110 bzw. 4120, Lageplan, Übersichtsschaltplan, Leistungsbilanz etc.) und müssen bis 23:59:59 Uhr des in Ziffer 2 a. genannten Tages bei der E-Mail-Adresse repartierung@stromnetz-berlin.de eingegangen sein.
Weitere Informationen zu den Antragsanforderungen und geltenden Fristen können Sie den Teilnahmebedingungen entnehmen.
Ab welcher Leistung gilt das Verfahren?
Das Verfahren gilt für Anfragen nach Bereitstellung von elektrischen Leistungen in einem Umfang > 3,5 MVA.
Sind auch Bestandskund*innen vom Verfahren betroffen?
Ja, das Verfahren betrifft auch Bestandskund*innen, wenn sie ihren Leistungsbezug erhöhen – sofern in Summe eine Anschlussleistung von 3,5 MVA überschritten wird. (Beispiel: bestehender Anschluss von 2,8 MVA + gewünschte Leistungserhöhung von 1 MVA = Summe der Anschlussleistung 3,8 MVA = Teilnahme am Repartierungsverfahren)
Teilnahme und Antragstellung
Was muss zu welchem Zeitpunkt eingereicht werden?
Die detaillierte Ausgestaltung des Verfahrens und alle relevanten Zeitpunkte bzw. Zeiträume haben wir Ihnen weiter oben auf der Webseite zusammengestellt. Dort finden Sie auch die Teilnahmebedingungen sowie die zusätzlichen Anlagen (Antrag, Grundstückeigentümererklärung) für eine Anschlussanfrage.
Welche Unterlagen sind für die Teilnahme erforderlich?
Die detaillierte Ausgestaltung des Verfahrens und alle relevanten Zeitpunkte bzw. Zeiträume haben wir Ihnen weiter oben auf der Webseite zusammengestellt. Dort finden Sie auch die Teilnahmebedingungen (Anlage 1) sowie die zusätzlichen Anlagen (Anlage 2, Grundstückeigentümererklärung). Daraus ergeben sich alle antragsrelevanten Unterlagen für Ihre Anschlussanfrage.
Ist die Vorlage einer Baugenehmigung oder eines positiven Bauvorbescheids bei Antragstellung erforderlich?
Soll ein unbebautes Grundstück erstmals an das Verteilungsnetz von Stromnetz Berlin angeschlossen werden, muss die Anschlusskund*in einen geeigneten Nachweis über ihre öffentlich-rechtliche Berechtigung zur Bebauung des jeweiligen Grundstücks vorlegen (z. B. eine Kopie der Baugenehmigung bzw. des Antrags auf Erteilung einer Baugenehmigung), sofern die Bebauung eine öffentlich-rechtliche Berechtigung voraussetzt. Ist die Anschlusskund*in nicht selbst Eigentümer*in des Grundstücks, so hat sie eine Erklärung der Grundstückseigentümer*in nach dem Muster der Anlage 2 oder einen Grundbuchauszug vorzulegen, aus dem für das jeweilige Grundstück eine Auflassungsvormerkung zu ihren Gunsten eingetragen ist. Alle Informationen zum Antragsverfahren und den Anforderungen finden Sie in den Teilnahmebedingungen.
Kann eine angegebene Nutzungsart im Laufe des Verfahrens geändert werden?
Eine nachträgliche Änderung der Nutzungsart ist nicht pauschal möglich. Die Antragsteller*in versichert mit Antragstellung, die angefragte Leistung für die Belieferung der eigenen Verbrauchseinrichtungen dauerhaft zu benötigen. Eine Änderung der Nutzungsart muss dementsprechend im Einzelfall geprüft werden, da dies Auswirkungen auf die Leistungsbilanz und die Verbrauchsparameter haben kann. Wir empfehlen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen, um individuelle Fälle zu besprechen.
Bis wann müssen Anträge eingereicht worden sein?
Verbindliche Anschlussanfragen mit vollständigen Unterlagen können ab 2025 im Zeitraum vom 15.04. bis zum 30.06., 23:59:59 Uhr (MEZ), eingereicht werden. Ist der 30.06. ein Samstag, Sonntag oder Feiertag in Berlin, kann die Anfrage bis zum Ende des darauffolgenden Werktags übermittelt werden.
Welche Fristen gelten nach der Zuteilung von Kapazitäten?
Die Fristen zur Annahme eines Angebots sind in den Teilnahmebedingungen festgelegt sowie in der Prozessübersicht auf unserer Webseite dargestellt. Die Angebotsbindefrist beträgt zwei Monate.
Kann ich im Folgejahr nach einer Zuteilung eine neue Anfrage stellen?
Ja, Sie können auch im Folgejahr erneut teilnehmen, wenn Sie weitere Kapazitäten benötigen. Die neue Anfrage muss wie gehabt im Zeitraum zwischen dem 15.04.und 30.06. eines Jahres erfolgen. Informationen zum Prozess und zu den Fristen finden Sie auf unserer Webseite und in den Teilnahmebedingungen.
Wann und wie erfahre ich, ob mein Antrag berücksichtigt wurde?
Vollständige Anschlussanträge können im Zeitraum vom 15.04. bis zum 30.06., 23:59:59 Uhr (MEZ), eingereicht werden. Vollständige und fristgerechte Anschlussanfragen werden geprüft und die verfügbare Kapazität wird allen Anfragen zu gleichen Anteilen zugeteilt. Nach Abschluss der Zuteilung der Kapazitäten werden die Anfragenden bis zum 31.07. schriftlich über das Ergebnis informiert.
Bewertung und Zuteilung
Nach welchen Kriterien werden Anfragen bewertet und Kapazitäten zugeteilt?
Im Rahmen des Antragsverfahrens prüfen wir die Anfragen auf ihre Vollständigkeit. Die erforderlichen Antragsunterlagen sind in Anlage 1 Anhang A der Teilnahmebedingungen aufgeführt. Die Zuteilung der verfügbaren Leistung wird unabhängig von der gewünschten Leistung gleichmäßig aufgeteilt („pro Kopf“). In den Teilnahmebedingungen haben wir Beispiele zur Erläuterung des Verfahrens zusammengestellt. Nach Abschluss der Antragsprüfung und Zuteilung der verfügbaren Kapazitäten werden die Anfragenden bis zum 31.07. schriftlich informiert.
Auch das Webinar zum Zuteilungsverfahren (oben auf dieser Seite) zeigt Ihnen, wie das Verfahren abläuft und nach welchen Kritierien die Kapazitätszuteilung erfolgt.
Wie wird sichergestellt, dass das Verfahren transparent und diskriminierungsfrei ist?
In den Teilnahmebedingungen haben wir alle Schritte transparent und nachvollziehbar beschrieben. Eine Unterscheidung zwischen Kundengruppen erfolgt nicht. Das Verfahren wurde vor seiner Einführung mit der Bundesnetzagentur abgestimmt.
Erfolgt die Zuteilung pro Netzgebiet oder für die gesamte Stadt?
Die Repartierung erfolgt für die Kapazitäten – sofern verfügbar – in den jeweiligen Netzgebieten, nicht für die gesamte Kapazität Berlins. Das Berliner Verteilungsnetz ist in sieben Netzgebiete unterteilt. Wir ermitteln einmal jährlich die im jeweiligen Netzgebiet aktuell vorhandenen und in absehbarer Zeit verfügbaren Kapazitäten für Anschlussleistungen. Für die Ermittlung dieser Kapazitäten betrachten wir jeweils die folgenden zehn Kalenderjahre. Die geografische Lage der vorhandenen und in absehbarer Zeit verfügbaren Kapazitäten wird von uns mittels einer Karte (Topogramm) schematisch visualisiert
Haben Anfragen mit nicht zugeteilter Leistung in der nächsten Runde eine höhere Priorität?
Nein, es gibt keine automatische Priorisierung für die nächste Runde. Alle Anfragen müssen in jeder Zuteilungsperiode vollständig neu eingereicht werden, und die Bewertung erfolgt gleichberechtigt.
Welche Kapazitäten werden voraussichtlich in den nächsten Verfahrensrunden zur Verfügung stehen?
Die verfügbaren Kapazitäten werden jährlich ermittelt und auf der Webseite von Stromnetz Berlin veröffentlicht. Eine vorzeitige Prognose ist nicht möglich. Für aktuelle Informationen empfiehlt sich ein regelmäßiger Blick auf die Webseite. Weitere Informationen zur Ermittlung und Veröffentlichung der zu verteilenden Kapazitäten finden Sie in den Teilnahmebedingungen.
Wird kritische Infrastruktur (z. B. Verkehr, Sicherheit) bevorzugt?
Stromnetz Berlin ist als Netzbetreiber rechtlich verpflichtet, diskriminierungsfrei zu handeln. Eine Bevorzugung respektive Benachteiligung von Kundengruppen erfolgt daher nicht. Das Repartierungsverfahren wurde mit dem Ziel entwickelt, eine transparente und faire Verteilung der Netzkapazitäten sicherzustellen. Die Zuteilung erfolgt auf Basis klarer und objektiver Kriterien.
Projekte und spezielle Anwendungsfälle
Kann eine zugeteilte Teilleistung angesammelt werden, um die benötigte Gesamtkapazität zu erreichen?
Es ist grundsätzlich möglich, an mehreren Zuteilungsrunden teilzunehmen, um so die gewünschte Gesamtkapazität anzusammeln. Um spekulative Reservierungen zu unterbinden, wird jedoch im Rahmen des Antragsverfahrens die Vollständigkeit der Angaben umfassend geprüft. Die erforderlichen Antragsunterlagen sind in Anlage 1 Anhang A der Teilnahmebedingungen aufgeführt. Dazu gehören detaillierte Angaben zur Umsetzungsplanung, zum Inbetriebsetzungstermin und zur Leistungsbilanz, die sicherstellen sollen, dass das Vorhaben tatsächlich realisiert wird.
Mit jeder Anfrage versichern die Anschlusskund*innen zudem, dass sie die angefragte Leistung für die Belieferung ihrer Verbrauchseinrichtungen (auch in Form einer Eigenbelieferung) dauerhaft, d. h. nicht nur für einen kurzen, vorübergehenden Zeitraum, benötigen.
Stellt sich heraus, dass die Angaben unrichtig waren, behalten wir uns rechtliche Schritte vor, z. B. auch in Form einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages. So wollen wir sicherstellen, dass Kapazitäten effizient genutzt werden und allen Anschlusskund*innen eine faire Chance auf Zugang zu den Ressourcen gewährt wird.
Wie werden große Projekte wie Rechenzentren, Ladeinfrastruktur oder Neubauquartiere berücksichtigt?
Das Repartierungsverfahren sieht keine Bevor- oder Benachteiligung von Kundengruppen vor. Dennoch machen es die begrenzten Kapazitäten notwendig, dass insbesondere große Anschlusskund*innen ihre Projekte flexibel gestalten, indem sie das Risiko einer gestaffelten Zuteilung einplanen.
Das Repartierungsverfahren priorisiert nicht die vollständige Abdeckung einzelner Großprojekte, sondern führt zu einer fairen Verteilung der verfügbaren Kapazitäten. Eine schrittweise Erweiterung des Netzanschlusses sollte daher bei der Projektrealisierung von Anfang an eingeplant werden. Dies wird durch die Möglichkeit zur Angabe einer Mindestleistung im Repartierungsverfahren berücksichtigt, wobei höhere Leistungszusagen bis hin zur insgesamt gewünschten Leistung möglich sind.
In den Teilnahmebedingungen finden sich Praxisbeispiele, die dies anschaulich darstellen.
Wie erfolgt die Anschlussauslegung in dem Fall, dass einer Anschlusskund*in nur eine Teilleistung zugeteilt wird?
Sofern nur eine Teilleistung zugeteilt wird, erfolgt die Auslegung des angefragten Netzanschlusses auf die ursprünglich beantragte Gesamtanschlussleistung (soweit dies auch technisch sinnvoll ist), da die Anschlusskund*in die Möglichkeit hat, in den Folgejahren weitere Leistung im Rahmen des Repartierungsverfahrens zugeteilt zu bekommen.
Wie wird mit gestaffelten Anfragen umgegangen (z. B. 20 MVA jetzt, 80 MVA später)?
Die Anforderungen des Repartierungsverfahrens können gestaffelte Anfragen sinnvoll erscheinen lassen. Die begrenzten Kapazitäten und anteilige Zuteilung dieser Kapazitäten auf die in einem Jahr vorliegenden Anfragen erfordern eine vorausschauende Planung seitens der Antragsteller*innen.
Antragsteller*innen können Kapazitäten in Stufen anfragen, müssen aber in jedem Jahr eine neue Anfrage einreichen, um zusätzliche Kapazitäten zu sichern.
Ebenso ist es jedoch durchaus zulässig, dass Kund*innen bereits die volle Kapazität anfragen, wenn ihre Planungen in unserem Zehn-Jahres-Horizont liegen.
Die Angabe einer Mindestleistung kann hier besonders hilfreich sein, da sie eine schrittweiser Zuteilung gleichkommt.
Es sollte auch berücksichtigt werden, dass für künftige höhere Leistungen eine andere Dimensionierung des Netzanschlusses erforderlich werden kann, was neue Investitionskosten auslöst.
Kann ein Netzanschluss in kleinere Einheiten (< 3,5 MVA) aufgeteilt werden, um das Verfahren zu umgehen?
Nein. Jede Anfrage hat nach Maßgabe der Anlage 1 der Teilnahmebedingungen grundstücksbezogen zu erfolgen. Grundsätzlich erhält jede*r Anschlusskund*in nur einen Netzanschluss pro Grundstück.
Gilt das Verfahren auch für Einspeiser und Batteriespeicher?
Das Repartierungsverfahren ist primär auf die Verteilung von Anschlusskapazitäten ausgelegt. Reine Einspeiseanlagen sind in der Regel nicht betroffen, sofern der Eigenbedarf dieser Anlagen maximal 3,5 MVA beträgt. Speicher sind über das Repartierungsverfahren anzumelden, sofern sie einen Bezug > 3,5 MVA benötigen.
Kann ich in die Selbstversorgung gehen (Inselnetz), wenn meine Anfrage nicht berücksichtigt wird?
Eine Selbstversorgung durch ein Inselnetz ist grundsätzlich möglich und erfolgt ohne Anschluss an das öffentliche Verteilnetz. Es unterliegt jedoch den rechtlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und erfordert umfangreiche technische und regulatorische Maßnahmen einschließlich etwaiger Genehmigungen.
Zukunftsperspektiven und Weiterentwicklung
Wie lange wird das Repartierungsverfahren voraussichtlich bestehen bleiben?
Das Verfahren gilt unbefristet und wird so lange aufrechterhalten, solange die Anfragen die vorhandenen und absehbaren Leistungskapazitäten überschreiten. Die langfristige Perspektive für die Netzkapazität hängt stark von der Entwicklung der Stromnachfrage, dem Ausbau der Netzinfrastruktur und der Energiewende ab. Stromnetz Berlin arbeitet kontinuierlich daran, durch Investitionen und technologische Innovationen die Netzsituation zu verbessern.
Welche Netzkapazitäten erwarten Sie in den nächsten Jahren?
Wir ermitteln jährlich die verfügbaren Kapazitäten und veröffentlichen sie auf unserer Website. Eine vorzeitige Prognose ist nicht möglich. Für aktuelle Informationen empfiehlt sich ein regelmäßiger Blick auf die Website. Weitere Informationen zur Ermittlung und Veröffentlichung der zu verteilenden Kapazitäten finden Sie in den Teilnahmebedingungen.
Wie geht Stromnetz Berlin mit den Herausforderungen der Energiewende um?
Der Strombedarf in Berlin wächst weiter. Dafür haben wir eine sehr langfristige Planung, die möglichst alle Anforderungen frühzeitig erkennt und einbezieht. Stromnetz Berlin arbeitet darüber hinaus kontinuierlich daran, durch Investitionen und technologische Innovationen die Netzsituation zu verbessern. Das Repartierungsverfahren stellt ein Werkzeug dar, um diesen Teil der Energiewende sinnvoll, konstruktiv und praktikabel zu strukturieren.
Welche Bedeutung hat das Verfahren für die Realisierbarkeit von Großprojekten in Berlin?
Großprojekte wie Rechenzentren oder Anlagen zur elektrischen Wärmeerzeugung mit hohen Anschlussleistungen müssen sich schrittweise an die verfügbaren Kapazitäten anpassen, wenn die Projektentwickler*innen bzw. Betreiber*innen das Projekt in Berlin realisieren wollen. Dies kann durch eine gestaffelte Planung der Anschlussleistungen über mehrere Jahre erfolgen.
Stromnetz Berlin arbeitet daran, die Netzkapazitäten langfristig auszubauen, um solche Projekte so gut wie möglich zu unterstützen. Aktuell bleibt die Zuteilung jedoch begrenzt.
Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte
Ist das Verfahren rechtlich einwandfrei?
Diskriminierungsfreie Verfahren zum Umgang mit Knappheiten sind das Windhund-Prinzip (nach zeitlichem Eingang der Anträge), das Losverfahren und das von uns jetzt eingeführte Zuteilungsverfahren (Repartierung).
Das Repartierungsverfahren wird bereits von anderen Netzbetreibern mit einer Vielzahl sehr großer Anschlussanfragen als Ablösung des Windhund-Verfahrens eingeführt.
Das Verfahren wurde im Vorfeld der Einführung bereits der Bundesnetzagentur vorgestellt.
Wie wird sichergestellt, dass die Verpflichtung zur diskriminierungsfreien Versorgung eingehalten wird?
Die Zuteilung erfolgt nach objektiven, transparenten Kritierien, die sich aus den Teilnahmebedingungen ergeben.
Unterliegt die Kapazitätszuteilung einer politischen Einflussnahme?
Wir haben das Repartierungsverfahren mit dem Ziel entwickelt, eine transparente und faire Verteilung der Netzkapazitäten sicherzustellen. Die Zuteilung erfolgt auf Basis klarer und objektiver Kriterien ohne politische Einflussnahme. Stromnetz Berlin ist rechtlich verpflichtet, diskriminierungsfrei zu handeln.
Gibt es für das Stromnetz als natürliches Monopol nicht eine Anschlusspflicht für Kund*innen?
Eine Anschlusspflicht gibt es für Netzanschlüsse in der Niederspannung bis 1.000 Volt, also Hausanschlüsse, Wärmepumpen, Ladesäulen für E-Fahrzeuge usw. In höheren Spannungsebenen können Netzbetreiber das Anschlussverfahren anders gestalten.
Sind ausreichende Kapazitäten für den Anschluss von Gebäuden, Solaranlagen, Wärmepumpen und E-Ladepunkten vorhanden?
Ja, für alle Haushaltskunden und Gewerbekunden und auch für den Netzanschluss von Solaranlagen, Wärmepumpen und Wallboxen ist weiterhin und auch in den kommenden Jahren genügend Strom und Netzkapazität in Berlin vorhanden.
Auch für größere Netzanschlüsse (> 3,5 MVA) ist weiterhin Netzkapazität verfügbar. Allerdings wird diese Kapazität künftig auf die einzelnen Netzanschlussanfragen anteilig verteilt. Das bezieht sich beispielsweise auf Fabriken/Werke der produzierenden Industrie, große Elektrolyseure und Batteriespeicher oder auch gewerblich genutzte Groß-Rechenzentren.