Veröffentlichung nach Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetz (LkSG)
Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung und Umsetzung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten.
Das LkSG sieht Veröffentlichungspflichten vor, die wir nachfolgend zur Verfügung stellen.
Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie
Für uns und die Geschäftsführung von Stromnetz Berlin ist das Engagement für Menschenrechte und Natur eine selbstverständliche Verpflichtung.
Wir bekennen uns zu rechtmäßigem und werteorientiertem Handeln im eigenen Unternehmen und gegenüber unseren Geschäftspartner*innen und Kund*innen. Dieses Verantwortungsbewusstsein umfasst die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (nachfolgend „LkSG“). Unser Ziel ist es, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken vorzubeugen, diese zu minimieren oder die Verletzung der Pflichten zu beenden.
Dabei stellen wir nicht nur an uns hohe Anforderungen, sondern fordern auch von unseren Lieferant*innen integres und verantwortungsbewusstes Verhalten.
Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie
Verfahrensordnung für Beschwerden bei Verstößen gegen das LkSG
Meldekanäle gemäß Verfahrensordnung
Beschwerden bei Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) können gemäß der Verfahrensordnung an
- Chief Compliance Officer oder
- Anwaltliche Ombudsperson
gemeldet werden.
Ombudsstelle Stromnetz Berlin GmbH
FS-PP Berlin Part mbB
Ombudsperson:
Dr. Rainer Frank oder
Sophia Hofmeister
Potsdamer Platz 8
10117 Berlin
ombudsperson-stromnetz-berlin@fs-pp.de
Internetseite
Vertraulicher Telefonanschluss: 030 318685933