Zum Hauptinhalt springenZur Navigation springenZur Suche springen

Unser Service

Unsere Online-Dienste

Kundenanfragen
030 49202 0294
Montag - Freitag, 8 - 18 Uhr

Ausschreibung Blindleistung

Gemäß § 12h Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit dem Beschluss BK6-23-072 der Bundesnetzagentur (BNetzA) führen wir für die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ („Blindleistung“) die Beschaffung in einem transparenten, diskriminierungsfreien Verfahren durch.

Wir haben für unser Hochspannungsnetz einen Bedarf von insgesamt 135 MVar spannungssenkend ermittelt.

Die Ausschreibung richtet sich an alle Anlagenbetreiber, die an unser Hochspannungsnetz angeschlossen sind oder deren Anschluss in Planung ist. Betreiber dieser Anlagen können Blindleistung, die über die Anforderungen der aktuell gültigen "Technischen Anforderungen für den Anschluss an das Hochspannungsnetz Berlin (Stand 2024)" hinausgeht, gegen Entgelt anbieten.

Dateien zur 1. Ausschreibung (25.06.2025)

Ausschreibung2025
Start Angebotsfrist25.06.2025
Ende Angebotsfrist31.07.2025
Ende Zuschlagsfrist29.08.2025
Blindleistungsbedarfinsgesamt 135 Mvar spannungssenkend
 für Kalenderjahre 2026 und 2027
jeweils im Zeitraum 1. Mai – 31. Oktober
Mindestgröße15 Mvar 
Angebote an[email protected]

Anlage 5 - Technische Anforderungen für den Anschluss an das Hochspannungsnetz Berlin (TA Hsp - Stand 2024 - gültig zum Zeitpunkt der Bekanntmachung)

Für Planung, Errichtung, Betrieb und Änderungen von Kundenanlagen (Bezugs- und Erzeugungsanlagen) am 110-kV-Hochspannungsnetz in Berlin gelten die Technischen Anschlussregeln für die Hochspannung (VDE-AR-N 4120*) zusammen mit den ergänzenden, berlinspezifischen Technischen Anforderungen für den Anschluss an das Hochspannungsnetz Berlin.

* Die VDE-AR-N 4120 ist Teil des VDE-Vorschriftenwerks und kann beim VDE-Verlag erworben werden.