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Klärung einer Schadenersatzforderung

Sofern Ihnen ein Schaden durch eine Störung in unserem Verteilungsnetz, eine Baumaßnahme oder ein vermeintliches Fehlverhalten von uns oder einem unserer Dienstleister entstanden ist, können Sie sich zur Klärung an uns wenden.

Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und geben Ihnen schnellst möglich eine Rückmeldung.

Notwendige Information für die Bearbeitung

Der Anlass für eine Schadenersatzforderung kann eine Störung bzw. Unterbrechung der Stromversorgung, eine von uns veranlasste Baumaßnahme oder ein Fehlverhalten eines Mitarbeiters bzw. Dienstleisters sein.

Ausgeschlossen sind Schadenersatzforderungen wegen einer Unterbrechung der Stromversorgung (Sperrung) aufgrund eines Auftrags Ihres Stromlieferanten. Für diese Art der Unterbrechung der Stromversorgung hat uns Ihr Stromlieferant von der Haftung freigestellt. Bitte wenden Sie sich zur Klärung eventueller Forderungen an Ihren Stromlieferanten.

Über unserer Beschwerdeformular können Sie Ihre Forderung in drei Schritten zusammenstellen.

1. Schritt

Bitte beschreiben Sie die Situation und benennen Sie das Ereignis und den Eintrittszeitpunkt, dass nach Ihrer Wahrnehmung die Ursache für den Schaden ist. Zusätzlich benötigen wir von Ihnen eine Aufstellung der beschädigten Gegenstände sowie den Wert und das Kaufdatum der Gegenstände. Idealerweise können Sie den Kauf durch einen Beleg nachweisen.
Die bereitzustellenden Dateien laden Sie bitte hoch.

2. Schritt

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an.

3. Schritt

Prüfen Sie die Eingaben und senden Sie uns Ihre Daten.

Vorgehen zur Klärung

Anhand der von Ihnen beschriebenen Situation erfolgt die Prüfung Ihrer Schadenersatzforderung. Dabei werden von uns die einschlägigen Rechtsnormen beachtet und angewandt. Zu den Rechtsnormen gehören insbesondere

  • das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB),
  • die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
  • und in Ausnahmefällen das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

Voraussetzung für eine Haftung ist ein sogenannter Verschuldensbeitrag (Vorsatz oder Fahrlässigkeit bzw. grobe Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden) durch einen Mitarbeiter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

Ist der Schaden durch ein unvorhersehbares und unabwendbares Versagen einer technischen Einrichtung im Stromverteilungsnetz entstanden, sind die Voraussetzungen für eine Haftung und damit einen Schadenersatz in der Regel nicht erfüllt.

Das Ergebnis unserer Prüfung teilen wir Ihnen schriftlich mit.

Ermittlung der Schadenhöhe

Die Höhe des Schadens wird anhand des Zeitwerts des Gegenstands ermittelt. Für die Feststellung verwenden wir einerseits die von Ihnen bereitgestellten Kaufbelege und andererseits die (AfA-) Tabellen für den Nutzungszeitraums von Gütern und Sachen des Bundesministeriums für Finanzen. Es gibt keinen Ersatz neu für alt.

Ergibt sich aus der anzuwendenden Rechtsnorm für die Haftung eine Selbstbeteiligung (z. B. gemäß § 11 ProdHaftG), wird diese bei der Berechnung des möglichen Schadenersatzes berücksichtigt.

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