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Prüfung eines Zählers
Die korrekte Messung Ihres Stromverbrauchs ist eine unserer wichtigsten Aufgaben. In einigen seltenen Fällen funktioniert der bereitgestellte Zähler jedoch nicht ordnungsgemäß. Sofern Sie bei der regelmäßigen Ablesung Ihres Zählerstands den Eindruck haben, dass der Zähler Ihren Verbrauch nicht korrekt misst, können Sie eine Prüfung des Zählers bei uns veranlassen.
Die Durchführung einer Befundprüfung ist kostenpflichtig und die Kosten müssen im Voraus verauslagt werden. Ergibt die Befundprüfung, dass die Messung des Zählers nicht korrekt ist, werden die Kosten der Befundprüfung umgehend erstattet. Aktuell variieren die Gebühren je nach Zählertyp zwischen 230 € und 290 €.
Ablauf einer Befundprüfung
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Wir melden uns schnellstmöglich nach Erhalt Ihrer Daten. In einem persönlichen Gespräch klären wir die Situation und stimmen das weitere Vorgehen ab.
Sie erhalten einen vorbereiteten Antrag zur Befundprüfung und Hinweise für die Vorauszahlung der Prüfungskosten per Brief.
Bitte unterschreiben Sie den Antrag und notieren Sie Ihre Telefonnummer für die Terminklärung zum Zählerwechsel. Den unterschriebenen Antrag senden Sie an uns zurück.
Bitte überweisen Sie die Vorauszahlung für die Befundprüfung.
An dem vereinbarten Termin kommt eine Mitarbeiter*in zu Ihnen und tauscht die Zähler.
Die Mitarbeiter*in notiert auf einer Karte den Ausbaustand des alten und den Einbaustand des neuen Zählers und übergibt Ihnen die Karte.
Der ausgebaute Zähler wird an eine staatlich anerkannte Prüfstelle übergeben, die eine Befundprüfung gemäß der gesetzlichen Regelungen vornimmt. Über die Prüfung und das Ergebnis wird ein Prüfschein von der Prüfstelle erstellt und an uns übergeben.
Hat der Zähler die Befundprüfung bestanden, senden wir Ihnen den Prüfschein zu. Korrekturen der Zählerstände werden nicht durchgeführt.
Hat der Zähler die Prüfung nicht bestanden, wird Ihnen umgehend die Vorauszahlung erstattet und wir informieren Sie über das Nichtbestehen. Der Prüfschein wird Ihnen in diesem Fall nicht bereitgestellt.
Müssen aufgrund einer nicht bestandenen Befundprüfung ein oder mehrere Zählerstände für den zurückliegenden Zeitraum ermittelt werden, erfolgt dies rechnerisch anhand des Verbrauchs bzw. der Zählerstände des vorhergehenden oder des nachfolgenden Zeitraums.
Die Ermittlung erfolgt für den zurückliegenden Zeitraum bis zur letzten fehlerfreien Messung, maximal jedoch rückwirkend für drei Jahre. Dabei werden die Zählerstände für alle relevanten Zeitpunkte errechnet.
Relevante Zeitpunkte sind
Grundlage für die Neuermittlung der Zählerstände der zurückliegenden maximal drei Jahre sind: