Zum Hauptinhalt springenZur Navigation springenZur Suche springen

Unser Service

Unsere Online-Dienste

Kundenanfragen
030 49202 0294
Montag - Freitag, 8 - 18 Uhr

Klärung einer Schadenersatz­­­­forderung

Sofern Ihnen ein Schaden durch eine Störung in unserem Verteilungsnetz, eine Baumaßnahme oder ein vermeintliches Fehlverhalten von uns oder einem unserer Dienstleister entstanden ist, können Sie sich zur Klärung an uns wenden.

Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und geben Ihnen schnellst möglich eine Rückmeldung.

Stromausfall in Treptow-Köpenick 

Uns ist bewusst und wir bedauern, falls die Unterbrechung der Stromversorgung in Treptow-Köpenick für Sie mit erheblichen Belastungen verbunden war und auch Schäden entstanden sind.

Der Stromausfall in Ihrem Bezirk wurde durch einen gezielten Brandanschlag auf zwei Freileitungsmasten in Berlin-Johannisthal am 9. September 2025 verursacht. Dabei ist Stromnetz Berlin selbst unmittelbar und erheblich geschädigt worden. Unsere Kolleg*innen haben mit einem hohen persönlichen Einsatz alles unternommen, um die Auswirkungen des Anschlags so weit wie möglich zu begrenzen.

Stromnetz Berlin ist für die Schäden infolge des Brandanschlags nicht verantwortlich. Es lag keine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits vor. Wir sind zu einem Ersatz der entstandenen Schäden, die vorsätzlich durch Dritte – wie in diesem Fall durch einen Anschlag – nicht verpflichtet.

Wir empfehlen Ihnen zu prüfen, ob die entstandenen Schäden von Ihrer Versicherung reguliert werden. Nach unserem Kenntnisstand sind Schäden infolge einer unverschuldeten Stromunterbrechung regelmäßig Gegenstand von Hausratsversicherungen und – bei Gewerbetreibenden – der Betriebsunterbrechungsversicherung.

Zum Nachweis Ihrer Betroffenheit stellen wir Ihnen gerne eine Bestätigung aus, die viele Versicherungen verlangen. Kontaktieren Sie uns hierzu bitte unter: [email protected]

Notwendige Information für die Bearbeitung

Der Anlass für eine Schadenersatz­­­forderung kann eine Störung bzw. Unterbrechung der Stromversorgung, eine von uns veranlasste Baumaßnahme oder ein Fehlverhalten eines Mitarbeiters bzw. Dienstleisters sein.

Ausgeschlossen sind Schadenersatz­­­forderungen wegen einer Unterbrechung der Stromversorgung (Sperrung) aufgrund eines Auftrags Ihres Stromlieferanten. Für diese Art der Unterbrechung der Stromversorgung hat uns Ihr Stromlieferant von der Haftung freigestellt. Bitte wenden Sie sich zur Klärung eventueller Forderungen an Ihren Stromlieferanten.

Über unserer Beschwerdeformular können Sie Ihre Forderung in drei Schritten zusammenstellen.

1. Schritt

Bitte beschreiben Sie die Situation und benennen Sie das Ereignis und den Eintrittszeitpunkt, dass nach Ihrer Wahrnehmung die Ursache für den Schaden ist. Zusätzlich benötigen wir von Ihnen eine Aufstellung der beschädigten Gegenstände sowie den Wert und das Kaufdatum der Gegenstände. Idealerweise können Sie den Kauf durch einen Beleg nachweisen.
Die bereitzustellenden Dateien laden Sie bitte hoch.

2. Schritt

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an.

3. Schritt

Prüfen Sie die Eingaben und senden Sie uns Ihre Daten.

Vorgehen zur Klärung

Anhand der von Ihnen beschriebenen Situation erfolgt die Prüfung Ihrer Schadenersatz­­­forderung. Dabei werden von uns die einschlägigen Rechtsnormen beachtet und angewandt. Zu den Rechtsnormen gehören insbesondere

  • das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB),
  • die Niederspannung­­­sanschlussverordnung (NAV)
  • und in Ausnahmefällen das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

Voraussetzung für eine Haftung ist ein sogenannter Verschuldensbeitrag (Vorsatz oder Fahrlässigkeit bzw. grobe Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden) durch einen Mitarbeiter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

Ist der Schaden durch ein unvorhersehbares und unabwendbares Versagen einer technischen Einrichtung im Stromverteilungsnetz entstanden, sind die Voraussetzungen für eine Haftung und damit einen Schadenersatz­­­ in der Regel nicht erfüllt.

Das Ergebnis unserer Prüfung teilen wir Ihnen schriftlich mit.

Ermittlung der Schadenhöhe

Die Höhe des Schadens wird anhand des Zeitwerts des Gegenstands ermittelt. Für die Feststellung verwenden wir einerseits die von Ihnen bereitgestellten Kaufbelege und andererseits die (AfA-) Tabellen für den Nutzungszeitraums von Gütern und Sachen des Bundesministeriums für Finanzen. Es gibt keinen Ersatz neu für alt.

Ergibt sich aus der anzuwendenden Rechtsnorm für die Haftung eine Selbstbeteiligung (z. B. gemäß § 11 ProdHaftG), wird diese bei der Berechnung des möglichen Schadenersatz­­­es berücksichtigt.

Zähler oder Schaltgerät
defekt?

Melden Sie uns den Defekt.

Verärgert?

Schildern Sie uns Ihre Beschwerde und wir finden eine Lösung.

Zweifel an der Messung Ihres Verbrauchs?

Veranlassen Sie eine Prüfung des Zählers.