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Anschluss bzw. Zähler gesperrt?

Ist Ihr Zähler gesperrt, so dass Sie in Ihrer Entnahmestelle derzeit keinen Strom haben?

Neue Wohnung

Sie haben eine neue Wohnung übernommen und festgestellt, dass der Zähler gesperrt ist und Sie somit keinen Strom nutzen können.

Bitte wenden Sie sich an Ihren neuen Stromlieferanten. Ihr neuer Stromlieferant muss für Sie bzw. Ihre neue Wohnung die Netznutzung bei uns anmelden und die Wiedereinschaltung veranlassen.

Nach Erhalt der Informationen von Ihrem Stromlieferanten werden wir unverzüglich mit Ihnen einen Vor-Ort-Termin vereinbaren, an dem die Wiedereinschaltung erfolgt.

Ihre Anwesenheit oder die eines Vertreters ist dabei erforderlich. Die Wiedereinschaltung erfolgt nur, wenn jemand mit Zugang zu der Wohnung vor Ort ist.

Ihr Stromlieferant hat die Sperrung veranlasst

Auf Anweisung Ihres Stromlieferanten haben wir Ihren Zähler oder Ihren Stromanschluss gesperrt bzw. die Anschlussnutzung unterbrochen.

Bitte klären Sie mit Ihrem Stromlieferanten den Grund für die Sperrung. Die Wiedereinschaltung muss von Ihrem Stromlieferanten veranlasst werden.

Der Grund für die Sperrung ist uns nicht bekannt.

Ihr Stromlieferant hat uns glaubhaft versichert, dass er aufgrund eines bestehenden Vertrags zu der Unterbrechung berechtigt ist und eine Voraussetzung für die Unterbrechung vorliegt. Eine Voraussetzung kann z. B. eine offene Forderung aus der Strombelieferung sein.

Einwendungen, Einreden oder Widerspruch gegen die Sperrung bzw. Unterbrechung richten Sie bitte ausschließlich an Ihren Stromlieferanten.

Die Broschüre ist in den Sprachen deutsch, englisch, spanisch, russisch, türkisch und arabisch.