Intelligentes Messsystem
Ein intelligentes Messsystem ist eine moderne Messeinrichtung, die mit einer Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway) verbunden ist.
Über die Kommunikationseinheit werden die Messdaten, z. B. der Stromverbrauch, die Leistung oder die eingespeiste Energie, fernausgelesen. Sie können Ihre Messdaten über eine lokale Schnittstelle und einen personalisierten Zugang einsehen, so dass Sie alle Informationen über Ihren Verbrauch oder Ihre Erzeugung nach Bedarf nutzen können.
Was ist ein intelligentes Messsystem?
Die fernausgelesenen Daten werden außerdem allen relevanten Marktpartnern zur Verfügung gestellt. Neben uns als grundzuständigem Messstellenbetreiber und Verteilungsnetzbetreiber erhält auch Ihr Stromlieferant die Daten. Weitere berechtigte Marktpartner können eingebunden werden.
Zukünftig wird mit dem intelligentem Messsystem auch die Steuerung einer Anlage mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG oder einer Erzeugungsanlage möglich sein.
Zugang zu Ihren Verbrauchsdaten erhalten Sie vor Ort über eine HAN-Schnittstelle (Home Area Network) des Smart-Meter-Gateway. Die Zugangsdaten zum HAN stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten
Über die Transparenz- und Display-Software (TRuDI) können Sie Ihre abrechnungsrelevanten Verbrauchsdaten jederzeit vor Ort an Ihrer Kommunikationseinheit nachvollziehen.
TRuDI bietet eine Displayfunktion für die im Smart-Meter-Gateway verfügbaren Messwerte. Mit der Transparenzfunktion haben Sie die Möglichkeit eine Tarifrechnung Ihres Stromlieferanten auf Basis der Messwerte lokal nachzuvollziehen und damit seine Rechnung zu prüfen.
Mit TRuDI stellt die Initiative Bundesdisplay eine herstellerübergreifende, standardisierte Visualisierungslösung bereit, die die Anforderungen des MsbG und der Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) erfüllt und die im Rahmen der Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik nutzbar ist.
Alle Informationen zu TRuDI finden Sie auf der Webseite der PTB:
Transparenz- und Displaysoftware TRuDI
Anleitungen Smart-Meter-Gateway
Anleitung Smart-Meter-Gateway Hersteller PPC (Absatz "Für Privatpersonen")
Anleitung Smart-Meter-Gateway CONNEXA 3.0, Hersteller Theben (über Vertriebspartner Fa. Lackmann)
Anleitung Smart-Meter-Gateway CASA 1.0, Hersteller EMH
Wer erhält ein intelligentes Messsystem?
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) schreibt sogenannte Pflichteinbaufälle vor. Die Rollout-Zeitfenster für die einzelnen Gruppen sind zeitlich gestaffelt und von der technischen Verfügbarkeit zertifizierter Smart Meter Gateways abhängig. Bei Letztverbrauchern mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 6.000 kWh und 100.000 kWh werden intelligente Messsysteme sukzessive eingebaut.
Pflichteinbaufälle | Zeitraum Austausch |
---|---|
Stromverbrauch ab 6.000 kWh bis 100.000 kWh pro Jahr | bis 31.12.2023 |
Stromverbrauch ab 100.000 kWh pro Jahr | bis 31.12.2032 |
Betrieb einer Erzeugungsanlage mit einer installierten Leistung von 7 kW bis 100 kW | bis 31.12.2030 |
Betrieb einer Erzeugungsanlage mit einer installierten Leistung ab 100 kW | bis 31.12.2032 |
Betrieb einer Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG | bis 31.12.2030 |
Vorteile der Technik
Ein intelligentes Messsystem registriert kontinuierlich den Stromverbrauch und die elektrische Leistung. Kunden können ihre Messdaten über eine lokale Schnittstelle und einen personalisierten Zugang einsehen.
Andere Messeinrichtungen, z. B. für Gas oder Wärmemengen, lassen sich in das intelligente Messsystem integrieren, so dass durch eine regelmäßige Fernauslesung aller Energiearten mehr Transparenz geschaffen wird.
Durch die Verfügbarkeit eines intelligenten Messsystems können Sie zukünftig neben zeit- auch lastvariable Tarife eines Stromlieferanten nutzen.
Zugriff und Schutz der Daten
Für intelligente Messsysteme erklärt das Messstellenbetriebsgesetz Schutzprofile und Technische Richtlinien zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität für verbindlich. Dadurch soll ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau gewährleistet werden.
Hauptverantwortlich für die Erstellung dieser Schutzprofile und Richtlinie ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Zertifizierte Systeme sind mit einem Siegel des BSI gekennzeichnet. Das BSI ist ebenfalls für die Fortentwicklung der Schutzprofile verantwortlich. Durch uns werden ausschließlich zertifizierte intelligente Messsysteme eingesetzt.
Verfügbarkeit der Technik am Markt
Die Technik für Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 kWh und 100.000 kWh ist verfügbar. Seit der zweiten Jahreshälfte 2020 werden intelligente Messsysteme eingebaut.
Austausch der Technik
Wir werden Sie rechtzeitig mit einem Schreiben über den Zählertausch informieren und den Termin für den Austausch des bisherigen Zählers gegen ein intelligentes Messsystem mit Ihnen abstimmen.
Moderne Messeinrichtung | Intelligentes Messsystem | |
---|---|---|
Anzeige Zählerstand und Verbrauch | im Display | über eine lokale Schnittstelle mit persönlichem Zugriff |
Fernauslesbar | Nein | Ja |
Fernsteuerbar | Nein | Ja |
Datenspeicherung | Zählerstände für 24 Monate | ab Einbindung in das Kommunikationsnetzwerk |
Schutz der Daten | PIN-Eingabe am Zähler | Schutzprofile und Richtlinien für die Datenübertragung gemäß Vorgaben Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) |
Abbildung von zeit- oder lastvariablen Tarifen | Nein | Ja |
Weitere Informationen zu neuen Zählern
Preise für digitale Zähler
Im Messstellenbetriebsgesetz sind für den grundzuständigen Messstellenbetreiber Preisobergrenzen für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme in Abhängigkeit vom Verbrauch, der Leistung einer Erzeugungsanlage oder der Steuerung der Verbrauchseinrichtung vorgegeben.
Für den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ist das Preisblatt auf der Seite "Grundzuständiger Messstellenbetreiber" veröffentlicht.
Einbau eines digitalen Zählers
Für den Austausch des herkömmlichen Zählers gegen eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem nehmen wir oder ein von uns beauftragter Dienstleister Kontakt mit Ihnen auf. Den geplanten Wechsel des Zählers kündigen wir rechtzeitig mit einem Schreiben an. In dem Schreiben nennen wir einen Termin für den Austausch des Zählers und auch den beauftragten Dienstleister.
Sofern der Zähler frei zugänglich ist, z. B. im Treppenaufgang oder einem Zähler-/Kellerraum, ist Ihre Anwesenheit bei dem Tausch nicht erforderlich. Für den Tausch ist eine Unterbrechung der Stromversorgung von ca. 15 Minuten notwendig. Um etwaige Beschädigungen an empfindlichen elektronischen Geräten auszuschließen, empfehlen wir derartige Geräte für die Dauer der Unterbrechung vom Stromnetz zu trennen.
Nach dem Wechsel erhalten Sie eine Informationskarte mit der Zählernummer des alten und neuen Zählers. Auf der Karte sind zusätzlich der Ausbaustand des alten und der Einbaustand des neuen Zählers notiert.
Wahl des Stromlieferanten
Der Austausch des herkömmlichen Zählers durch eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem hat keine Auswirkungen auf die Wahl Ihres Stromlieferanten.
Abrechnung Messstellenbetrieb
Bei herkömmlichen Zählern wird der Messstellenbetrieb von Ihrem Stromlieferanten in Rechnung gestellt.
Bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen kann die Abrechnung des Messstellenbetriebs durch den Stromlieferanten oder den grundzuständigen Messstellenbetreiber erfolgen. Ihr Stromlieferant kann entscheiden, ob er die Abrechnung des Messstellenbetriebs über den Stromliefervertrag vornehmen möchte.
Übernimmt der Stromlieferant die Abrechnung des Messstellenbetriebs nicht, erfolgt die Abrechnung direkt durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Sie erhalten in diesem Fall eine Rechnung von uns.
Datenschutz und Datensicherheit
Bei modernen Messeinrichtungen sind der Abruf der detaillierten persönlichen Stromverbrauchsdaten und der momentanen Leistung durch eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) vor einem Zugriff durch Unberechtigte geschützt.
Für intelligente Messsysteme werden durch das Messstellenbetriebsgesetz Schutzprofile und Technische Richtlinien zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität verbindlich geregelt. Dadurch wird ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau gewährleistet. Hauptverantwortlich für die Erstellung der Schutzprofile und Richtlinie ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Zertifizierte Systeme sind mit einem Siegel des BSI gekennzeichnet. Das BSI ist ebenfalls für die Fortentwicklung der Schutzprofile verantwortlich. Durch uns werden ausschließlich zertifizierte intelligente Messsysteme eingesetzt.
Wechsel des Messstellenbetreibers
Der Messstellenbetreiber ist für die Bereitstellung der modernen Messeinrichtung bzw. des intelligenten Messsystems verantwortlich. Er kümmert sich um den Betrieb und die Instandhaltung des neuen Zählers. Bei einer modernen Messeinrichtungen ist er außerdem für die jährliche Ablesung vor Ort und bei intelligenten Messsystemen für die Fernauslesung zuständig.
Die Stromnetz Berlin GmbH ist Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber.
Auf Wunsch des Anschlussnutzers kann der Messstellenbetrieb durch einen anderen Messstellenbetreiber durchgeführt werden, sofern der andere Messstellenbetreiber den einwandfreien Messstellenbetrieb gewährleisten kann.
Auch der Anschlussnehmer, in der Regel der Eigentümer des Gebäudes, hat ein Auswahlrecht für einen anderen Messstellenbetreiber. Dieses spezielle Auswahlrecht hat möglicherweise Folgen für eine von einem Anschlussnutzer bereits getätigte Auswahl. Daher sind an das Auswahlrecht des Anschlussnehmers weitergehende Bedingungen geknüpft.
Das Auswahlrecht für Anschlussnutzer ist im § 5 Messstellenbetriebsgesetz und für Anschlussnehmer im § 6 Messstellenbetriebsgesetz geregelt.
Gesetzliche Grundlage - Messstellenbetriebsgesetz
Mit dem am 02.09.2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende werden eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geändert. Ziel ist die Bündelung aller Regelungen zum Messstellenbetrieb und zur Messung im neuen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Neben der Einführung des MsbG werden z. B. das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) angepasst. Insgesamt sind 15 Gesetze und Verordnungen betroffen.
Der ab 2017 startende Austausch der herkömmlichen Zähler durch moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme basiert auf den Regelungen des MsbG.
Der § 1 MsbG regelt grundsätzlich den Anwendungsbereich des Gesetzes:
- zur Ausstattung von Messstellen der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen,
- zur Ausgestaltung des Messstellenbetriebs und zur freien Wahl eines Messstellenbetreibers,
- zur Aufgabentrennung von Messstellenbetrieb und Netzbetrieb,
- zu technischen Mindestanforderungen an den Einsatz von intelligenten Messsystemen,
- zur energiewirtschaftlichen Datenkommunikation und zur allgemeinen Datenkommunikation mit Smart-Meter-Gateways,
- zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messwerten und weiteren personenbezogenen Daten zur Erfüllung von vorvertraglichen Verpflichtungen, von Verträgen, rechtlichen Verpflichtungen und zur Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse.
Welche Art von neuem Zähler (intelligentes Messsystem oder moderne Messeinrichtung) bei einem Kunden installiert wird ist speziell im § 29 MsbG geregelt.