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Alles geregelt: Dokumente & Rechtliches

Bevor Anschlüsse zum Laden von E-Fahrzeugen installiert werden können, sind einige technische Fragen zu klären. Sie finden hier alle Dokumente, Formulare und auch Rechtshilfen, die Sie für die Beantragung oder Anmeldung Ihrer Ladeinfrastruktur benötigen.

Unterstützung erhalten Sie bei vielen Fragen auch von Ihrer Elektroinstallateur­*in.

Wir empfehlen Ihnen, sich bereits bei der Beantragung Ihres Hausanschlusses bzw. bei Änderungen an Ihrem vorhandenen Anschluss von einer im Installateur­verzeichnis eingetragenen Installateur­*in unterstützen zu lassen. Dadurch vermeiden Sie Verzögerungen im Bauablauf und haben Gewissheit, dass Ihr Vorhaben technisch durchführbar ist.

Für die Ermittlung des Leistungsbedarfs, insbesondere bei mehreren Ladepunkten, nutzen Sie bitte die bereitgestellte Planungshilfe.

Neubau eines Anschlusses

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat ein Merkblatt veröffentlicht, das Ihnen wertvolle Hinweise und Empfehlungen für die Installation eines neuen Anschlusses gibt. Das Dokument enthält auch alle Schritte, die vor und während des Einbaus und bei der Inbetriebnahme zu beachten sind.

BDEW-Merkblatt „Der Netzanschluss"

Einen neuen Netzanschluss bis 250 A beantragen Sie über unser Kundenportal.

Diese Angaben sollte Ihre Anmeldung unbedingt enthalten:

  • Adresse der Baustelle und der Bauherr*in;
    falls davon abweichend: die Anschrift, an die das Kostenangebot gesendet werden soll
  • detaillierte Leistungsaufstellung (z. B. Anzahl der Wohnungen oder Gewerbeeinheiten, Gewerbeart, Art der Warmwasserbereitung, aktueller Leistungsbedarf des Gebäudes) und
  • Lageplan bzw. Kellergrundriss mit Vermaßung und Eintragung, wo der Anschluss montierent werden soll.

Wir erstellen Ihnen dann zeitnah ein Angebot und informieren Sie über die weiteren Schritte.

Liegt die Kapazität Ihres Hausschlusses bei über 250 A? Dann nutzen Sie bitte diesen Link.

Leistungserhöhung eines Anschlusses

Sie wollen einen bestehenden Hausanschluss aufrüsten, um ein oder mehrere E-Fahrzeuge laden zu können?

Die Veränderung Ihres Netzanschluss bis 250 A beantragen Sie bitte über unser Kundenportal.

Diese Angaben sollte Ihre Anmeldung unbedingt enthalten:

  • Adresse der Baustelle und der Bauherr*in; falls davon abweichend: die Anschrift, an die das Kostenangebot gesendet werden soll,

  • Detaillierte Leistungsaufstellung (z. B. Anzahl der Wohnungen oder Gewerbeeinheiten, Gewerbeart, Art der Warmwasserbereitung, aktueller Leistungsbedarf des Gebäudes),

  • Lageplan bzw. Kellergrundriss mit Vermaßung und eingezeichnetem Hausanschluss oder

  • Lageplan bzw. Kellergrundriss mit Vermaßung und Eintragung, wo der Anschluss montiert werden soll.

Wir erstellen Ihnen dann zeitnah ein Angebot und informieren Sie über die weiteren Schritte.

Kosten

Die aktuellen Kosten für die Herstellung oder die Änderung eines Hausanschlusses entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt:

Preisblatt für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Berechtigte für die Elektroinstallation

Die Installation der Anschlüsse für das Laden von E-Fahrzeugen ist eine Aufgabe für Ihre Elektroinstallateur­*in.

Grundsätzlich sind alle in unserem Installateur­verzeichnis eingetragenen Fachbetriebe berechtigt, die Ladeinfrastruktur anzuschließen. Weitere Hinweise erhalten Sie auf der Website des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Dort finden Sie zum Beispiel einen Technischen Leitfaden mit zahlreichen Hinweisen zu den Details einer Ladeinfrastruktur. Auch diese Website können Sie für die Installateur­suche nutzen.

Webseite des ZVEH

Planungshilfe für Ladeinfrastruktur

Für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur muss der Leistungsbedarf ermittelt werden. Werden mehrere Ladepunkte geplant, so ist ein Gleichzeitigkeitsfaktor bei der Ermittlung zu berücksichtigen.

Für die Ermittlung des individuellen Leistungsbedarfs nutzen Sie die Vorgaben der technischen Anschlussbedingungen. Ergänzend stellen wir Ihnen zwei alternative Planungshilfen bereit.