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Wir installieren Zähler für erneuerbare Energien innerhalb einer Woche

Wir befürworten den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien:

  • Wir schließen solche Anlagen unverzüglich vorrangig an unser Netz an.
  • Wir nehmen den gesamten von diesen Anlagen aus erneuerbaren Energien erzeugten Strom unverzüglich vorrangig ab und verteilen ihn.
  • Zudem vergüten wir den regenerativ erzeugten Strom nach den im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) festgelegten Mindestvergütungen.


Wir versprechen Ihnen,

dass nach Ihrer vollständigen Antragstellung und nach unserer Prüfung des sicheren Anschlusses Ihrer Anlage an das Verteilungsnetz der Einbau des Zählers innerhalb einer Woche auf dem von Ihnen vorbereiteten Zählerplatz erfolgt.

Sollte der Einbau des Zählers nicht innerhalb einer Woche erfolgen, zahlen wir jedem betroffenen Anlagenbetreiber 100 Euro.

Die Zahlung erfolgt aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Bei steckerfertigen Solaranlagen im vereinfachten Anmeldeverfahren mit einer Gesamtleistung von bis zu 600 VA darf die Anlage spätestens nach einer Woche in Betrieb genommen werden, da der Zähler unverzüglich gewechselt wird.

Zeitraum für Gültigkeit des Versprechens

Das Versprechen gilt für alle neuen Vorgänge ab dem 26.09.2011 bis zum 31.12.2024.

Unsere Broschüre

Versprochen ist Versprochen - Unsere Kundenversprechen

1. Warum gibt die Stromnetz Berlin GmbH dieses Kundenversprechen?

Wir betreiben das größte elektrischen Stadtnetz in Deutschland und bieten unseren Kund*innen mit dem Kundenversprechen gute und nachvollziehbare Leistungen.

Die Einspeisung regenerativer Energie wird immer wichtiger. Als Netzbetreiber engagieren wir uns in Berlin in hohem Maß bei dem Anschluss neuer Anlagen und der Messung und Vergütung der erzeugten Energie. Auch dieses Engagement soll für neue Anlagenbetreiber erleb- und nachvollziehbar sein.

2. Wie lautet das Versprechen?

Wir versprechen Ihnen, dass nach Ihrer vollständigen Antragstellung und nach unserer Prüfung des sicheren Anschlusses Ihrer Anlage an das Verteilungsnetz der Einbau des Zählers innerhalb einer Woche auf dem von Ihnen vorbereiteten Zählerplatz erfolgt.

Sollte der Einbau des Zählers nicht innerhalb einer Woche erfolgen, zahlen wir jedem betroffenen Anlagenbetreiber 100 Euro. Die Zahlung erfolgt aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Bei steckerfertigen Solaranlagen im vereinfachten Anmeldeverfahren mit einer Gesamtleistung von bis zu 600 VA darf die Anlage spätestens nach einer Woche in Betrieb genommen werden, da der Zähler unverzüglich gewechselt wird.

3. Gibt es Ausschlusskriterien und wie lauten diese?

Ja, es gibt mehrere Kriterien, bei deren Zutreffen keine Zahlung erfolgt.

  • Wenn die Anlagenbetreiber*in nicht alle erforderlichen Unterlagen bereit gestellt.
  • Wenn der Zählerplatz nicht nach den geltenden Technischen Anschlussbedingungen der Stromnetz Berlin GmbH aufgebaut und vorbereitet wurde.
  • Wenn die Anlagenbetreiber*in die Einrichtung und den Betrieb der Messung durch einen dritten Messstellenbetreiber vornehmen lässt.

4. Innerhalb welchen Zeitraums wird der Zähler eingebaut?

Der Einbau des Zählers soll innerhalb von einer Woche nach Ihrer vollständigen Antragstellung und nach unserer Prüfung des sicheren Anschlusses Ihrer Anlage an das Verteilungsnetz erfolgten.

5. Welche Laufzeit hat das Versprechen?

Das Kundenversprechen gilt für alle neuen Vorgänge ab dem 26.09.2011 und bis zum 31.12.2024.

6. Was passiert, wenn die Stromnetz Berlin GmbH das Versprechen nicht einhält?

Dann kann die Anlagenbetreiber*in die versprochene Kulanzzahlung von 100 EUR einfordern.

7. Erhält man die Zahlung automatisch?

Nein, die Anlagenbetreiber*in muss sich bei uns melden und die Kulanzzahlung anfordern. Sie kann die Kulanzzahlung telefonisch oder über unser Web-Formular anfordern.

zum Anforderungsformular Kulanzzahlung Zähler für EEG-Anlage

8. Wie fordert man die Zahlung an?

Die Anlagenbetreiber*in meldet seinen Anspruch wegen Nichteinhaltung des Versprechens bei uns an. Die Anforderung kann telefonisch oder über Unser Web-Formular erfolgen. Wir prüfen die Anfrage und wenn wir unser Versprechen nicht eingehalten haben und kein Ausschlussgrund zutrifft, überweisen wird den Kulanzbetrag.

zum Anforderungsformular Kulanzzahlung für Zähler EEG-Anlage

9. Welche Unterlagen muss ich für die Anforderung der Zahlung einreichen?

Sie müssen uns lediglich Ihren Namen, den Standort der EEG-Anlage und das Datum der Unterlageneinreichung nennen, aber keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

10. Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung auf meine Anforderung der Zahlung?

Ihre Anfrage wird schnellst möglich von uns beantwortet. In der Regel erhalten Sie innerhalb von einer Woche eine Rückmeldung auf Ihre Anforderung.

11. Für wen gilt das Kundenversprechen?

Das Kundenversprechen für den Einbau eines Zählers für eine EEG-Anlage gilt für alle neuen Betreiber*innen einer EEG-Anlage.

12. Wie hoch ist die Zahlung bei Nichteinhaltung?

Die Kulanzzahlung beträgt 100 EUR pro betroffene*n Anlagenbetreiber*in.

13. Auf welchem Weg erhält man die Zahlung?

Nach Anforderung und Prüfung überweisen wir die Kulanzzahlung auf das Bankkonto der Anlagenbetreiber*in.

14. Was heißt EEG?

EEG ist die Abkürzung für Erneuerbare-Energien-Gesetz, in dem der Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen und die Vergütung des erzeugten Stroms geregelt sind.

15. Was sind EEG-Anlagen?

EEG-Anlagen erzeugen Strom aus:

  • Windkraft (On- und Off-Shore)
  • Solarer Strahlungsenergie (Photovoltaik)
  • Biomasse
  • Wasserkraft
  • Deponie-, Klär- und Grubengas

16. In welchem Verhältnis stehen die Kundenversprechen zu anderen Regelungen und Vereinbarungen?

Die Kundenversprechen haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit anderer Vereinbarungen und schränken keine anderen bestehenden Rechte ein.

17. Gibt die Stromnetz Berlin GmbH noch weitere Kundenversprechen?

Ja, wir versprechen auch die sichere und zuverlässige Stromversorgung.

Weitere Informationen zu unserem Kundenversprechen Versorgungssicherheit

* Das Versprechen gilt nicht:

  • Wenn die Anlagenbetreiber*in nicht alle erforderlichen Unterlagen bereitgestellt hat.
  • Wenn der Zählerplatz nicht nach den geltenden technischen Anschlussbedingungen der Stromnetz Berlin GmbH aufgebaut und vorbereitet wurde.
  • Wenn der Anlagenbetreiber die Einrichtung und den Betrieb der Messung durch einen dritten Messstellenbetreiber vornehmen lässt.