Messstellenbetrieb
Wir sind für den Betrieb und die Wartung von herkömmlichen Zählern, den Ausbau sowie die Gewährleistung einer eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter bzw. eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und Datenübertragung zuständig.
Durch eine entsprechende Vereinbarung kann ein Dritter für die Anschlussnutzer*in den Messstellenbetrieb übernehmen.
Die Rechte und Pflichten zwischen dem Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber werden im Messstellenbetreiberrahmenvertrag geregelt. Der verwendete Messstellenbetreiberrahmenvertrag entspricht dem von der Bundesnetzagentur mit Beschluss vom 23. August 2017 (BK6-17-042) festgelegten Vertrag.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen kann ein Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb (Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung von Messstellen) inklusive der Messung übernehmen.