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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung einer Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) und haben dafür Hinweise und Erläuterungen zusammengestellt.

Unsere Informationen richten sich an Anlagenbetreibende und beschreiben auch die Zusammenarbeit mit Installationsunternehmen sowie Messstellen­betreibern. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt als Netzbetreiber und gern auch als Ihr grundzuständiger Messtellenbetreiber (gMSB) auf dem gesamten Weg.

Wählen Sie uns als Messstellen­betreiber, statten wir Ihr Objekt einmalig und vollständig mit intelligenten Messsystemen aus. Die Gesamtausstattung erfolgt ohne zusätzliche Einbaukosten und schafft die Basis für zukunftsfähige Energielösungen.

Weitere Informationen zum Messtellenbetrieb finden Sie auf unserer Webseite Grundzuständiger Messstellen­betreiber.

Wichtig
Mit der Einführung der GGV erwarten wir eine hohe Anzahl von Anfragen. Die Bearbeitung erfolgt daher nach einem standardisierten Verfahren, das Transparenz und Diskriminierungsfreiheit gewährleistet. Ihre Anfrage setzen wir so zeitnah wie möglich um. Über den Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage können Sie in unserem Kundenportal informieren. 

  1. Zulässigkeit selbst prüfen

    Anlagenbetreibende

    Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Gesamtprozess und stellen Sie sicher, dass die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in Ihrer Anlage, gemäß der Rahmenbedingungen, die durch den § 42b EnWG definiert werden, umgesetzt werden kann.

  2. Erzeugungsanlage anmelden oder Messkonzept ändern

    Installationsunternehmen, Anlagenbetreibende

    Ihr Installationsunternehmen meldet das Messkonzept 6.3 für Ihre neue Erzeugungsanlage oder eine bereits angeschlossene Erzeugungsanlage über unser Kundenportal an.

  3. Prüfen und bearbeiten

    Stromnetz Berlin

    Wir prüfen die Netzverträglichkeit und weitere Voraussetzungen für das Messkonzept 6.3.

  4. Messeinrichtungen einbauen

    Stromnetz Berlin oder ein wettbewerblicher Messstellen­betreiber, Anlagenbetreibende

    Wir bauen intelligente Messsysteme ein, sofern diese noch nicht vorhanden sind. Alternativ haben Sie die Möglichkeit einen wettbewerblichen Messtellenbetreiber zu beauftragen.

  5. Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage und technische Freigabe zur Einspeisung

    Stromnetz Berlin, Installationsunternehmen

    Nach Prüfung des Inbetriebsetzungsprotokolls erteilen wir die technische Freigabe. Die Einspeisung ist auch bereits vor der Anmeldung der ersten Teilnehmenden der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung möglich.

  6. EEG-Förderung umsetzen

    Anlagenbetreibende, Stromnetz Berlin

    Nach der Inbetriebnahme einer EEG- können Sie gegebenenfalls die Förderung nach dem EEG in Anspruch nehmen. Sie erhalten nach Abschluss der Bearbeitung Ihres Antrags ein Informationsschreiben zur EEG-Einspeisung.

  7. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vorbereiten

    Stromnetz Berlin

    Wir schaffen die Voraussetzungen, damit Sie die ersten Teilnehmenden anmelden können. Sobald dies möglich ist, melden wir uns bei Ihnen.

  8. GGV-Freigabe: Erste GGV-Teilnehmende anmelden

    Anlagenbetreibende, Stromnetz Berlin

    Sie übermitteln die ersten GGV-Teilnehmenden über unser Kundenportal. Nach erfolgreichem Aufbau bestätigen wir die Teilnahme­. Danach ist Ihre GGV „Aktiv“.

  9. GGV-Betrieb: Teilnehmende an- und abmelden

    Anlagenbetreibende, Stromnetz Berlin

    Bei Wechseln in oder aus der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sind Sie verpflichtet, Teilnehmende im Voraus an- oder abzumelden. Änderungen können einmal monatlich vorgenommen werden. Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht möglich.

  10. Abrechnung: Werte erhalten und abrechnen

    Anlagenbetreibende, Stromnetz Berlin

    Anfang des Jahres stellen wir Ihnen im Kundenportal die für Ihre Abrechnung des Vorjahres relevanten Messdaten bereit. Sofern Sie uns als grundzuständigen Messstellen­betreiber gewählt haben, erhalten Sie die an der PV-Anlage und bei den teilnehmenden Mietparteien gemessenen Energiewerte in 15-Minuten-Auflösung (¼-h-Werte).

    Wir stellen keine berechneten PV-Strommengen je Teilnehmenden bereit.

Beschreibung der Schritte im Detail

1.    Zulässigkeit selbst prüfen

[Anlagenbetreibende]

Prüfen Sie als Anlagenbetreibende zunächst, ob die Voraussetzungen für die GGV vorliegen. Die hierfür maßgeblichen Kriterien sind in § 42b Abs. 1 Nr. 1 und 2 EnWG festgelegt.

2.    Erzeugungsanlage anmelden oder Messkonzept ändern

[Installationsunternehmen, Anlagenbetreibende]

Anmeldung einer neuen Erzeugungsanlage

Stromerzeugungsanlagen im Niederspannung­snetz sind gemäß VDE-AR-N 4105 beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Beauftragen Sie hierzu bitte ein Installationsunternehmen, das im Installateur­verzeichnis nach § 13 NAV geführt ist. Es übernimmt sowohl die Errichtung der Anlage als auch die fachgerechte Anmeldung.

Wichtig bei der Anmeldung im Kundenportal
Wählen Sie bitte das Belieferungsmodell „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (Messkonzept 6.3)” aus.

Bitte halten Sie folgende Informationen bereit:

  • Adresse des Netzanschluss­es sowie ggf. mitversorgte Adressen im Gebäude,
  • Gesamtanzahl der angeschlossenen Letztverbraucher,
  • Daten der angeschlossenen Erzeugungsanlagen,
  • Stromlaufplan und Foto des zentralen Zählerplatzes bzw. der zentralen Zählerplätze,
  • Wahl des Messstellen­betreibers.

Ummeldung einer vorhandenen Erzeugungsanlage (Messkonzeptänderung)

Beispiel 1

Ihre bestehende Anlage ist aktuell als Volleinspeisung angemeldet. Ist sie bereits mit intelligenten Messsystemen (iMSys) ausgestattet, ist grundsätzlich kein technischer Umbau erforderlich. Beauftragen Sie Ihr Installationsunternehmen, die Messkonzeptänderung im Kundenportal zu beantragen.

Beispiel 2

Die Anlage wird mit einem anderen Messkonzept als der Volleinspeisung betrieben. In diesem Fall ist häufig ein technischer Umbau erforderlich. Nach der Konzeption und Umsetzung durch Ihr Installationsunternehmen erfolgt die Messkonzeptänderung ebenfalls über das Kundenportal.

3.    Prüfen und bearbeiten

[Stromnetz Berlin]

Die spezifischen Voraussetzungen für die Umsetzung der GGV betreffen insbesondere die Zählerplätze und die Messeinrichtungen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang folgende Punkte:

  • Bestehende Anlagen müssen mindestens den Anforderungen der DIN 43870 entsprechen.
  • Neue Anlagen sind gemäß DIN VDE 0603 auszuführen.
  • Die Zählerplätze sind zentral im Gebäude zu installieren.
  • Alle Messstellen­ sind durch einen Messtellenbetreiber mit intelligenten Messsystemen auszustatten.
  • Für die sichere Kommunikation der von uns eingebauten intelligenten Messsystemen ist ein stabiler Mobilfunkempfang erforderlich.

4.    Messeinrichtungen einbauen

[Anlagenbetreibende, Stromnetz Berlin oder ein wettbewerblicher Messtellenbetreiber]

Über unser Kundenportal können Sie uns bei der Anmeldung der GGV (Schritt 2) als grundzuständigen Messstellen­betreiber wählen und uns zeitgleich mit dem Einbau der iMSys für Sie beauftragen. Wir oder einer unserer Servicepartner wird Sie kontaktieren, um einen Termin für die Montage abzustimmen. Wir statten Ihre Anlage dann in einem Zuge vollständig aus. Weitere Informationen zum Montage-Ablauf finden Sie in unserem . Für den Einbau fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Alternativ können Sie bei der Anmeldung über unser Kundenportal (Schritt 2) einen wettbewerblichen Messstellen­betreiber (wMSB) benennen und diesen separat beauftragen. In diesem Fall erfolgt die Anmeldung des Messstellen­betriebs durch den wMSB gemäß der von der Bundesnetzagentur festgelegten Wechselprozessen im Messwesen (WiM). Folgende Hinweise unterstützen einen effizienten Ablauf:

  • Bei der Erstmontage einer Messeinrichtung sind für die Anmeldung des Messtellenbetriebs grundsätzlich lediglich die Anschlussadresse sowie die erforderlichen Anlagedaten anzugeben; eine Marktlokations-ID (MaLo-ID), Messlokations-ID (MeLo-ID) oder Zählernummer wird in der Regel nicht benötigt. Erfolgt die Anmeldung hingegen im Rahmen eines Messstellen­betreiberwechsels, ist die Angabe der vorhandenen Zählernummer ausreichend.
  • Besonderheit bei Erzeugungsanlagen: Um die WiM-Anmeldung für neue Erzeugungsanlagen effizient zu gestalten, teilen wir Ihnen die MaLo- und MeLo-ID des Erzeugungszählers über das Kundenportal mit. Bitte reichen Sie diese an Ihren wMSB weiter.
  • Nach dem Einbau der erforderlichen Messeinrichtungen ist sicherzustellen, dass für die betroffenen Marktlokationen die Stammdateneigenschaft „Prognosegrundlage der Marktlokation“ auf „Prognose auf Basis von Werten“, also auf eine viertelstündliche Messwerterfassung, umgestellt wird.

Ergänzender Hinweis
Wir empfehlen Ihnen, auch bei einer Zusammenarbeit mit einem wettbewerblichen Messtellenbetreiber alle Messstellen­ frühzeitig und zeitgleich mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Dies beschleunigt sowohl die initiale Einrichtung als auch spätere Änderungs- und Wechselprozesse im laufenden Betrieb.

5.    Inbetriebnahme der und technische Freigabe zur Einspeisung

[Stromnetz Berlin, Installationsunternehmen]

Das von Ihnen beauftragte Installationsunternehmen meldet die Erzeugungsanlage nach Abschluss der Installationsarbeiten über das Kundenportal mittels Inbetriebsetzungsanzeige als betriebsbereit.

Bei Anlagen mit einer Leistung bis 25 kWp erteilen wir die technische Freigabe in der Regel zeitnah. Bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als 25 kWp begleiten wir die Inbetriebnahme vor Ort. Die hierfür erforderlichen Termine stimmen wir rechtzeitig mit Ihrem Installationsunternehmen ab.

Hinweis
Ihre Erzeugungsanlage kann bereits nach der Inbetriebnahme Strom erzeugen und in das Verteilernetz einspeise­n, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine Teilnehmenden an der GGV bekannt sind. So können Sie Ihre Anlage bereits nutzen, während wir die weiteren Schritte bearbeiten.

6.    EEG-Förderung umsetzen

[Anlagenbetreibende, Stromnetz Berlin]

Die Förder- und Vermarktungsregelungen für Erzeugungsanlagen ergeben sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Für Photovoltaikanlagen nach dem EEG mit einer installierten Leistung von bis zu 100 kWp können Anlagenbetreibende grundsätzlich zwischen der Einspeise­vergütung und der Direktvermarktung mit Marktprämie wählen. Ab einer installierten Leistung von mehr als 100 kWp, ist die Direktvermarktung verpflichtend.

Nach Prüfung und Umsetzung Ihres Förder- bzw. Vergütungsanspruchs senden wir Ihnen ein Informationsschreiben mit allen wesentlichen Informationen zur Einspeisung und Vergütung Ihrer Anlage.

7.    Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vorbereiten

[Stromnetz Berlin]

Wir schaffen die systemseitigen Voraussetzungen für die An- und Abmeldung von GGV-Teilnehmenden. Dies bildet die Grundlage für eine marktkonforme Zuordnung der durch die PV-Anlage erzeugten Energiemengen zu den einzelnen Teilnehmenden und eine transparente Abrechnung.

8.    GGV-Freigabe: Erste GGV-Teilnehmende anmelden

[Anlagenbetreibende, Stromnetz Berlin)

Nach der erfolgreichen Freigabe der GGV können Sie erste Teilnehmende komfortabel über das Kundenportal der Stromnetz Berlin anmelden.

Anmeldung durchführen

Per E-Mail erhalten Sie die Freigabe zur GGV. Melden Sie sich wie in der E-Mail erläutert im Kundenserviceportal unter „Meine Anlagen“ an. Unter „Erzeugungsanlagen“ können Sie Ihre GGV-Anlage verwalten. Wählen Sie die betreffende GGV-Anlage aus und erfassen Sie dort die Anmeldungen.

Damit Ihre An- und Abmeldungen reibungslos bearbeitet werden können, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Übermitteln Sie Änderungen bitte mindestens 14 Kalendertage vor dem gewünschten Wirksamkeitsdatum (Lieferbeginn).
  • An- und Abmeldungen können einmal monatlich (alle 30 Tage) gesammelt eingereicht werden.
  • Rückwirkende Änderungen sind nicht möglich.
  • Bitte prüfen Sie alle Angaben vor dem Absenden sorgfältig. Dies hilft, Verzögerungen zu vermeiden und eine fristgerechte Umsetzung sicherzustellen.
  • Die Verantwortung für die Richtigkeit der übermittelten Daten liegt bei der anlagenbetreibenden Person. Daher können fehlerhaft übermittelte An- oder Abmeldungen nachträglich nicht rückwirkend korrigiert werden.

Bearbeitungsstatus nachverfolgen

Den aktuellen Status Ihrer Erstanmeldung können Sie jederzeit im Anlagenportal unter „Erzeugungsanlagen“ -> „Zu meiner GGV-Anlage“ einsehen. Sobald sich der Bearbeitungsstatus ändert, informieren wir Sie per E-Mail.

Status Beschreibung
Erwartet Kundenbearbeitung Sie können erste GGV-Teinehmende übermitteln
Zur Bearbeitung an Stromnetz Berlin übermittelt Ihre Eingaben wurden an uns gesendet
In Bearbeitung durch Stromnetz Berlin Wir befinden uns in der Bearbeitung.
Aktiv Nach erfolgreicher systemseitiger Hinterlegung der ersten Teilnehmenden werden Sie von uns benachrichtigt. Dann läuft der GGV-Betrieb und der Status Ihrer Anlage ist“Aktiv”.
Abgelehnt Die Teilnehmenden konnten nicht übernommen werden. Über die Nachrichtenfunktion setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und übermitteln den Ablehnungsgrund.

9.    GGV-Betrieb: Teilnehmende an- und abmelden

[Anlagenbetreibende]

Die An- und Abmeldung von Teilnehmenden kann analog zu Schritt 8 über den Anlagenbereich im Kundenportal vorgenommen werden. Gehen Sie dafür im Kundenserviceportal zu Erzeugungsanlagen -> „Zu meiner GGV-Anlage“. Über die Schaltfläche „Teilnehmer ändern“ können Sie die Änderungen vornehmen.

Nachdem sie eine Änderung übermittelt haben, wird automatisch ein Vorgang erstellt. Unter “Meine Vorgänge” können Sie den Vorgang sehen.

Mit Klick auf “Details” erhalten Sie mehr Informationen zum Vorgang und Ihrer getätigten Änderung. Über die Nachrichtenfunktionen können Rückfragen beantwortet werden.

Noch zwei wichtige Hinweise:

  • Bei Wechseln in oder aus dem GGV-Modell sind Sie verpflichtet, Teilnehmende rechtzeitig an- und abzumelden. Bitte prüfen Sie die Angaben vor der Übermittlung sorgfältig, da rückwirkende Änderungen bereits übermittelter An- und Abmeldungen nicht möglich sind. Für eine korrekte Datenübermittlung sind Sie als Anlagenbetreibende verantwortlich.
  • Änderungen können einmal monatlich (alle 30 Tage) vorgenommen werden und müssen uns spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Wirksamkeitsdatum übermittelt werden.

Sobald sich der Status Ihres Vorgangs ändert oder eine neue Nachricht für Sie vorliegt, informieren wir Sie per E-Mail. Die einzelnen Bearbeitungsstände durchlaufen folgende Status:

Status Beschreibung
Offen Ihre Eingaben wurden an uns gesendet.
In Bearbeitung Wir befinden uns in der Bearbeitung.
Erwartet Kundenbearbeitung Wir warten auf eine Rückmeldung von Ihnen.
Genehmigt Ihre Anfrage oder Änderung wurde genehmigt.
Abgelehnt Ihre Anfrage oder Änderung wurde abgelehnt.
Geschlossen Der Vorgang wurde geschlossen. Es können keine Nachrichten mehr ausgetauscht werden.

10.    Abrechnung: Werte erhalten und abrechnen

[Anlagenbetreibende, Stromnetz Berlin]

Anfang des Jahres stellen wir Ihnen im Kundenportal die für die Abrechnung des Vorjahres relevanten Messdaten bereit. Sofern Sie uns als grundzuständigen Messstellen­betreiber gewählt haben, erhalten Sie die an der PV-Anlage und bei den teilnehmenden Mietparteien gemessenen Energiewerte in 15-Minuten-Auflösung (¼-h-Werte). Die Berechnung der auf einzelne Teilnehmende entfallenden PV-Strommengen ist nicht Bestandteil der Datenbereitstellung.

Die Abwicklung der Abrechnung erfolgt über drei getrennte Abrechnungsbestandteile

Einspeisung Ihrer PV-Anlage
Die in das Netz eingespeiste Energie Ihrer PV-Anlage wird abgerechnet. Die Abrechnung erhalten Sie als Download im Kundenportal unter “Meine Anlagen” -> Rechnungen.

PV-Strom der GGV-Mietparteien
Wenn Sie uns als grundzuständigen Messstellen­betreiber gewählt haben, stellen wir Ihnen die an Ihrer PV-Anlage sowie bei den teilnehmenden Mietparteien gemessenen Energiewerte in 15-Minuten-Auflösung (¼-h-Werte) über das Kundenportal unter „Meine Anlagen“ bereit. Die Ermittlung der den einzelnen Mietparteien zugeordneten PV-Strommengen ist nicht Bestandteil der Datenbereitstellung. Wenn Sie die GGV mit einem wettbewerblichen Messstellen­betreiber umgesetzt haben, ist dieser für die Bereitstellung der Messdaten verantwortlich.

Restlicher Strombezug der Mietparteien
Die Mietparteien haben für die restliche Strommenge, die sie nicht aus der PV-Anlage beziehen können, einen eigenen Lieferanten gewählt und erhalten von diesem ihre jährliche Stromrechnung.

    Fragen & Antworten

    Allgemeine Fragen

    Was ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

    Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) nach § 42b EnWG ermöglicht es, elektrische Energie aus einer Gebäudestromanlage innerhalb desselben Gebäudes oder einer zugehörigen Nebenanlage gemeinschaftlich zu nutzen. Die Nutzung erfolgt ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz. Die erzeugten Energiemengen werden den Teilnehmenden anhand eines vereinbarten Aufteilungsschlüssels zugeordnet.

    Was unterscheidet die GGV vom Mieterstrom? 

    Bei der GGV wird den Teilnehmenden der lokal erzeugte Gebäudestrom anteilig zugeordnet. Der Anlagenbetreibende muss keine vollständige Stromversorgung sicherstellen. Den verbleibenden Strombedarf der teilnehmenden Mietparteien deckt ein jeweils frei gewählter Reststromlieferant. Beim klassischen Mieterstrom übernehmen Mieterstromanbietende demgegenüber typischerweise die Vollstromversorgung einschließlich des zusätzlich benötigten Reststroms.

    Wer ist an einer GGV beteiligt? 

    Typischerweise wirken Anlagenbetreibende, Teilnehmende, ein Installationsunternehmen, der jeweilige Messstellen­betreiber und wir als Netzbetreiber zusammen. Obwohl Reststromlieferanten nicht unmittelbar in den Anmeldeprozess der GGV eingebunden sind, empfehlen wir Teilnehmenden, ihren Reststromlieferanten darüber zu informieren, dass ein Teil ihres Strombedarfs künftig im Rahmen einer GGV durch eine Gebäudestromanlage gedeckt wird.

    Welche wesentlichen Voraussetzungen gelten? 

    Die Nutzung muss insbesondere ohne Durchleitung durch ein öffentliches Netz und innerhalb desselben Gebäudes oder einer zugehörigen Nebenanlage erfolgen. Außerdem sind ein Gebäudestromnutzungsvertrag, ein vereinbarter Aufteilungsschlüssel und eine viertelstündliche Messwerterfassung erforderlich. Die abschließende Bewertung ist vom konkreten Anlagen- und Messkonzept abhängig.

    Fragen von Anlagenbetreibenden

    Was muss ich vor der Anmeldung prüfen? 

    Prüfen Sie zunächst, ob alle Voraussetzungen des § 42b EnWG erfüllt sind. Hierzu gehört insbesondere, dass Gebäudestromanlage und teilnehmende Verbrauchsstellen dem zulässigen räumlichen Zusammenhang zugeordnet werden können und der Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet wird. Mehr Informationen finden Sie unter Schritt 1.

    Mit welchem Aufteilungsschlüssel kann der erzeugte Strom auf die Teilnehmenden verteilt werden?

    Für die GGV können Anlagenbetreibende einen Aufteilungsschlüssel festlegen, nach dem die von der Erzeugungsanlage bereitgestellten Energiemengen den einzelnen Teilnehmenden zugeordnet werden. Wir unterstützen derzeit die Umsetzung eines dynamischen Aufteilungsschlüssels. Dabei werden die erzeugten Energiemengen verbrauchsabhängig auf Grundlage der gemessenen Verbrauchswerte auf die Teilnehmenden verteilt. Dies ermöglicht eine flexible, transparente und verursachungsgerechte Zuordnung der PV-Strommengen.

    Die Umsetzung eines statischen Aufteilungsschlüssels, bei dem die Aufteilung anhand vorab festgelegter Anteile erfolgt, wird derzeit vorbereitet..

    Wie melde ich eine neue oder bestehende Erzeugungsanlage an? 

    Beauftragen Sie ein eingetragenes Installationsunternehmen. Dieses meldet die neue Erzeugungsanlage oder die Änderung des bestehenden Messkonzepts über unser Kundenportal an. In der Anmeldung ist das Belieferungsmodell „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (Messkonzept 6.3)“ auszuwählen. Mehr Informationen finden Sie unter Schritt 2.

    Welche Angaben und Unterlagen werden benötigt? 

    Benötigt werden insbesondere die Anschlussadresse und gegebenenfalls mitversorgte Adressen, die Anzahl der angeschlossenen Letztverbraucher, die Daten der Erzeugungsanlage, ein Stromlaufplan, Fotos der zentralen Zählerplätze sowie die Angabe des gewählten Messstellen­betreibers. Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Mehr Informationen finden Sie unter Schritt 2.

    Kann eine bestehende Erzeugungsanlage auf GGV umgestellt werden? 

    Grundsätzlich ja. Ob ein technischer Umbau erforderlich ist, hängt vom vorhandenen Messkonzept und vom Zustand der Zählerplätze ab. Bei bestehender Volleinspeisung und geeigneter Messtechnik kann die Umstellung des Messkonzepts unter Umständen ohne wesentliche technische Anpassungen erfolgen. Die konkrete Bewertung erfolgt im Anmelde- und Prüfprozess. Mehr Informationen finden Sie unter Schritt 2.

    Kann die Erzeugungsanlage bereits vor Aktivierung der GGV einspeise­n? 

    Ja. Nach der technischen Freigabe kann die Erzeugungsanlage grundsätzlich Strom erzeugen und einspeise­n, auch wenn noch keine Teilnehmenden angemeldet sind oder die  Einrichtung der GGV in unserem IT-System noch nicht abgeschlossen ist. Mehr Informationen finden Sie unter Schritt 6.

    Wie wird die EEG-Förderung berücksichtigt? 

    Förder- und Vermarktungsregelungen richten sich nach dem EEG. Ein möglicher Förder- oder Vergütungsanspruch ist gesondert mitzuteilen und wird geprüft. Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Anlagenbetreibende ein Informationsschreiben mit den wesentlichen Angaben zur Einspeisung und Vergütung. Die konkrete Förderfähigkeit hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der gewählten Vermarktungsform ab. Mehr Informationen finden Sie unter Schritt 7.

    Wann kann die anteilige Belieferung starten? 

    Die anteilige Belieferung kann starten, nachdem wir den Lieferbeginn des ersten GGV-Teilnehmenden dem Anlagenbetreibenden bestätigt haben (Schritt 8). Sobald die Voraussetzungen für die GGV erfüllt wurden, erhalten Sie die technische Freigabe über das Kundenportal (Schritt 5). Danach bauen wir Ihr GGV-Konstrukt in unserem IT-System kaufmännisch auf. Sobald dies erfolgt ist, erhalten Sie die GGV-Freigabe und können uns ebenso über das Kundenportal die ersten Teilnehmenden für die anteilige Belieferung aus der PV-Anlage übermitteln. Danach prüfen wir Ihre Eingaben und bestätigen diese. Mehr Informationen finden Sie unter Schritt 8.

    Wie melde ich Teilnehmende an oder ab?

    Nach der kaufmännischen Freigabe erhalten Sie eine Mitteilung im Kundenportal. Anschließend können Sie die betreffende Anlage im Kundenportal unter „Meine Anlagen“ auswählen und dort Teilnehmende an- oder abmelden. Mehr Informationen finden Sie unter Schritt 8 und 9.

    Welche Frist gilt für An- und Abmeldungen?

    An- und Abmeldungen sind mindestens 14 Kalendertage vor dem gewünschten Wirksamkeitsdatum einzureichen. Mehr Informationen finden Sie unter Schritt 9.

    Wie erkenne ich, dass der GGV-Start der ersten Teilnehmenden bestätigt wurde?

    Den Bearbeitungsstatus können Sie im Anlagenportal verfolgen. Sobald die GGV dort mit dem Status „Aktiv“ gekennzeichnet ist, haben wir das Belieferungsmodell umgesetzt und die angemeldeten Teilnehmenden werden entsprechend berücksichtigt. Mehr Informationen finden Sie unter Schritt 8.

    Wer darf die Anlage anmelden und errichten?

    Stromerzeugungsanlagen im Niederspannung­snetz sind nach den geltenden technischen Regeln beim Netzbetreiber anzumelden. Mit Errichtung und Anmeldung ist ein Installationsunternehmen zu beauftragen, das im Installateur­verzeichnis geführt wird. 

    Wie kann ich die Historie der Änderungen meiner GGV einsehen?

    Im Kundenportal können Sie die Historie der getätigten An- und Abmeldungen zur GGV unter „Meine Anlagen“ einsehen.

    Wann erhalte ich welche Daten, damit ich den durch die GGV-Mietparteien bezogenen Strom aus meiner PV-Anlage berechnen kann?

    Wenn keine bilaterale Klärung nötig ist, stellen wir die Daten bis Mitte des Folgejahres im Kundenportal bereit. Sofern Sie uns als Messstellen­betreiber ausgewählt haben, erhalten Sie die an Ihrer PV-Anlage sowie bei den teilnehmenden Mietparteien gemessenen Energiewerte in 15-Minuten-Auflösung (¼-h-Werte). Stromnetz Berlin stellt dabei keine berechneten, den einzelnen Mietparteien zugeordneten PV-Strommengen bereit. Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald die Daten im Portal verfügbar sind. Mehr Informationen finden Sie unter Schritt 10. Bei Einsatz eines wettbewerblichen Messstellen­betreibers (wMSB) erfolgt die Bereitstellung der Messdaten durch den jeweiligen Messstellen­betreiber.

    Fragen zu den Zählerplätzen und zum Messstellen­betrieb

    Welche Messtechnik ist für die GGV erforderlich?

    Für die energiewirtschaftliche Zuordnung werden viertelstündliche Messwerte benötigt. Nach dem vorgesehenen Umsetzungskonzept sind die betroffenen Messstellen­ mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Der konkret zuständige Messstellen­betreiber organisiert Einbau, Betrieb und Messwertbereitstellung. 

    Kann ein wettbewerblicher Messstellen­betreiber gewählt werden?

    Ja. Im Kundenportal können Sie bei der Anmeldung uns als grundzuständigen Messstellen­betreiber beauftragen oder einen wettbewerblichen Messstellen­betreiber benennen. Bei Wahl eines wettbewerblichen Messstellen­betreibers ist dieser von Ihnen zusätzlich zu beauftragen. Die Anmeldung des Messstellen­betriebs erfolgt nach den geltenden Wechselprozessen im Messwesen (WiM). 

    Wann sollte ein wettbewerblicher Messstellen­betreiber die Anmeldung für einen neuen Erzeugungszähler versenden?

    Für einen effizienten Ablauf sollte die Anmeldung nach erfolgreich abgeschlossener Netzverträglichkeitsprüfung und Freigabe der Errichtung versendet werden. Die zugehörigen Identifikationsdaten der Markt- und Messlokation stellen wir im Kundenportal bereit. Mehr Informationen finden Sie unter Schritt 4.

    Wie kann ich als wettbewerblicher Messstellen­betreiber die Anmeldung der Zähler effizient gestalten?

    In den meisten Fällen sind noch nicht alle potenziellen GGV-Teilnehmenden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet (siehe Schritt 2). Sofern Sie als  wettbewerblicher Messstellen­betreiber  beauftragt wurden, sind Sie für die Anmeldung der erforderlichen Zähler bei uns als Netzbetreiber verantwortlich. Eine möglichst frühzeitige Anmeldung beschleunigt die Umsetzung der GGV.

    Welche Prognosegrundlage ist erforderlich?

    Für alle betroffenen Marktlokationen muss die Prognosegrundlage auf „Prognose auf Basis von Werten“ umgestellt sein. Damit werden viertelstündliche Messwerte für die Zuordnung der Gebäudestrommengen verwendet. Die Umsetzung erfolgt über die hierfür vorgesehenen Marktkommunikationsprozesse. 

    Warum ist Mobilfunkempfang am Zählerplatz wichtig?

    Für die sichere Kommunikation intelligenter Messsysteme ist am Einbauort eine geeignete Kommunikationsverbindung erforderlich. Die konkreten technischen Voraussetzungen gibt der zuständige Messstellen­betreiber vor.

    Fallen für den Einbau intelligenter Messsysteme Kosten an?

    Die Kosten richten sich nach dem zuständigen Messstellen­betreiber und den jeweils geltenden Preis- und Rechtsgrundlagen.

    Haben Sie uns als grundzuständige Messstellen­betreiberin gewählt, gelten die veröffentlichten Preise auf der Seite Grundzuständiger Messstellen­betreiber. Für den Einbau der Messeinrichtung werden keine zusätzlichen Entgelte berechnet.

    Haben Sie weitere Fragen?

    Bei Fragen zur Anmeldung (Schritte 2 bis 7) nutzen Sie bitte das entsprechende Kontaktformular im Vorgang im Kundenportal. Ab dem 8. Schritt finden Sie Ihre Anlage unter “Meine Anlagen” im Kundenportal und können die Nachrichtenfunktion im Vorgang nutzen oder eine neue Nachricht verfassen. Mehr Informationen finden Sie unter Schritt 9.

    Weitere Informationen