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Wärmeversorgung im Berliner Stadtgebiet

Alle Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner*innen sind gemäß der Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) verpflichtet bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorzulegen.

Auch Berlin erarbeitet in diesem Rahmen eine umfassende kommunale Wärmeplanung. Als Berliner Stromnetzbetreiber sind wir in die Erstellung der Wärmeplanung eingebunden und zeigen insbesondere die Herausforderungen für das Stromnetz auf, die sich aus der Transformation der Wärmeversorgung ergeben.

In städtischen Gebieten, in denen keine zentrale Wärmeversorgung über Wärmenetze möglich ist, können dezentrale Wärmepumpen die Gebäudewärme klimaneutral bereitstellen.

Wärmepumpe als Heizlösung

Grundsätzlich wird zwischen folgenden Technologien unterschieden:

  • Luftwärmepumpen – nutzen Außenluft als Wärmequelle (z. B. Luft-Wasser und Luft-Luft)
  • Erdwärmepumpen – nutzen die konstante Wärme aus dem Boden.
Bild mit den Varianten von Wärmepumpen

Welche Lösung für Ihr Gebäude sinnvoll ist, erfahren Sie im Gespräch mit Ihrem Energieberater oder Elektroinstallateur­betrieb.

Anmeldeprozess des Wärmepumpenanschluss

Wenn Sie sich für eine Wärmepumpe entschieden haben oder eine Installation planen, ist eine frühzeitige Anmeldung über unser Kundenportal wichtig.

Nach dem Eingang Ihrer Anfrage über unser Kundenportal prüften wir, ob unser Stromnetz am Standort ausreichend dimensioniert ist oder ob Anpassungen notwendig sind.

Durch vollständige Angaben vermeiden Sie Rückfragen, beschleunigen die Netzverträglichkeitsprüfung und schaffen Planungssicherheit – für Sie und für einen sicheren Netzbetrieb.

Folgende technische Informationen sind bei der Anmeldung wichtig:

  • Verwendungszweck der Wärmepumpe
    (nur Heizen oder Heizen und Warmwasser)
  • Technisches Datenblatt der konkret eingesetzten Wärmepumpe
    (Typ eindeutig gekennzeichnet)
  • Maximale elektrische Leistungsaufnahme (nicht die Heizleistung)
  • Anlaufstrom / Spitzenstrom
  • Anzahl der Wärmepumpen und ggf. Kaskaden‑ oder Split‑Konfiguration
  • Angaben zu elektrischen Zusatzheizungen
    (Anzahl, Leistung, Einbindung – auch im Speicher)

Hinweis zur Steuerbarkeit von Wärmepumpen

Wärmepumpen zählen zu den steuerbaren Verbrauchsein­richtungen gemäß § 14a EnWG. Durch die Anmeldung profitieren Sie nicht nur von einem regelkonformen Netzanschluss­, sondern auch von reduzierten Netzentgelten bzw. finanziellen Vorteilen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite steuerbare Verbrauchsein­richtungen.

Kommunale Wärmeplanung

Eine erste Übersicht über die Möglichkeiten der Wärmebereitstellung an Ihrem Standort, gibt die kommunale Wärmeplanung des Landes Berlins über die Webseite Wärmewende.