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Veröffentlichung nach Anreizregulierungsverordnung (ARegV)

Die Novellierung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) im Jahr 2016 fasste den § 31 ARegV neu, der die Veröffentlichungspflichten der Regulierungsbehörde regelt.

Die für die Stromnetz Berlin GmbH zuständige Regulierungsbehörde ist die Bundesnetzagentur (BNetzA). Durch die Erweiterung der Veröffentlichungen sollen das Verfahren und die Ergebnisse der Anreizregulierung transparenter gestaltet sein. So können Sie nun z. B. den Wert der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen der Netzbetreiber sehen.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Internetseite Daten der Netzbetreiber. Unter der Überschrift Transparenz in der Netzentgeltbildung befindet sich die Tabelle „Datenblatt der Strom- und Netzbetreiber 2017“.

  • Im ersten Tabellenblatt finden Sie die nach § 31 ARegV zu veröffentlichende Daten der einzelnen Netzbetreiber.
  • Im zweiten Tabellenblatt finden Sie Erläuterungen zu den Datenfeldern des ersten Tabellenblattes.

Auch unsere Daten finden Sie in dieser Tabelle. Die Stromnetz Berlin trägt die Betriebsnummer 10001834, die Sie in der ersten Spalte finden können. Die Spalten der Tabelle sind nach den Nummern des § 31 ARegV geordnet.

Anreizregulierungsverordnung (ARegV)

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