Bürger*innenrat
#100ProzentBerlin
Von Mai 2022 bis Dezember 2025 tagt der Bürger*innenrat von Stromnetz Berlin. Der Rat berät uns zu Themen des Netzbetriebs.
Wir betreiben das Stromverteilungsnetz zur Versorgung der deutschen Hauptstadt mit elektrischer Energie. Als Unternehmen des Landes Berlin möchten wir ein bürgernaher und verlässlicher Infrastrukturpartner sein, unsere Leistungen kontinuierlich verbessern und an den Bedürfnissen der Berliner*innen ausrichten. Das gelingt am besten im vertrauensvollen Dialog mit den Bürger*innen.
Für den seit Mai 2022 aktiven Bürger*innenrat haben sich 193 Berliner*innen aus allen Bezirken beworben. Ausgewählt wurden 24 Personen verschiedener Generationen – 12 Frauen, 11 Männer und eine nicht-binäre Person –, die ihre Erfahrungen und Perspektiven einbringen.
Am 11. Mai 2022 fand die konstituierende Sitzung des Bürger*innenrats im Roten Rathaus statt. Weitere Informationen zu den Inhalten der Sitzung können dem unten bereitgestellten Protokoll entnommen werden.
Beschleunigung von Genehmigungsprozessen
Der Bürger*innenrat hat in Zusammenarbeit mit uns Empfehlungen für die Klärung und Durchführung von Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland erarbeitet.
Fragen und Antworten zum Bürger*innenrat
Welche Aufgaben hat der Bürger*innenrat?
Der Bürger*innenrat vertritt die Interessen der Berliner*innen und trägt Anregungen, Vorschläge und Kritik an Stromnetz Berlin heran. Der Bürger*innenrat bestimmt seine Agenda zu Themen des Netzbetriebs eigenständig und berücksichtigt im eigenen Ermessen Themenvorschläge von einzelnen Bürger*innen, Initiativen, Organisationen und Stromnetz Berlin.
Aus wie vielen Personen setzt sich der Bürger*innenrat zusammen?
Unser Bürger*innenrat besteht aus 24 Mitgliedern.
Wie erfolgte die Auswahl?
12 Mitglieder wurden per Los aus den eingegangenen gültigen Bewerbungen bestimmt, pro Berliner Bezirk ein Mitglied.
12 Mitglieder wurden auf Basis ihrer Bewerbungsunterlagen von Stromnetz Berlin mit dem Ziel ausgewählt, den Bürger*innenrat möglichst divers und bevölkerungsrepräsentativ zu besetzen.
Zusätzlich gibt es eine Nachrückliste. Die Nachrückliste wurde zu 100 % im Losverfahren bestimmt.
Wie oft tagt der Rat?
Der Bürger*innenrat tritt für die Dauer von vier Jahren (2022 bis 2025) zusammen und tagt dreimal jährlich.
Zusätzlich können sich Mitglieder für die Durchführung von Arbeitsgruppen treffen.
Erhalten die Mitglieder des Bürger*innenrats eine Aufwandsentschädigung?
Jedes Mitglied erhält von Stromnetz Berlin eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro pro regulärer Sitzung für Fahrtkosten, Kinderbetreuung und sonstige Auslagen im Zusammenhang mit der Ratstätigkeit.
Für die aktive Teilnahme an Arbeitsgruppen wird zusätzlich pauschal eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro pro Person und Jahr erstattet.
Wie erfahre ich mehr über die Arbeit des Bürger*innenrats?
Die Arbeit des Bürger*innenrats wird transparent auf dieser Seite dokumentiert.
Protokolle vom Bürger*innenrat
-
8. Protokoll Sitzung Bürger*innenrat
-
7. Protokoll Sitzung Bürger*innenrat
-
6. Protokoll Sitzung Bürger*innenrat
-
5. Protokoll Sitzung Bürger*innenrat
-
4. Protokoll Sitzung Bürger*innenrat
-
3. Protokoll Sitzung Bürger*innenrat
-
Protokoll außerordentliche Sitzung August 2022
-
2. Protokoll Sitzung Bürger*innenrat
-
1. Protokoll - Konstituierende Sitzung Bürger*innenrat
Ergänzende Unterlagen Bürger*innenrat
-
Schaubild zu Genehmigungsprozessen
-
Der Bürger*innenrat im Geschäftsbericht 2022
-
Geschäftsordnung Bürger*innenrat
-
Satzung Bürger*innenrat
-
Hauptstadtmagazin - Ausgabe September
-
energie impulse
-
Postkarte DIN A6 Kampagne Bürger*innenrat
-
Aufkleber DIN A7 Kampagne Bürger*innenrat
Gern können Sie die Werbematerialien bei uns kostenfrei bestellen und wir senden sie Ihnen zu. Bitte nutzen Sie dafür das Kontaktformular.