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Beschwerde und Schlichtung

Alle Informationen zu Beschwerde und Schlichtung in Leichter Sprache.

Wir haben Sie verärgert oder einen Sachverhalt nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst? Bitte geben Sie uns die Chance im zweiten Anlauf die Situation zu klären.

Beschwerde

Sofern Sie mit der Bearbeitung eines Sachverhalts oder einer Situation unzufrieden sind, beschreiben Sie bitte in unserem Formular den derzeitigen Stand und Ihren Wunsch zur Lösung. Wir werden Ihre Anfrage umgehend bearbeiten und Ihnen schnellst möglich eine Rückmeldung geben.

Schlichtung

Sollten Sie mit unserer Antwort auf Ihre Beschwerde bzw. mit der Ablehnung Ihrer Forderung unzufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit zu einem Schlichtungsverfahren. Das Schlichtungsverfahren wird von der Schlichtungsstelle Energie e. V. durchgeführt.

Wir sind seit 2012 als erster deutscher Stromnetzbetreiber Mitglied in der Schlichtungsstelle Energie e. V. Wir sind sehr an einvernehmlichen Lösungen interessiert und beteiligen uns aktiv an der Klärung von Schlichtungsverfahren als direkter Schlichtungsgegner und auch als Beteiligter.

Die Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren sind:

  • Sie haben sich mit einer Beschwerde an uns gewandt und wir haben Ihre Forderung abgelehnt oder wir haben nicht innerhalb von 4 Wochen eine Rückmeldung gegeben,
  • Sie sind ein Privatkunde (Verbraucher im Sinne § 13 BGB),
  • bei dem Sachverhalt geht es um den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie oder die Messung der Energie.

Die Schlichtungsstelle ist erreichbar unter:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030-275 72 40-0
www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Wir sind zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet.

Kontakt

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