Kontaktaufnahme mit Ihnen
Unsere Kund*innen sind uns wichtig. Daher nehmen wir nur dann mit Ihnen Kontakt auf, wenn es wichtig bzw. erforderlich ist.
Für eine Kontaktaufname durch uns gelten folgenden Regelungen:
- Wir nehmen nur dann telefonisch Kontakt mit Ihnen auf, wenn Sie uns darum gebeten haben.
- Die Ablesung eines Stromzählers erfolgt durch von uns autorisierte Servicepartner in der Regel einmal jährlich.
- Der Zeitpunkt für eine persönliche Ablesung vor Ort wird rechtzeitig durch einen Aushang bekanntgegeben (siehe Zählerablesung).
- Zählerwechsel werden von uns oder einem beauftragten Dienstleister immer schriftlich mit einem Terminvorschlag angekündigt.
- Die Inspektion eines Niederspannungsanschlusses (Netzanschluss) wird schriftlich angekündigt.
- Muss in Ausnahmefällen die Stromversorgung für geplante Wartungsarbeiten an unseren Betriebsanlagen unterbrochen werden, informieren wir kurzfristig durch einen Aushang oder einen Einwurf.
Wichtig
Kommen wir zu einem vereinbarten Termin zu Ihnen, kann sich der/die Mitarbeiter*in von uns oder von einem von uns beauftragten Dienstleister ausweisen. Bitte lassen Sie sich immer den Ausweis der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters zeigen.
Kontakte durch nicht autorisierte Dritter
Ab und an werden Kund*innen in möglicher betrügerischer Absicht kontaktiert und benötigen Informationen und Hilfestellung zu der Situation. Nachfolgend haben wir uns bekannt gewordene Vorgänge zusammengestellt.
August 2024
Unangekündigter Zählerwechsel mit einer Geldzahlung
Aktuell geben sich Dritte als von Stromnetz Berlin beauftragte Elektroinstallationsbetriebe aus und melden sich ohne Ankündigung bei Kund*innen für einen Zählerwechsel. Sofern dem Dritten Zugang gewährt wird, wird der Stromnetz Berlin Zähler ausgetauscht und zusätzlich eine Barzahlung für den Zählerwechsel verlangt.
Jeder Zählerwechsel wird von uns schriftlich angekündigt und zwischen uns bzw. dem beauftragten Dienstleister und der/dem Kund*in erfolgt eine Terminabstimmung für den Wechsel. Am abgestimmten Termin wird der Zähler getauscht.
Der Wechsel, Ein- und Ausbau von Zählern ist für Sie kostenfrei. Weder wir noch die von uns beauftragten Dienstleister verlangen eine Zahlung für diese Arbeiten.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Montage, Demontage und Tausch von Zählern.
Bitte seien Sie wachsam. Gern können Sie uns weitere Hinweise über unser Kontaktformular bereitstellen.
Oktober 2022 / September 2023
Unberechtigte Anrufe zur Klärung eines Lieferantenwechsels bzw. Änderung des Stromtarifs
Aktuell geben sich Dritte bei Anrufen als Vertreter von Stromnetz Berlin aus und erfragen Daten zum bisherigen Stromlieferanten, zum Zählerstand oder wegen der Strompreisgarantie mit dem Ziel Kund*innen zu einem (ungewollten) Wechsel ihres Stromlieferanten zu bringen.
Von uns erfolgen keine derartigen Anrufe und wir setzen auch keine Dienstleister dafür ein. Bitte seien Sie wachsam. Gern können Sie uns weitere Hinweise über unser Kontaktformular bereitstellen.
Juli 2022
Unberechtigte Anrufe zur Erlangung von Daten
Aktuell geben sich Dritte bei Anrufen als Vertreter von Stromnetz Berlin aus.
Von uns erfolgen keine derartigen Anrufe im Rahmen von Befragungen. Bitte seien Sie daher wachsam bei der Nennung von personenbezogenen Daten. Gern können Sie uns weitere Hinweise über unser Kontaktformular bereitstellen.
Januar 2022
Unberechtigte Haustürbesuche zur Erlangung von Daten
Aktuell werden Kund*innen durch unberechtigte Dritte persönlich aufgesucht, die den Eindruck erwecken im Namen von Stromnetz Berlin zu arbeiten. Die Personen fordern die Vorlage oder Herausgabe einer Stromrechnung wegen einer drohenden Strompreiserhöhung. Diese Personen sind nicht in unserem Auftrag unterwegs. Bitte seien Sie daher wachsam bei der Nennung oder Herausgabe von personenbezogenen Daten oder Unterlagen zu Ihren Vertragsverhältnissen. Gern können Sie uns weitere Hinweise über unser Kontaktformular bereitstellen.
April 2020
Unberechtigte Anrufe zur Erlangung von Daten
Aktuell geben sich Dritte bei Anrufen mit einer Vorwahl aus Großbritannien als Vertreter von Stromnetz Berlin aus.
Von uns erfolgen keine derartigen Anrufe im Rahmen von Befragungen. Bitte seien Sie daher wachsam bei der Nennung von personenbezogenen Daten. Gern können Sie uns weitere Hinweise über unser Kontaktformular bereitstellen.
September 2017
Betrügerische Rechnungen für Zählerservice (Becker Fernwartungssysteme GmbH)
Zurzeit werden betrügerische Briefe von „Becker Fernwartungssysteme GmbH“ an Kunden versandt, in denen Servicekosten für eine vermeintliche Fernwartung von Zählern in Rechnung gestellt werden.
In dem sehr authentisch wirkenden Schreiben heißt es, dass laut EU-Verordnung vom 19.10.2014 alle drei Jahre der Stromzähler per Fernwartung auf Funktionalität und Sicherheit geprüft werden müsse. Der Service würde im Auftrag des Stromanbieters durchgeführt und die Kosten in Höhe von 29,90 EUR brutto seien durch den Kunden zu tragen.
Die Informationen in dem Schreiben sind falsch: Es gibt zu dieser Thematik weder eine EU-Verordnung noch einen Auftrag des Stromversorgers. Rein technisch ist es gegenwärtig nicht möglich, einen Stromzähler aus der Ferne zu warten.
In der Regel stellen wir Stromzähler für die Messung von Energie in Kundenanlagen bereit. Als Eigentümer der Stromzähler sind wir für den Betrieb und die Instandhaltung der Zähler zuständig. Für diese Leistungen erheben wir ein jährliches Entgelt für den Messstellenbetrieb, dass wir in der Regel mit Ihrem Stromlieferanten abrechnen.
Die „Becker Fernwartungssysteme GmbH“ ist kein von uns beauftragter Dienstleister und ist nicht berechtigt Arbeiten an unseren Zählern durchzuführen.
Sollten Sie eine derartige Rechnung erhalten, bezahlen Sie diese nicht.
Juni 2016
Betrügerische Rechnungen für Zählerservice
In Berlin werden zurzeit betrügerische Briefe von „SCHARP energie BVBA“ an Kunden versandt, in denen Servicekosten für eine vermeintliche Wartung des Stromzählers in Rechnung gestellt werden.
In der Regel stellen wir Stromzähler für die Messung von Energie in Kundenanlagen bereit. Als Eigentümer der Stromzähler sind wir für den Betrieb und die Instandhaltung der Zähler zuständig. Für diese Leistungen erheben wir ein jährliches Entgelt für den Messstellenbetrieb, dass wir mit Ihrem Stromlieferanten abrechnen.
Die „SCHARP energie BVBA“ ist kein von uns beauftragter Dienstleister und ist nicht berechtigt Arbeiten an unseren Zählern durchzuführen. Außerdem ist die „SCHARP energie BVBA“ kein eingetragener Elektroinstallateur und somit auch nicht berechtigt Arbeiten an elektrischen Anlagen vorzunehmen.
Sollten Sie eine derartige Rechnung mit anhängender Zahlkarte erhalten, bezahlen Sie diese nicht. Die Rechnung mit Zahlkarte fordert dazu auf, einen Geldbetrag auf ein Konto in Belgien zu überweisen.