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Redispatch

Durch den Redispatchprozess wird in Deutschland der Einsatz von Erzeugungsanlagen gesteuert und verhindert, dass die Einspeisung von Energie aus diesen Anlagen Engpässe im Stromnetz verursacht. Ein Stromnetzbetreiber korrigiert dafür den vorher von dem Betreiber geplanten Einsatz der Erzeugungsanlage (Einsatz der Erzeugungsanlagen = Dispatch / korrigierter Einsatz = Redispatch).

Erzeugungsanlagen ab 100 kW Leistung müssen teilnehmen

Der neue Prozess betrifft alle Anlagenbetreiber mit Stromerzeugungsanlagen ab 100 kW installierter Leistung, inklusive Notstromaggregate und Anlagen zur Eigenversorgung, sowie alle Stromnetzbetreiber in Deutschland.

Aktueller Umsetzungsstand

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit der Mitteilung Nr. 8 vom 04.02.2022 und der Mitteilung Nr. 9 vom 03.05.2022 den Weg von der Übergangslösung zum Zielprozess Redispatch 2.0 vorgegeben. Die Netzbetreiber sind danach aufgerufen, alle notwendigen Prozesse zu testen und im Anschluss in die Zielprozesse überzugehen, was insbesondere den bilanziellen Ausgleich betrifft.

Wir haben die operativen Tests mit dem für uns zuständigen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH gemäß BNetzA-Mitteilung Nr. 8 erfolgreich abgeschlossen und gelten damit als 'betriebsbereit'. Dies wurde der Bundesnetzagentur seitens 50Hertz Transmission GmbH bestätigt.

Aufgrund aktuell nicht zu erwartender Abrufe in unserem Netzgebiet sind in Rücksprache mit 50Hertz Transmission GmbH die Bilanzierungsprozesse gemäß BNetzA-Festlegung BK6-20-059 (Seite 14) vorerst zurückgestellt. Sobald diese eingeführt werden, informieren wir die betroffenen Netzbetreiber, Lieferanten und Einsatzverantwortlichen sowie den BDEW mit einer dafür vorgesehenen Vorlauffrist von mindestens vier Wochen. Der bilanzielle Ausgleich erfolgt bis dahin weiterhin durch die Bilanzkreisverantwortlichen.

Notwendige Schritte für Betreiber einer Anlage ab 100 kW Leistung

  1. Anlage melden

    Betreiber einer Anlage mit mindestens 100 kW elektrischer Leistung informieren uns über diese Anlage. Bei einer neuen Anlage erfolgt eine gesonderte Abstimmung, damit die Teilnahme am Redispatch möglichst ab Inbetriebnahme der Anlage erfolgt. Melden Sie die Anlagen an redispatch@stromnetz-berlin.de

  2. ID-Vergabe

    Wir vergeben für eine neu gemeldete Anlage die TR- und SR-ID. Diese IDs benötigen Sie für die Datenkommunikation der Anlage.

  3. Dienstleister beauftragen

    Die Datenkommunikation erfolgt über den deutschlandweiten Data Hub RAIDA über standardisierte und größtenteils automatisierte Prozesse. Wir empfehlen für die Datenkommunikation im Redispatchprozess den Einsatz eines Dienstleisters für die Marktrollen Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber der technischen Ressource (BTR). Diese Dienstleister finden Sie durch eine Internetrecherche zu "Einsatzverantwortlicher". Viele Direktvermarkter bieten diese Dienstleistung ebenfalls an.

  4. Übermittlung von Stammdaten

    Der Einsatzverantwortliche übermittelt über RAIDA die Stammdaten der Anlage an den Netzbetreiber. Dazu gehören insbesondere die IDs der Anlage und das ausgewählte Abrechnungsmodell bei Abrufen sowie weitere Daten.

    Wichtige Voraussetzung für das Funktionieren des Prozesses ist die Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

  5. Laufender Redispatchprozess

    Nach erfolgreicher Registrierung nimmt die Anlage am Redispatchprozess teil.

    Dazu gehören die Bereitstellung von Einsatzfahrplänen, sofern diese nicht durch uns erstellt werden sollen (Planwertmodell) oder die Nichtbeanspruchbarkeit der Anlage durch den Einsatzverantwortlichen für

    - Wartungszeiträume

    - Kurzfristige Ausfallzeiten

    - Zeiträume der Eigenerzeugung

    Im Falle von Abrufen der Anlage wird das Steuersignal in der Regel durch uns an die Anlage gesendet und im Anschluss erfolgt der finanzielle Ausgleich.

Umgang mit bestehenden Anlagen

Für Bestandsanlagen gibt es keine Ausnahmen für die Teilnahme am Redispatchprozess. Falls Betreiber mit einer Erzeugungsanlagen ab 100 kW Leistung noch nicht von uns zur Teilnahme am Prozess angesprochen wurden, bitte schnellstmöglich per Mail (redispatch@stromnetz-berlin.de) bei uns melden. Gemeinsam klären wir den weiteren Prozess. Betreiber einer Erzeugungsanlage müssen gemäß der gesetzlichen Regelungen ihre Anlagen dem Anschlussnetzbetreiber melden.

Gesetzliche Regelungen

Durch Änderungen im Rahmen des im Mai 2019 in Kraft getretenen Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) ergeben sich Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die bisherigen Vorgaben zum Einspeisemanagement nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) werden aufgehoben und in ein einheitliches Redispatch-Regime (Redispatch 2.0) nach §§ 13, 13a, 14 EnWG überführt. Am 1. Oktober 2021 wurde der neue Redispatchprozess eingeführt.

Ablauf Redispatchprozess

Der Redispatchprozess gliedert sich in verschiedene Teilschritte. Nachdem betroffene Anlagen identifiziert wurden und IDs für die Anlagen vergeben wurden, beginnt der Datenaustausch zu diesen Anlagen über den deutschlandweiten Data Provider RAIDA.

Die wesentlichen Schritte des neuen Redispatchprozesses, Anwendungshilfen, das Einführungsszenario und Begriffsdefinitionen wurden durch den BDEW erarbeitet und sind auf der Internetseite des BDEW zu finden.

Wichtige Dokumente sind:

Darüber hinaus gibt es verschiedene Festlegungen der Bundesnetzagentur zum neuen Redispatchprozess:

Fragen und Antworten

Wer ist vom neuen Redispatchprozess betroffen?

Generell sind alle Anlagenbetreiber von Erzeugungsanlagen ab 100 kW installierter Leistung und alle Netzbetreiber, an deren Stromnetz solchen Anlagen angeschlossen sind, von dem neuen Prozess betroffen.

Auch ohne Abrufe der einzelnen Anlagen müssen die Daten für diese Anlagen bereitgestellt werden. 

Sind Notstromaggregate Teil des neuen Redispatchprozesses?

Ja, zumindest im Stammdatenaustausch gibt es keine Ausnahmen für Notstromaggregate. Auch für diese Anlagen müssen grundlegende Daten durch den Betreiber bereitgestellt werden.

Warum wird der neue Redispatchprozess eingeführt?

Der neue Prozess wird eingeführt, um die Stromerzeugung aus Anlagen für erneuerbare Energien möglichst frühzeitig mit in die Netz- und Kraftwerkseinsatzplanung einzubeziehen und am Ende möglichst geringe Mengen erneuerbarer Energien abregeln zu müssen.

Wann beginnt der neue Redispatchprozess?

Der neue Prozess startet am 1. Oktober 2021. Abweichend davon beginnt der bilaterale Austausch und insbesondere die Zuweisung von SR- und TR-IDs bereits vorher.

Jeder Anschlussnetzbetreiber kann zudem für sein Netzbetrieb den Beginn des Stammdatenaustausch aller betroffenen Anlagen in seinem Netz festlegen. Frühester Beginn dafür ist der 1. Juli 2021.

In unserem Netzgebiet beginnt der Stammdatenaustausch über RAIDA am 16. August 2021.

Was ist RAIDA / Connect+?

Um die neuen Redispatchprozesse technisch umsetzen zu können und insbesondere den deutschlandweiten Datenaustausch zu bewerkstelligen, haben verschiedene Neztbetreiber das Umsetzungsprojekt Connet+ gegründet.

Das Ergebnis von Connect+ ist die Datenplattform RAIDA, über die der Datenaustausch der Anlagenbetreiber und Einsatzverantwortlichen mit den Netzbetreiber erfolgen wird.

Welche Daten müssen in Zukunft ausgetauscht werden?

Im Rahmen des Redispatchprozesses gibt es verschiedene Kategorien von Anlagendaten, die zwischen Anlagenbetreibern, Einsatzverantwortlichen und Netzbetreibern ausgetauscht werden.

Dazu gehören Stammdaten, die in der Regel einmalig und dann bei Änderungen ausgetauscht werden müssen sowie Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten und Echtzeitdaten, die stetig ausgetauscht werden. Die einzelnen Datenfelder können Sie der Festlegung zur Informationsbereitstellung der BNetzA (BK6-20-061) entnehmen.

Wie sollen Daten ausgetauscht werden?

Der Datenaustausch zwischen  Anlagenbetreibern, Einsatzverantwortlichen und Netzbetreibern erfolgt mit RAIDA.

Informationen zur Nutzung von RAIDA finden Sie unter:
https://netz-connectplus.de/ 

Was sind TR- und SR-IDs?

Im neuen Redispatchprozess erhalten alle betroffenen technischen Anlagen zur eindeutigen Identifikation sogenannte Ressourcen-IDs.

Es gibt eine ID für die Technische Ressource (TR-ID) und eine weitere für die steuerbare Ressource (SR-ID).

Technische Ressourcen sind technische Anlagen wie ein BHKW oder eine Biomasseanlage. Jede technische Ressource wird genau einer steuerbaren Ressource zugeordnet. Es können auch mehrere technische Ressourcen einer steuerbaren Ressource zugewiesen werden.

Die Begriffserklärungen finden Sie z. B. im Einführungsszenario des neuen Redispatchprozesses vom BDEW.

Für den funktionierenden Datenaustausch müssen diese IDs vor dem Prozessstart zwischen den Anlagenbetreibern, Einsatzverantwortlichen und Netzbetreibern abgestimmt werden.

Wer vergibt die Ressourcen-IDs und weist sie zu?

Die TR- und SR-IDs werden in der Regel vom Anschlussnetzbetreiber den einzelnen Anlagen zugewiesen und mit dem Anlagenbetreiber abgestimmt.

Die IDs werden vom BDEW vergeben und können bezogen werden unter:
https://bdew-codes.de/

Was sind Anlagenbetreiber, Betreiber technischer Ressourcen und Einsatzverantwortliche?

Der Anlagenbetreiber ist eine juristische Person und kann mehrere Rollen einnehmen. In vielen Fällen werden alle drei Rollen von dem Anlagenbetreiber wahrgenommen.

Anlagenbetreiber (AB)
Verantwortlicher für den Einsatz der Anlage

Betreiber der technischen Ressource (BTR)
Er ist für den Betrieb einer technischen Ressource verantwortlich. Dies kann im Prozess die Übermittlung von Echtzeitdaten, Bereitstellung von ex-post Daten für die Ermittlung der zu bilanzierenden Energiemenge oder die Ausfallarbeit umfassen.

Einsatzverantwortlicher (EIV)
Er ist die durch den Anlagenbetreiber von Erzeugungs-, Speicher- oder Verbrauchsanlagen gegenüber dem Netzbetreiber benannte juristische Person, die im Namen des Anlagenbetreibers die gemäß § 13 Abs. 1 EnWG notwendigen Abstimmungen mit dem jeweiligen Anweiser führt.

Welche Kraftwerke werden in Zukunft abgerufen?

Durch den neuen Prozess werden keine wesentlichen Änderungen der Abrufhäufigkeiten oder Reihenfolge erwartet.

Der Prozess optimiert die Abrufe des bisherigen Redispatchprozesses und des Einspeisemanagements, ändert aber die grundlegende Systematik und die Netzengpasssituation im Stromnetz nicht.

Werden Anlagenbetreiber nach Redispatchabrufen entschädigt?

Anlagenbetreiber werden durch Redispatchabrufe wirtschaftlich so gestellt, als ob der Eingriff nicht stattgefunden hätte. Die Entschädigungszahlungen bei Abrufen sind abhängig von der Art der Anlage.

Was sind Mindestfaktoren?

Mindestfaktoren werden erneuerbaren Energien- und KWK-Anlagen zugewiesen und dienen dazu, erneuerbare Energien und KWK-Anlagen möglichst wenig abregeln zu müssen. Beide Anlagenarten erhalten durch die Mindestfaktoren (Faktor 10 für Erneuerbare-Energien- und Faktor 5 für KWK-Anlagen) im Redispatchprozess höhere (kalkulatorische) Preise und werden dadurch in der Abrufreihenfolge erst nach anderen Anlagen abgerufen. Für die Abrufreihenfolge von Anlagen ist allerdings nicht nur der (kalkulatorische) Preis, sondern auch die Nähe zum Engpass entscheidend. Die Netzbetreiber bestimmen auf Basis beider Größen, welche Anlagen für die Behebung eines Netzengpasses angesteuert werden.

Wer kann Hilfestellung bei der Registrierung zu RAIDA geben?

Bei Fragen zu der Registrierung zu RAIDA wenden Sie sich bitte direkt an das Infoteam von Connect+

https://netz-connectplus.de/home/kontakt

Was muss ich tun, wenn ich die Registrierung bei RAIDA nicht abschließen kann?

Die Registrierung ist für alle betroffenen Marktpartner*innen verpflichtend. Kurz vor Beginn des neuen Redispatchprozesses sind Verzögerungen bei der Anmeldung aufgrund der sehr hohen Anzahl der Registrierungen zu erwarten. Diese werden aber der Reihe nach abgearbeitet.

Falls Sie aufgrund dieser Verzögerungen erst später mit der Datenübertragung an uns beginnen können, informieren Sie uns bitte darüber.

Welche alternativen Datenübertragungswege anstelle von RAIDA können genutzt werden?

Im Netzgebiet von Stromnetz Berlin erfolgt der Datenaustausch für den Redispatchprozess ausschließlich über RAIDA. Alternativen wie z. B. die Übersendung von Daten über Tabellen, Mail oder ähnliches sind nicht vorgesehen.

Welcher Dienstleister kann mich bei den Redispatchaufgaben unterstützen?

Der BDEW hat eine Liste von Dienstleistern zusammengestellt, die aktuell Redispatchaufgaben für Dritte übernehmen.

BDEW Übersicht Dienstleister Redispatch 2.0