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Eine ruhige Stadtstraße, die nachts durch Straßenlaternen beleuchtet wird, mit Bewegungsunschärfe durch vorbeifahrende Fahrzeuge und einem im Hintergrund sichtbaren Wahrzeichen.

Beleuchtungsmanagement

Wir planen und bauen Beleuchtungsanlagen

Wir betreiben rund 220.000 elektrische und gasbetriebene, öffentliche Beleuchtungsanlagen im Auftrag des Land Berlin.

Dabei zählen

  • die Planung und Koordination von Wartungsarbeiten,
  • die Behebung von Störungen und Schäden,
  • das Ein- und Ausschalten der landeseigenen Beleuchtungs- und Tunnelbeleuchtungsanlagen sowie
  • die Beratung vom Land Berlin in allen wirtschaftlichen und technischen Fragen rund um die Straßenbeleuchtung

zu unseren Aufgaben, die durch unseren Fachbereich BerlinLicht geleistet werden.

Unsere Leistungen

Betriebsführung von Beleuchtungsanlagen

Wartung

  • Lampenwechsel
  • Korrosionsschutz
  • Standsicherheits-Prüfungen
  • Prüfung der elektrischen Anlagen nach DGVU-Vorschrift 3

Störungs- und Schadensmanagement

  • Störungsaufnahme (per App, E-Mail und Einsatzleitstelle)
  • Beleuchtungskontrolle (Abfahrdienst)
  • Störungsbehebung
  • Schadensbehebung und Abrechnung mit Verursacher*in

Materialwirtschaft

  • Beschaffung von Ersatzmaterial
  • Abwicklung von Gewährleistungsfälle

Ihre Vorteile

  • Abrechnung je Lichtpunkt
  • Störungshistorie je Lichtpunkt
  • Digitalisierte Abläufe und Prozesse
  • Detailliertes Berichtswesen

Unabhängige und individuelle Beratung zur Straßenbeleuchtung

  • Technisch-wirtschaftliche Beratung für Beleuchtungsanlagen
  • Eignungsprüfung von Leuchten
  • Lichttechnische Messungen und Bewertung von Beleuchtungssituationen
  • Überprüfung von Beleuchtungsanlagen nach dem Bau
  • Beratung bei Neu- und Nachbau von Leuchten

Ihre Vorteile

  • Wirtschaftliche Sicherheit
  • Individuelle Beratung zu Ihrem Projekt
  • Unabhängige, neutrale Bewertung zu Beleuchtungsanlagen

Planung und Bau von Beleuchtungsanlagen

  • Lichtplanung - vom Entwurf bis zur Abnahme
  • Lichtberechnung für Straßen, Plätzen und Wege nach DIN 13201 oder dem Berliner Lichtkonzept
  • Lichttechnische Berechnung von Fußgängerüberwegen (FGÜ)
  • Entwicklung und Entwurf von Beleuchtungsprojekten und Beleuchtungsplanung
  • Erstellung von Ausschreibungs­unterlagen bzw. Leistungsverzeichnissen
  • Materialbeschaffung
  • Unterstützung bei der Beschaffung von Fördermitteln
  • Entwicklung bedarfsgerechter, individueller Beleuchtungskonzepte

Ihre Vorteile

  • Planung nach DIN 13201 oder Berliner Lichtkonzept – je nach Örtlichkeit
  • Herstellerunabhängige Lichtberechnung
  • Planung nach wirtschaftlich-technischen Gesichtspunkten
  • Ausgebildete und zertifizierte (ELE) Lichtfachkräfte
  • Planung und Ausführung aus einer Hand

Fragen und Antworten

Welche Planungsgrundlage ist für mich relevant?

Für die Errichtung einer Beleuchtung in Berlin auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen muss die Anlage gemäß dem Berliner Lichtkonzept geplant werden.

Soll eine Beleuchtung für eine andere Gemeinde oder für private Wege und Straßen geplant werden, sind allgemein gültige Regelwerke, z. B. DIN 13201, zu beachten.

Welche Gütemerkmale beinhaltet das Lichtkonzept Berlin?

Diese können Sie im Berliner Lichtkonzept nachlesen und sie unterscheiden sich hauptsächlich nach den dort beschriebenen Straßenkategorien.

Wie hoch müssen Lichtmaste sein? (Lichtpunkthöhe - LPH)

Die Lichtpunkthöhe richtet sich nach der Breite der Straße oder des Gehweges, der beleuchtet werden soll.

In Berlin sind die übliche Masthöhen:

  • bei geraden Masten - 4 m, 5 m, 6 m, 8 m, 10 m und 12,5 m
  • bei parabolischen Masten - H6, H7,5 und H10

Die Masthöhe ist hauptsächlich abhängig von dem Querschnitt des Straßenprofils oder der Breite der zu beleuchtenden Verkehrsflächen aus Fahrbahn, Rad- und Gehwegen, sowie etwaigen vorhanden Parkplatz- und Grünflächen.

Vereinfacht gilt:
Je breiter das Straßenprofil, desto höher die Lichtpunkthöhe (LPH). Gegebenenfalls sind auch die Dimensionen von Anlagen im angrenzenden Bestand zu berücksichtigen.

Gibt es Besonderheiten für Beleuchtungsmaste in Berlin?

In Berlin werden ausschließlich Maste mit einem besonders großen Anschlussraum eingesetzt.

Die Mastklappe sollte 120 mm x 500 mm sein.

Der Mast muss einen Korrosionsschutz im Erdübergang in Form einer Stahlmanschette haben.

Wie weit dürfen Maste auseinander stehen bzw. welcher Mastabstand ist möglich?

Der Abstand zwischen Beleuchtungsanlagen (Masten) darf so groß sein, dass die Gütemerkmale gemäß DIN 13201 eingehalten werden und ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis ermittelt werden kann.  

Vereinfachend kann folgende Faustformel angewendet werden:

Lichtpunkthöhe x 5 bzw. 6, tatsächlich aber in Abhängigkeit vom Querschnitt des Straßenlandes mit allen Flächen in den möglichen Positionen der Lichtmaste.

Wie werden Maste aufgestellt (gegründet)?

In Berlin werden die Maste direkt in das Erdreich ohne ein Betonfundament gestellt. Kleinere Maste (bis zu einer Lichtpunkthöhe von 3 m) werden mit einem durchgehenden Erdstück in zu verdichtendes Erdreich gestellt. Höhere Maste werden mit einem separaten Unterteil gestellt.

In anderen Gemeinden kann eine andere Aufstellmethodik nach den örtlichen Vorgaben eingesetzt werden.

Welche Leuchten bzw. Hersteller darf ich verwenden?

Die Leuchtenauswahl sollte bereits im Vorfeld bzw. der Planung mit dem Beleuchtungsmanager abgestimmt werden, da folgende Aspekte relevant sind:

  • die Nachbeschaffung von Leuchten für zusätzliche Anlagen und für den Ersatz nach Schadensfällen,
  • die Begrenzung der Anzahl unterschiedlicher (Leuchten-)Typen im Stadt- bzw. Gemeindegebiet,
  • Erfahrungen mit bereits eingesetzten Leuchten,
  • Beachtung und Berücksichtigung des geplanten Einsatzgebietes.

Wie wird die Beleuchtung in Berlin gesteuert?

Die Beleuchtung wird derzeit über die europäische Funkrundsteuerung (EFR) geschaltet. Hierfür sind Antennen und Empfänger an der Beleuchtungsanlage befestigt. Perspektivisch soll bei allen Beleuchtungsanlagen ein Zhaga Sockel nach Book18 integriert sein.

Wie wird die Beleuchtung elektrisch versorgt?

In Berlin wird eine Beleuchtungsanlage in der Regel direkt an das Niederspannungsnetz (0,4 kV) von Stromnetz Berlin angeschlossen.

In anderen Gemeinden ist auch die Versorgung über eine separates Beleuchtungskabelnetz möglich.

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