Unser Service

Kundenanfragen 030 49202 0294

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Elektro-Installateur­betriebe

Unterlagen und Informationen für Elektro-Installateur­betriebe.

Ein Elektro-Installateur­betrieb unterstützt gern bei Fragen rund um eine Kundenanlage oder bei der Errichtung, Erweiterung und Änderung einer elektrischen Anlage.

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Wichtige Änderungen und Seminare

Die Gültigkeitsdauer der Installateur­­eintragung ändert sich. Bitte beachten Sie die Informationen dazu auf unserer Seite Installateur­verzeichnis.

Unsere Angebote für Fortbildungsseminare finden Sie ebenfalls auf der Seite Installateur­verzeichnis.

Wir haben für Sie Informationen zusammengestellt:

Technische Unterlagen

Zählerbeantragung /
-montage

Hinweise zur Zählerbeantragung und Zugang zum Zählermontage-Portal

Herstellerliste

für Betriebsmittel vor den Messeinrichtungen

Installateur­verzeichnis

Informationen zur Eintragung für Berliner und Gastinstallateur­betriebe

Zähler-Packstation

24 Stunden täglich Zähler abholen oder zurückgeben.

Allgemeine Informationen für Installateur­betriebe 

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Welche Vorgaben müssen für die Errichtung einer Anlage beachtet werden?

Die Errichtung von Anlagen erfolgt gemäß der technischen Unterlagen, die wir Ihnen auf der Seite Installateur­-Unterlagen bereitstellen sowie unter Berücksichtigung der  Vorgaben der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).

Erfolgen Qualitätskontrollen der von mir errichteten Anlagen?

Wir führen stichprobenartig Qualitätskontrollen durch.

Wie kann ich einen Mangel an einer Kundenanlage melden?

Bitte nutzen Sie dafür unser Formular Mängelanzeige Kundenanlage und senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an montagemanagement@stromnetz-berlin.de.

Wer beantwortet technische Fragen zu einer Kundenanlage / Zählerinstallation?

Bei technischen Fragen zu einer Kundenanlagen bzw. der Zählerinstallation sprechen Sie uns bitte an.

T 030 49202 5780

An wen kann ich mich bei Fragen zum Netzanschluss wenden?

Die Beantragung eines neuen Netzanschlusses bzw. die Veränderung eines bestehenden Netzanschlusses erfolgt ausschließlich über unser Kundenportal.

Im Falle von technischen Fragen zum Netzanschluss sprechen Sie uns bitte an.

T 030 49202 4920

Eintragung in das Elektro-Installateur­verzeichnis

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Warum benötige ich eine Eintragung in das Installateur­verzeichnis?

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 4 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) dürfen Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Netzanschlusssicherung nur durch den Netzbetreiber oder ein in das Installateur­verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installateur­unternehmen durchgeführt werden.

Darüber hinaus gelten die Grundsätze der Zusammenarbeit.

Wie stelle ich einen Antrag auf Eintragung in das Installateur­verzeichnis?

Für die Eintragung in das Installateur­verzeichnis von Stromnetz Berlin nutzen Sie bitte unsere Formular für eine Eintragung als Berliner Installationsunternehmen oder für eine Gasteintragung, wenn Sie einen Firmensitz außerhalb Berlins haben.

Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der Seite Installateur­verzeichnis.

Welche Unterlagen werden für eine Eintragung in das Installateur­verzeichnis benötigt?

Die notwendigen Informationen finden Sie auf der Seite Installateur­verzeichnis.

Welche Qualifikationen muss die verantwortliche Fachkraft mitbringen?

Die erforderliche Qualifikation einer Fachkraft zur Eintragung können Sie dem Merkblatt zur Eintragung von Installationsunternehmen auf Seite 15 entnehmen.

Woher bekomme ich einen TREI-Schein bzw. den Sachkundenachweis?

Den Sachkundenachweis (TREI-Schein) erhalten Sei nach erfolgreich bestandener Prüfung, die Sie bei dem Landesinnungsverband E-Handwerk Berlin/Brandenburg erwerben können.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des
Landesinnungsverbands E-Handwerk Berlin/Brandenburg.

Erhalte ich einen Nachweis über die Eintragung im Installateur­verzeichnis?

Nach der erfolgreichen Eintragung als Berliner Installationsunternehmen in das Installateur­verzeichnis bei Stromnetz Berlin erhalten Sie einen personenbezogenen Ausweis sowie ein Bestätigungsschreiben.

Sollte Ihr Installateur­ausweis verloren gehen, melden Sie dies bitte unverzüglich per Mail an installateur­eintragungen@stromnetz-berlin.de.

Wie lange ist eine Eintragung im Installateur­verzeichns gültig?

Die Eintragung ist für ein Berliner Installateur­unternehmen 10 Jahre gültig.

Ab dem 01.04.2024 ändert sich die Gültigkeitsdauer von 10 auf 5 Jahre. Weitere Informationen zu den damit verbundenen Änderungen finden Sie auf der Seite Installateur­verzeichnis.

Die Gültigkeit der Eintragung für Gastinstallateur­­e entspricht in der Regel der Gültigkeitsdauer Ihres, von Ihrem Netzbetreiber ausgestellten Installateur­ausweises. Sollte dieser unbefristet sein, wird die Gasteintragung auf 2 Jahre befristet.

Wie kann ich meine Eintragung im Installateur­verzeichnis löschen lassen?

Bitte senden Sie uns in schriftlicher Form Ihren Wunsch zur Löschung der Eintragung unter Angabe eines Grundes zu. Die Bestätigung des Geschäftsführers ist beizufügen.

Wie finde ich meine Netzbetreiber-Nummer für eine Gasteintragung?

Die Nummer Ihres Netzbetreibers (VNB-Nummer) können Sie über die Webseite des BDEW ermitteln.

Wir sind ein Installateur­unternehmen aus einem anderen EU-Land - was muss ich beachten?

Für grenzüberschreitende Tätigkeiten beachten Sie bitte die Hinweise im Merkblatt zur Eintragung von Installationsunternehmen unter Abschnitt 7.

Informationen zu Änderungen der Eintragung im Installateur­verzeichnis

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Was muss ich tun, wenn sich meine Firmendaten geändert haben?

Sollten sich Ihre Firmendaten ändern, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit.

Weitere Informationen dazu finden Sie in dem Dokument Grundsätze der Zusammenarbeit im Abschnitt 3.6. Bitte fügen Sie einen entsprechenden amtlichen Nachweis bei.

Was passiert wenn die verantwortliche Fachkraft das Unternehmen verlässt?

Sollte Ihre verantwortliche Fachkraft Ihr Unternehmen verlassen, teilen Sie dies uns unverzüglich mit.

Die Berechtigung für elektrische Arbeiten gemäß § 13 Abs. 2 Satz 4  Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) erlischt mit sofortiger Wirkung bis eine neue Fachkraft von Ihnen bei uns angemeldet ist. In individuellen Fällen sind Übergangszeiten möglich.

Was muss ich tun wenn sich meine Kontaktdaten geändert haben?

Sollten sich Ihre Kontaktdaten geändert haben, z. B. Ihre Telefonnummer, informieren Sie uns bitte schriftlich und teilen Sie uns die Änderung unverzüglich per E-Mail an installateur­eintragungen@stromnetz-berlin.de mit

Wie erhalte ich eine Berechtigung für Arbeiten über 1.000 V (Mittelspannungsberechtigung)?

Für Arbeiten über 1.000 V müssen Sie ein Zertifikat zur Schaltberechtigung erwerben und nachweisen. Dieses ist nach Abschluss für 4 Jahre gültig.

Die Erweiterung für Arbeiten größer 1.000 V können Sie mit der Ersteintragung mit dem Antrag auf Erweiterung der Installateur­­eintragung für Arbeit über 1.000 V inklusive des entsprechenden Nachweises einreichen.

Die Verlängerung der Berechtigung muss von Ihnen selbständig und rechtzeitig mit dem Antrag auf Erweiterung der Installateur­­eintragung für Arbeit über 1.000 V inklusive des entsprechenden Nachweises erfolgen.

    Informationen zu Werkstattprüfung

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    Was ist eine Werkstattprüfung?

    Dabei handelt es sich um eine Prüfung Ihrer Messgeräte.

    Eine Werkstattprüfung ist für die erstmalige Eintragung und eine Verlängerung der Eintragung eigenständig nachzuweisen. 

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie für Werkstattprüfungen.

    Wo kann ich eine Werkstattprüfung ablegen?

    Eine Werkstattprüfung erfolgt durch die Elektro-Innung Berlin/Brandenburg.

    Sie können einen Termin für eine Werkstattprüfung bei dem Landesinnungsverband E-Handwerk Berlin/Brandenburg per E-Mail mail@eh-bb.de vereinbaren.

    Informationen zu Plombennummer und -zange

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    Wie erhalte ich eine Plombennummer und -zange?

    Die individuelle Plombennummer wird von uns vergeben. Die dazugehörige Plombenzange müssen Sie selbstständig in einem Fachmarkt beschaffen.

    Gastinstallateur­e verwenden ihre eigene Plombenzange.

    Dazu senden Sie eine E-Mail an installateur­eintragungen@stromnetz-berlin.de.

    Ich habe meine Plombenzange verloren - was muss ich tun?

    Den Verlust Ihrer Plombenzange müssen Sie uns umgehend melden. Von Ihrem zuständigen Netzbetreiber wird Ihnen eine neue Plombenummer bereitgestellt.

    Informationen für Installateur­betriebe 

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    Welche Anfragen sind über das Kundenportal zu stellen?

    Über unser Kundenportal können Sie eine Vielzahl von Vorgängen rund um den Netzanschluss veranlassen. Dazu gehören unter anderem:

    • Niederspannungsnetzanschluss bis 250 A (Errichtung, Änderung eines bestehenden Anschlusses, Demontage eines Anschlusses)
    • Baustromanschluss
    • Wallbox – Anmeldung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge an Ihrem Netzanschluss bis 250 A
    • Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bis 100 kWp
    • Steckerfertigen PV-Anlagen bis 600 Wp (Balkonanlagen)

    Wie melde ich mich als Gastinstallateur­ im Kundenportal an?

    Anträge zu einem Netzanschluss können von Berliner Installateur­unternehmen oder von Gastinstallateur­en über das Kundenportal eingereicht werden.

    Dafür ist eine einmalige Registrierung unter Angabe der fünfstelligen Installateur­nummer erforderlich. Die Installateur­nummer erhalten Sie mit Ihrer Eintragung.

    Informationen zu Messgeräten

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    Wie erreiche ich das Messgerätelager?

    Adresse des Messgerätelagers

    Wilhelm-von-Siemens-Str. 2-10
    12277 Berlin

    Das Messgerätelager hat folgende Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag
    7 - 9 Uhr und 13 - 14 Uhr

    Für weitere Fragen nutzen Sie bitte: metering.logistik@stromnetz-berlin.de

    Durch wen erfolgen Zählersetzungen?

    In unserem Niederspannungsnetz werden Zähler nur durch Installateur­*innen gesetzt, die mit uns einen gesonderten Vertrag zur Zählersetzung geschlossen haben.

    Auf der Seite Zählerbeantragung / -montage haben wir die Liste der Zählerinstallateur­*innen veröffentlicht. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für eine Zählersetzung direkt mit einer der  genannten Firmen.

    Ich baue einen Zähler von Stromnetz Berlin im Auftrag eines anderen Messstellenbetreibers aus - was muss ich beachten?

    Unsere von Ihnen ausgebaute Messeinrichtung muss innerhalb von 5 Werktagen bei uns abgegeben werden.

    Die Rückgabe erfolgt über unser Messgerätelager.