Anmeldung einer Solaranlage bis 100 kWp
Die Anmeldung einer Solaranlage bis 100 kWp kann schnell und einfach durch die Anlagenerrichter*in oder die Elektroinstallateur*in erfolgen.
Dafür müssen sich Kund*innen und Elektroinstallateur*innen im Kundenportal einmalig registrieren. Die Erfassung aller notwendigen Angaben erfolgt über das Kundenportal in Zusammenarbeit durch Elektroinstallateur*in und Kund*in mit uns.
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Registrieren
Kund*in und Elektro-Installateur*in registrieren sich im Kundenportal.
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Anmelden
Für das Anlegen oder Bearbeiten von Vorgängen ist eine Anmeldung im Kundenportal erforderlich.
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Bearbeiten / Prüfen
Im Kundenportal werden Vorgänge durch Kund*innen, Elektro-Installateur*innen und durch uns bearbeitet.
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Freigabe
Durch die Kund*in wird die Anmeldung einer Anlage und die Zuständigkeit der Elektro-Installateur*in bestätigt und freigegeben.
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Terminklärung
Nach erfolgter Prüfung aller eingereichten Unterlagen und Informationen erfolgt die Klärung eines Termin für die Inbetriebsetzung.

Überblick über die Aktivitäten
für Kund*innen und Anlagenbetreiber*innen
- Wählen Sie eine*n Elektro-Installateur*in.
Sie können auf unserer Seite Elektro-Installateure nach einem eingetragenen Elektro-Installateurbetrieb suchen. - Bitte stellen Sie der ausgewählten Elektro-Installateur*in eine E-Mail-Adresse zur Verfügung, über die Sie für den Bearbeitungsprozess mit uns erreichbar sind.
- Die Elektro-Installateur*in meldet Ihre Solaranlage bis 100 kWp in unserem Kundenportal an.
- Sie können sich selbständig in unserem Kundenportal registrieren. Bitte nutzen Sie dabei die E-Mail-Adresse, die Sie der Elektro-Installateur*in genannt haben.
Ansonsten erhalten Sie im Zuge der Bearbeitung von uns eine E-Mail mit einem Link zur Registrierung im Kundenportal. - Für die Freigabe der Anmeldung der Solaranlage im Bearbeitungsprozess erhalten Sie von uns eine E-Mail.
- Bitte melden Sie sich im Kundenportal mit Ihren Zugangsdaten an und geben Sie die Anfrage Ihrer Elektro-Installateur*in frei und bestätigen Sie uns, dass die Elektro-Installateur*in in Ihrem Auftrag handelt.
Informationen zu den Vergütungsansprüchen finden Sie auf unserer Seite "Erneuerbare Energien".
Wichtig für Ihre Förderung nach EEG
Bitte beachten Sie, dass wir mit der Inbetriebsetzung der Anlage den Nachweis der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) benötigen und dass die Anlage im Marktstammdatenregister der BNetzA angemeldet sein muss.
für Installateur*innen
- Für die Nutzung des Kundenportals ist eine Registrierung erforderlich.
- Über das Kundenportal können Sie PV-Anlage für Ihre Kund*innen anmelden.
- Bitte klären Sie mit Ihrer Kund*in, ob diese bereits in unserem Kundenportal angemeldet ist und welche E-Mail-Adresse der Kund*in dort hinterlegt ist.
Ist Ihre Kund*in noch nicht angemeldet, lassen Sie sich bitte eine E-Mail-Adresse bereitstellen.
Diese E-Mail-Adresse wird im Bearbeitungsprozess für die Freigabe durch die Kund*in genutzt. - Bitte dokumentieren Sie alle Angaben zum Standort der Anlage , die technischen Informationen der Anlage und die relevanten Kundendaten. Dazu gehört insbesondere die abgestimmte E-Mail-Adresse Ihrer Kund*in.
- Ihre Kund*in erhält von uns eine E-Mail, in der sie aufgefordert wird im Kundenportal die Anfrage zu bestätigen und dass Sie in ihrem Auftrag handeln.
- Nach der Bestätigung prüfen wir die Daten. Sollte etwas fehlen, melden wir uns bei Ihnen.
- Mit der Bestätigung der vollständig eingegangenen Informationen, starten wir den Bearbeitungsprozess zum Anschluss der PV-Anlage.
- Der Anschluss der PV-Anlage kann erfolgen. Die Inbetriebsetzung der PV-Anlage und die Zählermontage stimmen Sie mit uns ab.
Wichtig für die Förderung nach EEG
Bitte informieren Sie Ihre Kund*in darüber, dass eine Förderung nach EEG erst nach Anmeldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) und nach Eintragung im Marktstammdatenregister der BNetzA erfolgen kann.
Entfall der 70 %-Regelung
Ab 1. Januar 2023 haben Betreiber*innen von PV-Anlagen mit einer Gesamtmodulleistung bis 7 kWp und bisheriger Leistungsreduzierung auf 70 % die Möglichkeit, ihre Anlagen auf „volle Leistung“ umzustellen. Die Prüfung der Umstellbarkeit und die Umstellung erfolgt durch einen von der Betreiber*in der PV-Anlage beauftragte Elektro-Installateur*in. Wir haben die Leistungserhöhung Ihrer Anlage bereits vorgesehen, so dass eine separate Meldung an uns nicht erforderlich ist, sofern neben der Herausnahme der Leistungsreduzierung keine weiteren technischen Änderungen erfolgen.
Fragen und Antworten
Muss ich mich registrieren? Wie geht das?
Für die Nutzung des Kundenportals müssen sich Kund*innen und Installateur*innen einmalig registrieren.
Wechseln Sie bitte dafür auf unser Kundenportal. klicken Sie "Registrieren" und folgen Sie bitte den folgenden Schritten.
Wie kann ich meine Kontaktdaten im Kundenportal ändern?
Ihre Kontaktdaten können Sie im Kundenportal unter „Mein Profil“ selbstständig ändern.
Wie kann ich meine E-Mail-Adresse ändern?
Ihre E-Mail-Adresse können Sie zurzeit nicht ändern.
Wir nutzen Ihre E-Mail-Adresse für die Verknüpfung verschiedener Aufgaben in dem Bearbeitungsprozess von Solaranlagen zwischen Kund*innen und Installateur*innen. Eine zwischenzeitliche Änderung könnte den reibungslosen Durchlauf behindern.
Kann ich mehrere Erzeugungsanlagen über mein Konto anmelden?
Ja, wenn Sie für alle Anlagen die Anlagenbetreiber*in sein werden.
Können PV-Anlagen größer 100 kWp über das Kundenportal angemeldet werden?
Nein. Zurzeit können nur Solaranlagen bis 100 kWp angemeldet werden.
Sofern Sie eine größere Anlagen anmelden möchten, sprechen Sie bitte unsere Kundenberater*innen an.
pea@stromnetz-berlin.de
Können über das Kundenportal auch andere Erzeugungsanlagen angemeldet werden?
Nein, zurzeit können nur Solaranlagen bis 100 kWp angemeldet werden.
Für steckerfertige Balkonanlagen haben wir alle Informationen auf einer eigenen Seite zusammengestellt.
Benötige ich eine*n Elektro-Installateur*in für die Inbetriebsetzung der Anlage?
Ja, eine Inbetriebsetzung muss durch eine*n Elektro-Installateur*in erfolgen.
Die Anmeldung der Anlage können Sie jedoch selbständig über das Kundenportal durchführen.
Kann mein*e Elektro-Installateur*in den Anschluss der PV-Anlage beantragen?
Ja. Bitte nennen Sie dafür Ihrer Elektro-Installateur*in eine E-Mail-Adresse, die im Bearbeitungsprozess mit uns verwendet werden soll.
Sie erhalten während der Bearbeitung automatisch an die Ihrer Elektro-Installateur*in genannte E-Mail-Adresse weitere Informationen.
- Dabei handelt es sich um eine Aufforderung zur Registrierung, sofern Sie noch über kein eigenes Kundenkonto verfügen und/oder
- eine Mitteilung zur Beteiligung am Bearbeitungsprozess.
Beginnt die Vergütung automatisch nach der Inbetriebsetzung?
Für den Beginn der Auszahlung muss uns auch die “Erklärung des Anlagenbetreibers” vorliegen.
Muss die Elektro-Installateur*in die Leistungserhöhung (Entfall der Reduzierung) beantragen?
Nein, sofern die Leistungserhöhung (Entfall der Reduzierung auf 70 %) lediglich am vorhandenen Wechselrichter erfolgt, benötigen wir keine weiteren Informationen.
Was passiert genau bei der Umstellung (Entfall der Reduzierung)?
Die Elektro-Installateur*in parametriert den vorhandenen und bisher leistungsreduzierten Wechselrichter neu, so dass dieser die gesamte Leistung der Solarmodule übertragen kann.
Muss die Elektro-Installateur*in die Stromnetz Berlin GmbH über den Austausch der Wechselrichter informieren?
Ja. Die beauftragte Elektro-Installateur*in muss uns den Austausch von technischen Betriebsmitteln mitteilen.
Ändert sich meine Einspeisevergütung?
Nein. Die Umstellung (Entfall der Reduzierung auf 70 %) hat keinen Einfluss auf die Höhe der gesetzlichen Einspeisevergütung.
Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage wird die Leistungsreduzierung auf 70 % aufgehoben?
Die Aufhebung der Leistungsreduzierung wurde mit dem Energiesicherungsgesetz (EnSiG) beschlossen.
Meine Anlage wurde nach dem 14.09.2022 in Betrieb genommen. Ist auch hier eine Umstellung erforderlich?
Nein. Bei Anlagen, die nach dem 14.09.2022 in Betrieb gesetzt wurden, besteht kein Handlungsbedarf. Diese Anlagen wurden bereits ohne Leistungsreduzierung gemäß Energiesicherungsgesetz (EnSiG) in Betrieb gesetzt.
Muss ich die Leistungserhöhung im Marktstammdatenregister anmelden?
Ja. Bitte nehmen Sie im Marktstammdatenregister der BNetzA die notwendige Änderung vor.
Kann ich eine steckerfertige PV-Anlage (Balkonanlage) über das Kundenportal anmelden?
Eine steckerfertige PV-Anlagen können Sie über unser Kundenportal anmelden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Sonne vom Balkon".
Bitte beachten Sie:
Eine Solaranlage bis 100 kWp kann ausschließlich durch eine Installateur*in angemeldet werden und Balkonanlagen (steckerfertige PV-Anlagen) nur durch eine Kund*in.