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Ihr grundzuständiger Messstellen­betreiber

Wir sind in Berlin der grundzuständige Messstellen­betreiber. Gemäß der gesetzlichen Regeln sind wir für die Installation bzw. Bereitstellung eines funktionierenden Stromzählers in jedem Berliner Haushalt und Unternehmen verantwortlich, sofern kein anderer Anbieter damit beauftragt wurde.

Der grundzuständige Messstellen­betreiber kümmert sich um alles rund um Ihren Stromzähler. Dazu gehören:

  • Einbau, Betrieb und Wartung von Stromzählern (unter anderem auch von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen),
  • Austausch von älteren Stromzählern gegen moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme,
  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Messung Ihres Stromverbrauchs oder Ihrer Stromerzeugung,
  • Übermittlung der Verbrauchs- und/oder Erzeugungsdaten an Ihren Stromlieferanten.

Wir sorgen dafür, dass Ihr Stromverbrauch oder Ihre Stromerzeugung korrekt gemessen und zuverlässig abgerechnet werden.

Dabei bedeutet „grundzuständig“, dass dieser Messstellen­betreiber automatisch den Messstellen­betrieb übernimmt, wenn Sie sich nicht aktiv für einen anderen (wettbewerblichen) Messstellen­betreiber entscheiden.

Neben dem grundzuständigen Messstellen­betreiber können auch wettbewerbliche Messstellen­betreiber tätig sein. Die Unterschiede sind:

Grundzuständige Messstellen­betreiber Wettbewerblicher Messstellen­betreiber 
Gesetzlich festgelegt für das jeweilige Netzgebiet Frei wählbar 
Übernehmen automatisch die Zuständigkeit Werden nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kund*innen tätig 
Preisgestaltung im gesetzlichen Rahmen mit Preisobergrenzen reguliert Können Preise und Leistungen individuell anbieten 

Wettbewerbliche Messstellen­betreiber können beispielsweise zusätzliche Serviceleistungen oder besondere Vertragsmodelle anbieten. Wenn Sie sich für einen solchen Anbieter entscheiden, übernimmt dieser den Betrieb Ihres Stromzählers anstelle von uns.

Was bedeutet das für Sie?

Für die meisten Haushalte bleiben wir der zuständige Ansprechpartner für den Stromzähler. Sie müssen nichts unternehmen, solange Sie keinen Wechsel des Messstellen­betreibers wünschen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Zähler, zum Zählertausch, zum Wechsel auf eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem oder zu den anfallenden Kosten haben, wenden Sie sich an das jeweils mit dem Messstellen­betrieb beauftragte Unternehmen.

Vertrag über den Messstellen­betrieb

Die Bundesnetzagentur hat mit dem Beschluss BK6-24-125 bundeseinheitliche Vorgaben für Messstellen­verträge festgelegt. Der Vertrag berücksichtigt die zunehmende Digitalisierung z. B. durch Standardisierung im Bereich moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Er schafft eine transparente und rechtssichere Grundlage für den Betrieb Ihrer Messeinrichtung.

Den Mustervertrag finden Sie weiter unten bei den Dokumenten.

Entgelte für den Messstellen­betrieb

Die Stromlieferung und der Messstellen­betrieb sind gesetzlich getrennte Leistungen.

Grundsätzlich hat Ihr Stromlieferant die Möglichkeit, die Kosten für den Messstellen­betrieb zu übernehmen und im Rahmen Ihrer Stromrechnung mit abzurechnen.

Entscheidet sich der Stromlieferant dagegen oder betreiben Sie eine Erzeugungsanlage mit Erzeugungszähler, kommt automatisch ein gesetzlich vorgesehener Vertrag über den Messstellen­betrieb zwischen Ihnen als Anschlussnutzer*in oder Anlagenbetreiber*in und uns als grundzuständigem Messstellen­betreiber zustande. In diesem Fall erhalten Sie die jährliche Rechnung über die Messentgelte direkt von uns.

Für die Durchführung des Messstellen­betriebs ist somit immer eine vertragliche Grundlage erforderlich – entweder über Ihren Stromliefervertrag oder unmittelbar zwischen Ihnen und uns.

Dieser Vertrag wurde durch die Bundesnetzagentur zum 01.07.2026 bundesweit vereinheitlicht. Wesentliche damit verbundene Fragen und Antworten finden Sie unten bei Fragen & Antworten.

Dokumente und Preisblätter

Messstellen­­­­­­betreiberrahmenvertrag Strom

Durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen kann ein Messstellen­­­­­­betreiber den Messstellen­­­­­­betrieb (Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung von Messstellen­­­­­­) inklusive der Messung übernehmen.

Muster Messstellen­­­­­­betreiberrahmenvertrag Strom bis 30.06.2026

Muster Messstellen­­­­­­betreiberrahmenvertrag Strom ab 01.07.2026

Preisblätter

2026

Entgelte Messstellen­­­­­­betrieb 2026 (Stand 29.09.2025)

2025

Entgelte Messstellen­­­­­­betrieb 2025 (Stand 19.08.2025, gültig ab 01.10.2025)

Entgelte Messstellen­­­­­­betrieb 2025 (Stand 28.02.2025)
(Aktualisierung vom 28.02.2025 infolge des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen vom 24.02.2025 [BGBl. 2925, Nr. 51])

Entgelte Messstellen­­­­­­betrieb 2025 (Stand 18.12.2024)
Anmerkung: Die Entgelte für Zusatzleistungen sind im Preisblatt für den Messstellen­­­­­­betrieb enthalten.

Fragen und Antworten

Messstellen­betrieb und Technik

Was ist ein grundzuständiger Messstellen­betreiber?

Der grundzuständige Messstellen­betreiber ist das Unternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet standardmäßig für Einbau, Betrieb, Wartung und Ablesung des Stromzählers verantwortlich ist. Im Netzgebiet Berlin ist das die Stromnetz Berlin GmbH.

Warum muss ich einen Stromzähler nutzen?

Ein Stromzähler ist notwendig, um die aus dem Netz bezogene und in das Netz eingespeiste Energie zu messen. Die Messdaten bilden die Grundlage für eine korrekte Abrechnung.

Darf ich einen eigenen Stromzähler im Baumarkt kaufen und einbauen?

Nein. Stromzähler dürfen ausschließlich von zugelassenen Fachkräften installiert und betrieben werden. Private Zähler sind nicht für die Verbrauchsabrechnung zugelassen.

Was ist eine moderne Messeinrichtung?

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der den Stromverbrauch transparent darstellt und aktuelle Verbrauchswerte direkt auf dem Display anzeigt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Moderne Messeinrichtung.

Was ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter)?

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway). Es ermöglicht eine sichere und automatisierte Übermittlung von Verbrauchsdaten. Wie intelligente Messsysteme aufgebaut sind und in welchen Fällen sie installiert werden, erfahren Sie auf unserer Seite Intelligentes Messsystem.

Messstellen­vertrag und rechtliche Grundlagen

Was ist ein Messstellen­vertrag?

Der Messstellen­vertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Anschlussnutzer*innen und Messstellen­betreiber. Er umfasst unter anderem Leistungsumfang, Entgelte, Haftung sowie Vertragsbeginn und -beendigung.

Wie kommt der Messstellen­vertrag zustande? Muss ich ihn abschließen?

Der Messstellen­vertrag kommt, gemäß der gesetzlichen Regelung, automatisch zustande, sobald Strom aus dem Netz entnommen oder in das Netz eingespeist wird. Ein separater Vertragsabschluss ist nicht erforderlich.

Warum übernehmen nicht alle Lieferanten das Messstellen­entgelt?

Stromlieferung und Messstellen­betrieb sind gesetzlich getrennte Leistungen. Lieferanten sind nicht verpflichtet, das Messstellen­entgelt in ihre Tarife einzubeziehen. Ist es im gewählten Tarif nicht enthalten, wird es separat vom Messstellen­betreiber abgerechnet.

Vertragsrechte und Mitwirkungspflichten

Was sind meine Rechte und Pflichten als Anschlussnutzer*in?

Anschlussnutzer*innen profitieren von bundesweit vereinheitlichten Rahmenbedingungen des Messstellen­vertrags, insbesondere von standardisierten Kündigungsfristen.

Anschlussnutzer*innen müssen dem Messstellen­betreiber den Zugang zum Stromzähler bzw. zur Messeinrichtung ermöglichen, damit Installation, Wartung und Betrieb durchgeführt werden können. Beim Auszug aus der Wohnung sind der Auszugstermin sowie der Zählerstand zum Auszug mitzuteilen, damit eine korrekte Abschlussrechnung erstellt werden kann.

Wie kann ich den Messstellen­vertrag kündigen?

Beim Wechsel zu einem anderen Messstellen­betreiber erfolgt die Kündigung in der Regel automatisch durch den neuen Anbieter.

Was passiert, wenn ich den Messstellen­vertrag kündige?

Der neue Messstellen­betreiber übernimmt die Messstelle. Erfolgt kein Wechsel, gilt automatisch wieder die Grundzuständigkeit.

Kann ich einen anderen Messstellen­betreiber wählen?

Ja. Sie haben das Recht, einen anderen Messstellen­betreiber zu beauftragen.

Was kostet der Wechsel des Messstellen­betreibers?

Der Wechsel ist in der Regel kostenfrei. Kosten können nur bei notwendigen technischen Anpassungen entstehen.

Was passiert bei einem Umzug?

Mit dem Auszug endet die Nutzung der Messstelle. Bitte teilen Sie uns selbständig den Zählerstand mit, damit eine Schlussabrechnung erfolgen kann.

Ich bin Bestandskund*in. Wo finde ich den aktuell bestehenden Vertrag?

Der aktuelle Vertrag steht unter „Dokumente und Preisblätter“ auf dieser Seite zur Verfügung.

Neuer Messstellen­vertrag 2026

Warum gibt es einen neuen Messstellen­vertrag?

Die Bundesnetzagentur hat bundeseinheitliche Vertragsvorgaben festgelegt, um Transparenz, Einheitlichkeit und Digitalisierung im Messwesen zu fördern.

Was bedeutet der neue Messstellen­vertrag für mich?

In der Praxis ändert sich für Sie in der Regel nichts. Zählerbetrieb, Ablesung und Abrechnung bleiben unverändert.

Entstehen mir durch den neuen Vertrag zusätzliche Kosten?

Nein. Die Entgelte für den grundzuständigen Messstellen­betrieb unterliegen gesetzlich vorgegebenen Preisobergrenzen. Diese Grenzen werden durch den neuen Vertrag nicht erhöht. Sie zahlen ausschließlich die gesetzlich zulässigen und im aktuellen Preisblatt unter „Dokumente und Preisblätter" auf dieser Seite transparent ausgewiesenen Entgelte.

Was ist der Unterschied zwischen altem und neuem Vertrag?

Der neue Vertrag ist detaillierter und stärker auf digitale Messsysteme sowie einheitliche Kündigungs- und Datenschutzregelungen ausgerichtet.

Ändert sich durch den neuen Vertrag mein Stromliefervertrag?

Nein. Der Messstellen­vertrag ist unabhängig vom Stromliefervertrag.

Muss ich den neuen Vertrag unterschreiben?

Nein. Der Vertrag gilt automatisch auf gesetzlicher Grundlage.

Muss ich aktiv etwas unternehmen?

Nein. Der neue Messstellen­vertrag gilt automatisch, wenn Sie über den digitalen Stromzähler elektrische Energie aus dem Stromnetz entnehmen oder in das Stromnetz einspeise­n.

Kann ich dem neuen Messstellen­vertrag widersprechen?

Ein Widerspruch ist nicht möglich. Der Vertrag kann jedoch unter Einhaltung der Fristen gekündigt werden.

Kann ich einen Ausdruck des neuen Vertrags bekommen?

Gern senden wir Ihnen den Vertrag ausgedruckt per Brief zu. Bitte wenden Sie sich dazu per E-Mail oder Telefon an uns.

Informationen des grundzuständigen Messstellen­betreibers

über den Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.