Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber
Wir sind in Berlin der grundzuständige Messstellenbetreiber. Gemäß der gesetzlichen Regeln sind wir für die Installation bzw. Bereitstellung eines funktionierenden Stromzählers in jedem Berliner Haushalt und Unternehmen verantwortlich, sofern kein anderer Anbieter damit beauftragt wurde.
Der grundzuständige Messstellenbetreiber kümmert sich um alles rund um Ihren Stromzähler. Dazu gehören:
- Einbau, Betrieb und Wartung von Stromzählern (unter anderem auch von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen),
- Austausch von älteren Stromzählern gegen moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme,
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen Messung Ihres Stromverbrauchs oder Ihrer Stromerzeugung,
- Übermittlung der Verbrauchs- und/oder Erzeugungsdaten an Ihren Stromlieferanten.
Wir sorgen dafür, dass Ihr Stromverbrauch oder Ihre Stromerzeugung korrekt gemessen und zuverlässig abgerechnet werden.
Dabei bedeutet „grundzuständig“, dass dieser Messstellenbetreiber automatisch den Messstellenbetrieb übernimmt, wenn Sie sich nicht aktiv für einen anderen (wettbewerblichen) Messstellenbetreiber entscheiden.
Neben dem grundzuständigen Messstellenbetreiber können auch wettbewerbliche Messstellenbetreiber tätig sein. Die Unterschiede sind:
| Grundzuständige Messstellenbetreiber | Wettbewerblicher Messstellenbetreiber |
|---|---|
| Gesetzlich festgelegt für das jeweilige Netzgebiet | Frei wählbar |
| Übernehmen automatisch die Zuständigkeit | Werden nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kund*innen tätig |
| Preisgestaltung im gesetzlichen Rahmen mit Preisobergrenzen reguliert | Können Preise und Leistungen individuell anbieten |
Wettbewerbliche Messstellenbetreiber können beispielsweise zusätzliche Serviceleistungen oder besondere Vertragsmodelle anbieten. Wenn Sie sich für einen solchen Anbieter entscheiden, übernimmt dieser den Betrieb Ihres Stromzählers anstelle von uns.
Was bedeutet das für Sie?
Für die meisten Haushalte bleiben wir der zuständige Ansprechpartner für den Stromzähler. Sie müssen nichts unternehmen, solange Sie keinen Wechsel des Messstellenbetreibers wünschen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Zähler, zum Zählertausch, zum Wechsel auf eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem oder zu den anfallenden Kosten haben, wenden Sie sich an das jeweils mit dem Messstellenbetrieb beauftragte Unternehmen.
Vertrag über den Messstellenbetrieb
Die Bundesnetzagentur hat mit dem Beschluss BK6-24-125 bundeseinheitliche Vorgaben für Messstellenverträge festgelegt. Der Vertrag berücksichtigt die zunehmende Digitalisierung z. B. durch Standardisierung im Bereich moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Er schafft eine transparente und rechtssichere Grundlage für den Betrieb Ihrer Messeinrichtung.
Den Mustervertrag finden Sie weiter unten bei den Dokumenten.
Entgelte für den Messstellenbetrieb
Die Stromlieferung und der Messstellenbetrieb sind gesetzlich getrennte Leistungen.
Grundsätzlich hat Ihr Stromlieferant die Möglichkeit, die Kosten für den Messstellenbetrieb zu übernehmen und im Rahmen Ihrer Stromrechnung mit abzurechnen.
Entscheidet sich der Stromlieferant dagegen oder betreiben Sie eine Erzeugungsanlage mit Erzeugungszähler, kommt automatisch ein gesetzlich vorgesehener Vertrag über den Messstellenbetrieb zwischen Ihnen als Anschlussnutzer*in oder Anlagenbetreiber*in und uns als grundzuständigem Messstellenbetreiber zustande. In diesem Fall erhalten Sie die jährliche Rechnung über die Messentgelte direkt von uns.
Für die Durchführung des Messstellenbetriebs ist somit immer eine vertragliche Grundlage erforderlich – entweder über Ihren Stromliefervertrag oder unmittelbar zwischen Ihnen und uns.
Dieser Vertrag wurde durch die Bundesnetzagentur zum 01.07.2026 bundesweit vereinheitlicht. Wesentliche damit verbundene Fragen und Antworten finden Sie unten bei Fragen & Antworten.
Dokumente und Preisblätter
Vertragliche Regelung mit dem Stromlieferanten
Vertragliche Regelung mit Anschlussnutzer*in / Anschlussnehmer*in
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen kann ein Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb (Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung von Messstellen) inklusive der Messung übernehmen.
Muster Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom bis 30.06.2026
Muster Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom ab 01.07.2026
Preisblätter
2026
Entgelte Messstellenbetrieb 2026 (Stand 29.09.2025)
2025
Entgelte Messstellenbetrieb 2025 (Stand 19.08.2025, gültig ab 01.10.2025)
Entgelte Messstellenbetrieb 2025 (Stand 28.02.2025)
(Aktualisierung vom 28.02.2025 infolge des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen vom 24.02.2025 [BGBl. 2925, Nr. 51])
Entgelte Messstellenbetrieb 2025 (Stand 18.12.2024)
Anmerkung: Die Entgelte für Zusatzleistungen sind im Preisblatt für den Messstellenbetrieb enthalten.
Archiv Preisblätter (2017 - 2024)
2024
Entgelte Messstellenbetrieb 2024
Anmerkung: Die Entgelte für Zusatzleistungen sind im Preisblatt für den Messstellenbetrieb enthalten.
2023
Entgelte Messstellenbetrieb 2023
Anmerkung: Die Entgelte für Zusatzleistungen sind im Preisblatt für den Messstellenbetrieb enthalten.
2022
Entgelte Messstellenbetrieb Zusatzleistungen 2022
2021
Entgelte Messstellenbetrieb Zusatzleistungen 2021
2020
Messstellenbetrieb 2020 - 01.01.2020-30.06.2020
Messstellenbetrieb 2020 - 01.07.2020-31.12.2020
Messstellenbetrieb Zusatzleistungen 2020 - 01.01.2020-30.06.2020
Messstellenbetrieb Zusatzleistungen 2020 - 01.07.2020-31.12.2020
2019
-
2018
Messstellenbetrieb ab 01.01.2018
Messstellenbetrieb intelligente Messsysteme ab 01.10.2018
2017
Fragen und Antworten
Messstellenbetrieb und Technik
Was ist ein grundzuständiger Messstellenbetreiber?
Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist das Unternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet standardmäßig für Einbau, Betrieb, Wartung und Ablesung des Stromzählers verantwortlich ist. Im Netzgebiet Berlin ist das die Stromnetz Berlin GmbH.
Warum muss ich einen Stromzähler nutzen?
Ein Stromzähler ist notwendig, um die aus dem Netz bezogene und in das Netz eingespeiste Energie zu messen. Die Messdaten bilden die Grundlage für eine korrekte Abrechnung.
Darf ich einen eigenen Stromzähler im Baumarkt kaufen und einbauen?
Nein. Stromzähler dürfen ausschließlich von zugelassenen Fachkräften installiert und betrieben werden. Private Zähler sind nicht für die Verbrauchsabrechnung zugelassen.
Was ist eine moderne Messeinrichtung?
Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der den Stromverbrauch transparent darstellt und aktuelle Verbrauchswerte direkt auf dem Display anzeigt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Moderne Messeinrichtung.
Was ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter)?
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway). Es ermöglicht eine sichere und automatisierte Übermittlung von Verbrauchsdaten. Wie intelligente Messsysteme aufgebaut sind und in welchen Fällen sie installiert werden, erfahren Sie auf unserer Seite Intelligentes Messsystem.
Messstellenvertrag und rechtliche Grundlagen
Was ist ein Messstellenvertrag?
Der Messstellenvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Anschlussnutzer*innen und Messstellenbetreiber. Er umfasst unter anderem Leistungsumfang, Entgelte, Haftung sowie Vertragsbeginn und -beendigung.
Wie kommt der Messstellenvertrag zustande? Muss ich ihn abschließen?
Der Messstellenvertrag kommt, gemäß der gesetzlichen Regelung, automatisch zustande, sobald Strom aus dem Netz entnommen oder in das Netz eingespeist wird. Ein separater Vertragsabschluss ist nicht erforderlich.
Warum übernehmen nicht alle Lieferanten das Messstellenentgelt?
Stromlieferung und Messstellenbetrieb sind gesetzlich getrennte Leistungen. Lieferanten sind nicht verpflichtet, das Messstellenentgelt in ihre Tarife einzubeziehen. Ist es im gewählten Tarif nicht enthalten, wird es separat vom Messstellenbetreiber abgerechnet.
Vertragsrechte und Mitwirkungspflichten
Was sind meine Rechte und Pflichten als Anschlussnutzer*in?
Anschlussnutzer*innen profitieren von bundesweit vereinheitlichten Rahmenbedingungen des Messstellenvertrags, insbesondere von standardisierten Kündigungsfristen.
Anschlussnutzer*innen müssen dem Messstellenbetreiber den Zugang zum Stromzähler bzw. zur Messeinrichtung ermöglichen, damit Installation, Wartung und Betrieb durchgeführt werden können. Beim Auszug aus der Wohnung sind der Auszugstermin sowie der Zählerstand zum Auszug mitzuteilen, damit eine korrekte Abschlussrechnung erstellt werden kann.
Wie kann ich den Messstellenvertrag kündigen?
Beim Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber erfolgt die Kündigung in der Regel automatisch durch den neuen Anbieter.
Was passiert, wenn ich den Messstellenvertrag kündige?
Der neue Messstellenbetreiber übernimmt die Messstelle. Erfolgt kein Wechsel, gilt automatisch wieder die Grundzuständigkeit.
Kann ich einen anderen Messstellenbetreiber wählen?
Ja. Sie haben das Recht, einen anderen Messstellenbetreiber zu beauftragen.
Was kostet der Wechsel des Messstellenbetreibers?
Der Wechsel ist in der Regel kostenfrei. Kosten können nur bei notwendigen technischen Anpassungen entstehen.
Was passiert bei einem Umzug?
Mit dem Auszug endet die Nutzung der Messstelle. Bitte teilen Sie uns selbständig den Zählerstand mit, damit eine Schlussabrechnung erfolgen kann.
Ich bin Bestandskund*in. Wo finde ich den aktuell bestehenden Vertrag?
Der aktuelle Vertrag steht unter „Dokumente und Preisblätter“ auf dieser Seite zur Verfügung.
Neuer Messstellenvertrag 2026
Warum gibt es einen neuen Messstellenvertrag?
Die Bundesnetzagentur hat bundeseinheitliche Vertragsvorgaben festgelegt, um Transparenz, Einheitlichkeit und Digitalisierung im Messwesen zu fördern.
Was bedeutet der neue Messstellenvertrag für mich?
In der Praxis ändert sich für Sie in der Regel nichts. Zählerbetrieb, Ablesung und Abrechnung bleiben unverändert.
Entstehen mir durch den neuen Vertrag zusätzliche Kosten?
Nein. Die Entgelte für den grundzuständigen Messstellenbetrieb unterliegen gesetzlich vorgegebenen Preisobergrenzen. Diese Grenzen werden durch den neuen Vertrag nicht erhöht. Sie zahlen ausschließlich die gesetzlich zulässigen und im aktuellen Preisblatt unter „Dokumente und Preisblätter" auf dieser Seite transparent ausgewiesenen Entgelte.
Was ist der Unterschied zwischen altem und neuem Vertrag?
Der neue Vertrag ist detaillierter und stärker auf digitale Messsysteme sowie einheitliche Kündigungs- und Datenschutzregelungen ausgerichtet.
Ändert sich durch den neuen Vertrag mein Stromliefervertrag?
Nein. Der Messstellenvertrag ist unabhängig vom Stromliefervertrag.
Muss ich den neuen Vertrag unterschreiben?
Nein. Der Vertrag gilt automatisch auf gesetzlicher Grundlage.
Muss ich aktiv etwas unternehmen?
Nein. Der neue Messstellenvertrag gilt automatisch, wenn Sie über den digitalen Stromzähler elektrische Energie aus dem Stromnetz entnehmen oder in das Stromnetz einspeisen.
Kann ich dem neuen Messstellenvertrag widersprechen?
Ein Widerspruch ist nicht möglich. Der Vertrag kann jedoch unter Einhaltung der Fristen gekündigt werden.
Kann ich einen Ausdruck des neuen Vertrags bekommen?
Gern senden wir Ihnen den Vertrag ausgedruckt per Brief zu. Bitte wenden Sie sich dazu per E-Mail oder Telefon an uns.