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Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Der Messstellenbetrieb ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers, soweit eine Kund*in oder Anschlussnehmer*in keine anderweitige Vereinbarung getroffen hat. Für das Gebiet unseres Verteilungsnetzes sind wir selbst der grundzuständige Messstellenbetreiber.

Der Messstellenbetrieb umfasst Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen und Messsysteme, Ausbau sowie die Gewährleistung einer eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter bzw. eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und Datenübertragung.

Es werden nur noch moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme, ab deren technischer Verfügbarkeit, installiert.

Mit dem Vorhandensein einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems erfolgt künftig die Abrechnung der Messentgelte an den Stromlieferanten der Anschlussnutzer*in oder der Anschlussnutzer*in selbst. Der Stromlieferant hat ein Wahlrecht, ob die Abrechnung des Messstellenbetriebs an ihn erfolgen soll. Übernimmt der Stromlieferant die Messentgelte nicht, entsteht Kraft Gesetzes ein Messstellenvertrag mit der Anschlussnutzer*in und die Abrechnung der Messentgelte erfolgt an sie.

Für die Durchführung des Messstellenbetriebes bedarf es einer vertraglichen Regelung.

Dokumente und Preisblätter

Vertragliche Regelung mit dem Stromlieferanten

Preisblätter

2026

2025

2024

2023

2022

2021

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom

Durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen kann ein Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb (Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung von Messstellen) inklusive der Messung übernehmen.

Informationen des grundzuständigen Messstellenbetreibers

über den Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.