Unser Service

Kundenanfragen 030 49202 0294

Montag - Freitag, 8 - 17 Uhr

Moderne Messeinrichtung

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler mit in der Regel einem mehrzeiligen Display und die Basisversion der neuen Zähler.

Eine moderne Messeinrichtung misst Ihren Stromverbrauch und zeigt den aktuellen Zählerstand im Display an. Diese speichert die Zählerstände tagesgenau rollierend über 24 Monate. Über das mehrzeilige Display können Sie jederzeit den aktuellen Zählerstand und nach der Eingabe der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) Ihre aktuell genutzte Leistung, Zählerstände der letzten 24 Monate sowie Verbräuche für vorgegebene Zeitintervalle auf dem Display ablesen. Für die Anzeige der persönlichen Daten ist die Eingabe der PIN erforderlich.

Was ist eine moderne Messeinrichtung

Eine moderne Messeinrichtung ist mit keiner Kommunikationseinheit verbunden, so dass die Messwerte nicht fernausgelesen werden können. Auch eine (Fern-) Steuerung des Zählers ist nicht möglich.

Die Bedienung der modernen Messeinrichtung erfolgt mittels einer handelsüblichen Taschenlampe über eine optische Taste am Zähler.

Wer erhält eine moderne Messeinrichtung?

Zeitraum Austausch
Stromverbrauch bis 6.000 kWhbis Ende 2032
Betrieb einer Erzeugungsanlage mit einer Leistung von bis zu 7 kWbis Ende 2032

Vorteile der Technik

Moderne Messeinrichtungen stellen Informationen über den tatsächlichen Stromverbrauch direkt auf dem digitalen Display des Zählers zur Verfügung. Hierbei können Sie sich neben dem Zählerstand auch Stromverbräuche verschiedener Nutzungszeiten wie Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresverbräuchen bis zu zwei Jahre in die Vergangenheit anzeigen lassen. Darüber hinaus können Sie die aktuell entnommene Leistung im Display der modernen Messeinrichtung ablesen.

Durch diese höhere Transparenz über Ihren Stromverbrauch gegenüber den herkömmlichen Zählern können Sie Ihr Verbrauchsverhalten anpassen und dadurch gegebenenfalls auch Geld sparen.

Eine moderne Messeinrichtungen kann auf Kundenwunsch zu einem intelligenten Messsystem erweitert werden.

Zugriff und Schutz der Daten

Der Zählerstand ist wie bei Ihrem herkömmlichen Zähler jederzeit direkt am Zähler ablesbar. Der Zugriff auf die geschützten persönlichen Verbrauchsdaten ist bei einer modernen Messeinrichtung mithilfe einer PIN möglich. Die PIN wird dem Zähler einmalig zugeordnet und kann von Ihnen nicht geändert werden. Die PIN erhalten Sie von unserer Kundenbetreuung (T 030 49202 0294, Mo-Fr, 8-17 Uhr).

Die Daten einer modernen Messeinrichtung werden nicht aus der Ferne ausgelesen. Das bedeutet, dass wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber oder Ihr Stromlieferant bzw. ein anderer Marktteilnehmer keinen Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten haben. Die Ablesung dieser neuen Zähler erfolgt weiterhin von uns persönlich einmal im Jahr vor Ort. Ist die Ablesung vor Ort nicht möglich, erhalten Sie ein Schreiben mit der Bitte um Selbstablesung.

Austausch der Technik

Wir werden Sie rechtzeitig mit einem Schreiben über den Zählertausch informieren und den Termin für den Austausch des bisherigen Zählers gegen eine moderne Messeinrichtung mit Ihnen abstimmen.

 Moderne MesseinrichtungIntelligentes Messsystem
Anzeige Zählerstand und Verbrauchim Displayüber ein Online-Portal mit persönlichem Zugriff
FernauslesbarNeinJa
FernsteuerbarNeinJa
DatenspeicherungZählerstände für 24 Monateab Einbindung in das Kommunikationsnetzwerk
Schutz der DatenPIN-Eingabe am ZählerSchutzprofile und Richtlinien für die Datenübertragung gemäß Vorgaben Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Abbildung von zeit- oder lastvariablen TarifenNeinJa

Weitere Informationen zu neuen Zählern

Preise für digitale Zähler

Im Messstellenbetriebsgesetz sind für den grundzuständigen Messstellenbetreiber Preisobergrenzen für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme in Abhängigkeit vom Verbrauch, der Leistung einer Erzeugungsanlage oder der Steuerung der Verbrauchsein­richtung vorgegeben.

Für den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ist das Preisblatt auf der Seite "Grundzuständiger Messstellenbetreiber" veröffentlicht.

Einbau eines digitalen Zählers

Für den Austausch des herkömmlichen Zählers gegen eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem nehmen wir oder ein von uns beauftragter Dienstleister Kontakt mit Ihnen auf. Den geplanten Wechsel des Zählers kündigen wir rechtzeitig mit einem Schreiben an. In dem Schreiben nennen wir einen Termin für den Austausch des Zählers und auch den beauftragten Dienstleister.

Sofern der Zähler frei zugänglich ist, z. B. im Treppenaufgang oder einem Zähler-/Kellerraum, ist Ihre Anwesenheit bei dem Tausch nicht erforderlich. Für den Tausch ist eine Unterbrechung der Stromversorgung von ca. 15 Minuten notwendig. Um etwaige Beschädigungen an empfindlichen elektronischen Geräten auszuschließen, empfehlen wir derartige Geräte für die Dauer der Unterbrechung vom Stromnetz zu trennen.

Nach dem Wechsel erhalten Sie eine Informationskarte mit der Zählernummer des alten und neuen Zählers. Auf der Karte sind zusätzlich der Ausbaustand des alten und der Einbaustand des neuen Zählers notiert.

Wahl des Stromlieferanten

Der Austausch des herkömmlichen Zählers durch eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem hat keine Auswirkungen auf die Wahl Ihres Stromlieferanten.

Abrechnung Messstellenbetrieb

Bei herkömmlichen Zählern wird der Messstellenbetrieb von Ihrem Stromlieferanten in Rechnung gestellt.

Bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen kann die Abrechnung des Messstellenbetriebs durch den Stromlieferanten oder den grundzuständigen Messstellenbetreiber erfolgen. Ihr Stromlieferant kann entscheiden, ob er die Abrechnung des Messstellenbetriebs über den Stromliefervertrag vornehmen möchte.

Übernimmt der Stromlieferant die Abrechnung des Messstellenbetriebs nicht, erfolgt die Abrechnung direkt durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Sie erhalten in diesem Fall eine Rechnung von uns.

Datenschutz und Datensicherheit

Bei modernen Messeinrichtungen sind der Abruf der detaillierten persönlichen Stromverbrauchsdaten und der momentanen Leistung durch eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) vor einem Zugriff durch Unberechtigte geschützt.

Für intelligente Messsysteme werden durch das Messstellenbetriebsgesetz Schutzprofile und Technische Richtlinien zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität verbindlich geregelt. Dadurch wird ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau gewährleistet. Hauptverantwortlich für die Erstellung der Schutzprofile und Richtlinie ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Zertifizierte Systeme sind mit einem Siegel des BSI gekennzeichnet. Das BSI ist ebenfalls für die Fortentwicklung der Schutzprofile verantwortlich. Durch uns werden ausschließlich zertifizierte intelligente Messsysteme eingesetzt.

Wechsel des Messstellenbetreibers

Der Messstellenbetreiber ist für die Bereitstellung der modernen Messeinrichtung bzw. des intelligenten Messsystems verantwortlich. Er kümmert sich um den Betrieb und die Instandhaltung des neuen Zählers. Bei einer modernen Messeinrichtungen ist er außerdem für die jährliche Ablesung vor Ort und bei intelligenten Messsystemen für die Fernauslesung zuständig.

Die Stromnetz Berlin GmbH ist Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber.

Auf Wunsch des Anschlussnutzers kann der Messstellenbetrieb durch einen anderen Messstellenbetreiber durchgeführt werden, sofern der andere Messstellenbetreiber den einwandfreien Messstellenbetrieb gewährleisten kann.

Auch der Anschlussnehmer, in der Regel der Eigentümer des Gebäudes, hat ein Auswahlrecht für einen anderen Messstellenbetreiber. Dieses spezielle Auswahlrecht hat möglicherweise Folgen für eine von einem Anschlussnutzer bereits getätigte Auswahl. Daher sind an das Auswahlrecht des Anschlussnehmers weitergehende Bedingungen geknüpft.

Das Auswahlrecht für Anschlussnutzer ist im § 5 Messstellenbetriebsgesetz und für Anschlussnehmer im § 6 Messstellenbetriebsgesetz geregelt.

Gesetzliche Grundlage - Messstellenbetriebsgesetz

Mit dem am 02.09.2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende werden eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geändert. Ziel ist die Bündelung aller Regelungen zum Messstellenbetrieb und zur Messung im neuen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Neben der Einführung des MsbG werden z. B. das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) angepasst. Insgesamt sind 15 Gesetze und Verordnungen betroffen.

Der ab 2017 startende Austausch der herkömmlichen Zähler durch moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme basiert auf den Regelungen des MsbG.

Der § 1 MsbG regelt grundsätzlich den Anwendungsbereich des Gesetzes:

  1. zur Ausstattung von Messstellen der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen,
  2. zur Ausgestaltung des Messstellenbetriebs und zur freien Wahl eines Messstellenbetreibers,
  3. zur Aufgabentrennung von Messstellenbetrieb und Netzbetrieb,
  4. zu technischen Mindestanforderungen an den Einsatz von intelligenten Messsystemen,
  5. zur energiewirtschaftlichen Datenkommunikation und zur allgemeinen Datenkommunikation mit Smart-Meter-Gateways,
  6. zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messwerten und weiteren personenbezogenen Daten zur Erfüllung von vorvertraglichen Verpflichtungen, von Verträgen, rechtlichen Verpflichtungen und zur Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse.

Welche Art von neuem Zähler (intelligentes Messsystem oder moderne Messeinrichtung) bei einem Kunden installiert wird ist speziell im § 29 MsbG geregelt.

Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Intelligentes Messsystem

Detaillierte Informationen zu der neuen Technik.

Kontakt

Kundenbetreuung

030 49202 0294 (Mo - Fr, 8 - 17 Uhr)

Zum Kontaktformular