Moderne Messeinrichtung
Detaillierte Informationen zu der neuen Technik.
Intelligentes Messsystem
Ein intelligentes Messsystem ist eine moderne Messeinrichtung, die mit einer Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway) verbunden ist.
Über die Kommunikationseinheit werden die Messdaten, z. B. der Stromverbrauch, die Leistung oder die eingespeiste Energie, fernausgelesen. Sie können Ihre Messdaten über eine lokale Schnittstelle und einen personalisierten Zugang einsehen, so dass Sie alle Informationen über Ihren Verbrauch oder Ihre Erzeugung nach Bedarf nutzen können.
Die fernausgelesenen Daten werden außerdem allen relevanten Marktpartnern zur Verfügung gestellt. Neben uns als grundzuständigem Messstellenbetreiber und Verteilungsnetzbetreiber erhält auch Ihr Stromlieferant die Daten. Weitere berechtigte Marktpartner können eingebunden werden.
Zukünftig wird mit dem intelligentem Messsystem auch die Steuerung einer Anlage mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG oder einer Erzeugungsanlage möglich sein.
Zugang zu Ihren Verbrauchsdaten erhalten Sie vor Ort über eine HAN-Schnittstelle (Home Area Network) des Smart-Meter-Gateway. Die Zugangsdaten zum HAN stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Über die Transparenz- und Display-Software (TRuDI) können Sie Ihre abrechnungsrelevanten Verbrauchsdaten jederzeit vor Ort an Ihrer Kommunikationseinheit nachvollziehen.
TRuDI bietet eine Displayfunktion für die im Smart-Meter-Gateway verfügbaren Messwerte. Mit der Transparenzfunktion haben Sie die Möglichkeit eine Tarifrechnung Ihres Stromlieferanten auf Basis der Messwerte lokal nachzuvollziehen und damit seine Rechnung zu prüfen.
Mit TRuDI stellt die Initiative Bundesdisplay eine herstellerübergreifende, standardisierte Visualisierungslösung bereit, die die Anforderungen des MsbG und der Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) erfüllt und die im Rahmen der Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik nutzbar ist.
Alle Informationen zu TRuDI finden Sie auf der Webseite der PTB:
Transparenz- und Displaysoftware TRuDI
Anleitung Smart-Meter-Gateway Hersteller PPC
Anleitung Smart-Meter-Gateway CONNEXA 3.0, Hersteller Theben (über Vertriebspartner Fa. Lackmann)
Anleitung Smart-Meter-Gateway CASA 1.0, Hersteller EMH
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) schreibt sogenannte Pflichteinbaufälle vor. Die Rollout-Zeitfenster für die einzelnen Gruppen sind zeitlich gestaffelt und von der technischen Verfügbarkeit zertifizierter Smart Meter Gateways abhängig. Die technische Verfügbarkeit wurde mit der ersten sogenannten Markterklärung des Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik für die Pflichteinbaufälle bei Letztverbrauchern mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 6.000 kWh und 100.000 kWh festgestellt. Diese Markterklärung ist am 24.02.2020 in Kraft getreten. Eine Markterklärung für Erzeugungsanlagen sowie Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG liegt aktuell noch nicht vor.
Pflichteinbaufälle | Markterklärung erfolgt? |
Zeitraum Austausch |
---|---|---|
Stromverbrauch ab 6.000 kWh bis 10.000 kWh pro Jahr | Ja | ab 2020 innerhalb von 8 Jahren |
Stromverbrauch ab 10.000 kWh bis 100.000 kWh pro Jahr | Ja | ab 2020 innerhalb von 8 Jahren |
Stromverbrauch ab 100.000 kWh pro Jahr | Nein | ab technischer Verfügbarkeit innerhalb von 16 Jahren |
Betrieb einer Erzeugungsanlage mit einer installierten Leistung von 7 kW bis 100 kW | Nein | ab technischer Verfügbarkeit innerhalb von 8 Jahren |
Betrieb einer Erzeugungsanlage mit einer installierten Leistung ab 100 kW | Nein | ab 2020 und technischer Verfügbarkeit innerhalb von 8 Jahren |
Betrieb einer Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG | Nein | ab technischer Verfügbarkeit innerhalb von 8 Jahren |
Ein intelligentes Messsystem registriert kontinuierlich den Stromverbrauch und die elektrische Leistung. Kunden können ihre Messdaten über eine lokale Schnittstelle und einen personalisierten Zugang einsehen.
Andere Messeinrichtungen, z. B. für Gas oder Wärmemengen, lassen sich in das intelligente Messsystem integrieren, so dass durch eine regelmäßige Fernauslesung aller Energiearten mehr Transparenz geschaffen wird.
Durch die Verfügbarkeit eines intelligenten Messsystems können Sie zukünftig neben zeit- auch lastvariable Tarife eines Stromlieferanten nutzen.
Für intelligente Messsysteme erklärt das Messstellenbetriebsgesetz Schutzprofile und Technische Richtlinien zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität für verbindlich. Dadurch soll ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau gewährleistet werden.
Hauptverantwortlich für die Erstellung dieser Schutzprofile und Richtlinie ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Zertifizierte Systeme sind mit einem Siegel des BSI gekennzeichnet. Das BSI ist ebenfalls für die Fortentwicklung der Schutzprofile verantwortlich. Durch uns werden ausschließlich zertifizierte intelligente Messsysteme eingesetzt.
Die Technik für Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 kWh und 100.000 kWh ist mit der ersten Markterklärung zum 24.02.2020 gegeben. Eine Markterklärung für die anderen Einbaufälle steht noch aus. Wir starten in der zweiten Jahreshälfte 2020 mit dem Einbau der ersten intelligenten Messsysteme. Für diese zweite Jahreshälfte ist zunächst die Auslieferung von 500 Geräten geplant. In den kommenden Jahren wird die jährliche Zahl installierter intelligenter Messsysteme kontinuierlich steigen. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass in den ersten drei Jahren nach Rollout-Start zehn Prozent der entsprechenden, nach Verbrauchsgruppen klassifizierten Kunden mit intelligenten Messsystemen auszustatten sind. Diese Vorgabe werden wir einhalten.
Wir werden Sie rechtzeitig mit einem Schreiben über den Zählertausch informieren und den Termin für den Austausch des bisherigen Zählers gegen ein intelligentes Messsystem mit Ihnen abstimmen.
Moderne Messeinrichtung | Intelligentes Messsystem | |
---|---|---|
Anzeige Zählerstand und Verbrauch | im Display | über eine lokale Schnittstelle mit persönlichem Zugriff |
Fernauslesbar | Nein | Ja |
Fernsteuerbar | Nein | Ja |
Datenspeicherung | Zählerstände für 24 Monate | ab Einbindung in das Kommunikationsnetzwerk |
Schutz der Daten | PIN-Eingabe am Zähler | Schutzprofile und Richtlinien für die Datenübertragung gemäß Vorgaben Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) |
Abbildung von zeit- oder lastvariablen Tarifen | Nein | Ja |
Weitere Informationen zu neuen Zählern