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Ausschreibung Blindleistung

Gemäß § 12h Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit dem Beschluss BK6-23-072 der Bundesnetzagentur (BNetzA) führen wir für die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ („Blindleistung“) die Beschaffung in einem transparenten, diskriminierungsfreien Verfahren durch.

Wir haben für unser Hochspannungsnetz einen Bedarf von insgesamt 135 MVar spannungssenkend ermittelt.

Am 25. Juni 2025 werden wir mit der Ausschreibung der Blindleistung starten und auf dieser Seite die erforderlichen Unterlagen und Informationen veröffentlichen.

Die Ausschreibung wird sich an alle Anlagenbetreiber, die an unser Hochspannungsnetz angeschlossen sind oder deren Anschluss in Planung ist, richten. Betreiber dieser Anlagen erhalten die Möglichkeit Blindleistung, die über die Anforderungen der aktuell gültigen "Technischen Anforderungen für den Anschluss an das Hochspannungsnetz Berlin (Stand 2024)" hinausgeht, gegen Entgelt anzubieten.