Beschaffung Netzverlustenergie
Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten die Betreiber von Energieversorgungsnetzen die Energie zur Deckung der Netzverluste nach einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen.
Die Bundesnetzagentur hat in einer Festlegung (AZ: BK6-08-006) die Rahmenbedingungen zur Beschaffung von Verlustenergie sowie zum Verfahren für die Bestimmung der Netzverluste erlassen.
Die bislang genutzte Methode zur Beschaffung der langfristig prognostizierbaren Verlustenergie (Langfristkomponente) über Ausschreibungen wurde zum 31.12.2025 beendet.
Ab 01.01.2026 erfolgt eine Eigenbeschaffung der Langfristkomponente an einem börslich organisierten Handelsplatz.
Die Kurzfristkomponente wird weiterhin über einen Dritten (Dienstleister) beschafft, der im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt wird.
Für die Ausschreibungen sind die veröffentlichten Unterlagen zu verwenden.
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Ausschreibung ist das Führen eines (Unter-) Bilanzkreises in der Regelzone der 50Hertz Transmission GmbH oder die Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen.