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Kundenanfragen
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Montag - Freitag, 8 - 18 Uhr

Messstellen­betrieb

Wir sind für den Betrieb und die Wartung von herkömmlichen Zählern, den Ausbau sowie die Gewährleistung einer eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter bzw. eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und Datenübertragung zuständig.

Durch eine entsprechende Vereinbarung kann ein Dritter für die Anschlussnutzer*in den Messstellen­betrieb übernehmen.

Die Rechte und Pflichten zwischen dem Netzbetreiber und dem Messstellen­betreiber werden im Messstellen­betreiberrahmenvertrag geregelt. Der verwendete Messstellen­betreiberrahmenvertrag entspricht dem von der Bundesnetzagentur mit Beschluss vom 23. August 2017 (BK6-17-042) festgelegten Vertrag.

Messstellen­betreiberrahmenvertrag Strom

Durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen kann ein Messstellen­betreiber den Messstellen­betrieb (Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung von Messstellen­) inklusive der Messung übernehmen.

Grundzuständiger Messstellen­betreiber

Der Messstellen­betrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.

Rund um den Zähler

Informationen zu Zählern, Ablesung, Ein-/Auszug, Lieferantenwechsel, Montage, Demontage, Tausch und zur Kundenbetreuung.

Bedienungs­anleitungen für Zähler