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Startschuss für den Smart Meter-Rollout in Berlin gegeben

24.02.2020

Mit der seit 31.01.2020 vorliegenden „Markterklärung“ durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die heute in Kraft tritt, wurde der Startschuss für den gesetzlich vorgeschriebenen Einbau von sogenannten Smart Metern in Deutschland gegeben.

Mit der seit 31.01.2020 vorliegenden „Markterklärung“ durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die heute in Kraft tritt, wurde der Startschuss für den gesetzlich vorgeschriebenen Einbau von sogenannten Smart Metern in Deutschland gegeben. Als lokaler Verteilungsnetzbetreiber und zugleich zuständiger Messstellenbetreiber in der Hauptstadt kann Stromnetz Berlin damit nun den Smart Meter Rollout umsetzen.

„Nach der Zertifizierung dreier unabhängiger Smart-Meter-Gateway-Hersteller und der jetzt erstmals erfolgten Markterklärung sind alle gesetzlichen Voraussetzungen für einen Rollout-Start gegeben. Wir haben uns seit längerem darauf vorbereitet, neue Prozesse entwickelt und die damit verbundenen IT-Anpassungen vorgenommen. Darüber hinaus haben wir bereits Systeme zur Steuerung von Anlagen wie zum Beispiel Wärmepumpen und Ladesäulen für Elektroautos geschaffen, die zusammen mit den intelligenten Messsystemen die notwendige Voraussetzung für ein künftiges Smart Grid bilden. Kurzum, wir sind gut aufgestellt und sehen die Einführung der intelligenten Messsysteme als einen wichtigen und notwendigen Schritt zur Umsetzung und Digitalisierung der Energiewende“, erklärt Thomas Schäfer, Vorsitzender der Geschäftsführung von Stromnetz Berlin.

Aus der Markterklärung folgt, dass zunächst die Kundinnen und Kunden mit intelligenten Messgeräten ausgestattet werden, die jährlich zwischen 6.000 und 100.000 Kilowattstunden (kWh) Strom verbrauchen.

Die Stromnetz Berlin GmbH startet in der zweiten Jahreshälfte mit dem Einbau der ersten intelligenten Messsysteme in der Hauptstadt. Für diese zweite Jahreshälfte ist zunächst die Auslieferung von 500 Geräten geplant. Die Kundinnen und Kunden werden entsprechend rechtzeitig über den Einbau und die Kosten informiert. In den kommenden Jahren wird die jährliche Zahl installierter Smart Meter kontinuierlich steigen. Und auch die Geräte werden zukünftig noch weitere Funktionen erhalten. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass in den ersten drei Jahren nach Rollout-Start zehn Prozent der entsprechenden, nach Verbrauchsgruppen klassifizierten Kunden mit intelligenten Messsystemen auszustatten sind. Diese Vorgabe wird Stromnetz Berlin einhalten.

Für die Kunden sieht der Gesetzgeber den Nutzen der neuen Technik vor allem in der erhöhten Transparenz von Stromverbräuchen. Die Geräte werden den Kunden helfen, Energie effizienter einzusetzen, somit auch zu sparen. Sie werden perspektivisch auch - zusammen mit automatischen Steuerungseinrichtungen - einen intelligenten Netzbetrieb ermöglichen.

Für Kunden mit einem niedrigeren Stromverbrauch sieht der Gesetzgeber eine günstigere Messtechnik vor: die sogenannte moderne Messeinrichtung. In den zurückliegenden Jahren hat Stromnetz Berlin in Berlin bereits mehr als 260.000 dieser Messeinrichtungen installiert.

Begriffe:

Moderne Messeinrichtungen: Sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als konventionelle Zähler. Neben dem aktuellen Zählerstand zeigen sie detaillierte Verbrauchswerte verschiedener Nutzungszeiten, die momentan genutzte elektrische Leistung sowie tages-, wochen-, monats- oder jahresbezogene Stromverbräuche für die letzten 24 Monate an.

Intelligente Messsysteme: Bestehen aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway) und werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Smart Meter bezeichnet. Durch die Kommunikationseinheit ist das System in der Lage, wichtige Netz- und Verbrauchswerte zu erfassen und zu übermitteln. Intelligente Messsysteme sind ein Grundbaustein für intelligente Stromnetze. Sie verteilen die vom digitalen Zähler erfassten Messwerte verschlüsselt an die berechtigten Energieversorgungsunternehmen. Damit entfällt die jährliche Ablesung des Stromverbrauchs.