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Barrierefreiheitserklärung der Stromnetz Berlin GmbH 

Die Stromnetz Berlin GmbH ist bemüht, ihre Webseite https://www.stromnetz.berlin/ in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Stromnetz Berlin GmbH. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Die Webseite der Stromnetz Berlin GmbH ist nur teilweise mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar. 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  1. Textalternativen - 9.1.1.1

    Einige alternative Texte auf der Website fehlen, sind falsch oder unzureichend. Dies betrifft Bilder, Icons und andere Nicht-Text-Elemente. Insbesondere fehlt bei einigen <svg>-Elementen mit der Rolle „img“ ein angemessener Alternativtext, so dass sie für Benutzer*innen von Bildschirmlesegeräten unzugänglich sind. Diese Inhalte sind derzeit nicht zugänglich im Sinne der EN 301 549. Eine schrittweise Verbesserung ist geplant.
  2. Audiodeskription für Videos - 9.1.2.5

    Bei einigen voraufgezeichneten Videos, die wichtige visuelle Informationen enthalten, fehlen Audiobeschreibungen. Dies kann blinde oder sehbehinderte Nutzer*innen daran hindern, auf wichtige visuelle Inhalte zuzugreifen, die nicht über die Standard-Audiospur vermittelt werden. Diese Inhalte sind derzeit nicht zugänglich im Sinne der EN 301 549. Es wird ein Verbesserungsplan entwickelt, um Audiobeschreibungen oder gleichwertige Transkripte hinzuzufügen.
  3. Informationen und Gliederung - 9.1.3.1

    Einige Überschriften folgen keiner logischen programmatischen Struktur oder sind falsch kodiert. Beschriftungen und Anweisungen für bestimmte Formularelemente sind nicht programmatisch bestimmbar, und einige Links verschwinden, wenn CSS deaktiviert ist. Diese Inhalte sind derzeit nicht zugänglich im Sinne der EN 301 549. Eine schrittweise Verbesserung ist geplant.
  4. Visuelle Unterscheidung - 9.1.4.1 Verwendung von Farbe

    Manche Links zeigen nur durch Farbe an, dass sie anklickbar sind, ohne zusätzliche visuelle Indikatoren wie Unterstreichungen oder Fettdruck. Dies kann für Benutzer*innen mit Farbsehschwächen problematisch sein. Diese Inhalte sind derzeit nicht gemäß EN 301 549 zugänglich. Eine schrittweise Verbesserung ist geplant.
  5. Aussagekräftige Linktexte (im Kontext) - 9.2.4.4

    Bestimmte Links haben keinen erkennbaren oder beschreibenden Text, was es für Benutzer*innen von Bildschirmlesegeräten schwierig macht, ihren Zweck zu verstehen. Diese Inhalte sind derzeit nicht gemäß EN 301 549 vollumfänglich zugänglich. Eine schrittweise Verbesserung ist geplant.
  6. Name, Rolle, Werte - 9.4.1.2

    Einigen ARIA-Widgets und -Schaltflächen fehlen geeignete Namen oder Rollen. Darüber hinaus verwenden einige Elemente ARIA-Attribute, die für ihre Rolle ungültig sind oder nicht unterstützt werden, was zu Verwirrung bei Benutzer*innen von Hilfstechnologien führen kann. Diese Inhalte sind derzeit nicht gemäß EN 301 549 zugänglich. Eine schrittweise Verbesserung ist geplant.
  7. Dokumente - 9.10.1.1 Zugänglichkeit von Dokumenten

    Einige PDF- und andere herunterladbare Dokumente erfüllen derzeit nicht die Anforderungen an die Zugänglichkeit. Zu den Problemen gehören fehlender Alternativtext, eine falsche Lesereihenfolge, eine fehlende Kennzeichnung und eine unzureichende semantische Struktur (z. B. Überschriften, Listen, Tabellen). Diese Dokumente sind nicht zugänglich im Sinne der EN 301 549. Eine schrittweise Verbesserung ist geplant. Künftige Dokumente werden so erstellt, dass sie den Zugänglichkeitsstandards entsprechen, und ältere Dokumente werden nach Maßgabe der Ressourcen verbessert.

    Wenn Sie ein bestimmtes Dokument in einem zugänglichen Format benötigen, wenden Sie sich bitte an uns, indem Sie die Angaben im Abschnitt „Feedback“ verwenden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25. Juni 2025 erstellt. 

Prüfmethode

Die Bewertung wurde als Bewertung durch Dritte durchgeführt, wobei eine Testmethodik verwendet wurde, die mit der Accessibility Conformance Evaluation Methodology (WCAG-EM) kompatibel ist.

Anwendungsbereich der Prüfung

Für eine Überprüfung der Barrierefreiheit werden in jedem Abschnitt die Seiten mit den meisten Zugriffen ermittelt und in die Überprüfung aufgenommen, um eine möglichst breite Grundlage für eine Prüfung zu haben. 

Die Erklärung wurde zuletzt am 26. Juni 2025 überprüft.

Barrieren melden, Feedback und Kontaktangaben

Ihnen sind Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf der Webseite der Stromnetz Berlin GmbH aufgefallen?  

Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben.  

Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden: 

  • Telefon: +49 (0)30-492 02-0294 
  • Postanschrift: Stromnetz Berlin GmbH, 10871 Berlin

Schlichtungsverfahren 

Sollten Sie mit einer Antwort unsererseits nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos uns Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle BGG unter: 

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805 

E-Mail: [email protected] 

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de