Planung, Projektierung und Bau von Beleuchtungsanlagen sowie Beratung
Wir kümmern uns für Sie um die Modernisierung und Erneuerung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen. Ihr Projekt für Beleuchtungsanlagen unterstützen wir gern mit Planung, Projektierung und Baumanagement. Für die Vorbereitung und Begleitung unterstützen wir Sie mit Beratungsleistung.
Unser Angebot
Unabhängige und individuelle Beratung zur Straßenbeleuchtung
- Technisch-wirtschaftliche Beratung für Beleuchtungsanlagen
- Eignungsprüfung von Leuchten
- Lichttechnische Messungen und Bewertungen von Beleuchtungssituationen
- Überprüfung von Beleuchtungsanlagen nach dem Bau
- Beratung bei Neu- und Nachbau von Leuchten
Ihre Vorteile
- Wirtschaftliche Sicherheit
- Individuelle Beratung zu Ihrem Projekt
- Unabhängige, neutrale Bewertung zu Beleuchtungsanlagen
Baumanagement
Die öffentliche Beleuchtung ist integraler Bestandteil des öffentlichen Straßenraums. Daher gibt es eine Wechselwirkung zwischen den Straßen, Fußwegen und den umliegenden Grundstücken. Im Rahmen von Bauvorhaben im Straßenland stört hin und wieder eine Beleuchtungsanlage bei der Umsetzung einzelner Bauschritte und muss zeitweise oder dauerhaft demontiert oder versetzt werden.
Für das Versetzen, die zeitweise Demontage oder für eine Erneuerung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Bauleistungen
- Lichtmaste errichten, versetzen, zeitweise demontieren, zurückbauen, erneuern
- Bau von Fußgängerüberwegen (FGÜ) gemäß lichttechnischer Vorgaben
- Bau von Beleuchtungsanlagen in Erschließungsgebieten unter Berücksichtigung lichttechnischer Aspekte
Dienstleistungen
- Kurzzeitige Stromentnahmen aus Lichtmasten
- Temporäre Nutzung von Lichtmasten für Weihnachtsbeleuchtung
Ihre Vorteile
- Umfangreiches Portfolio an Fachfirmen und Dienstleistern
- Digitalisierte Abläufe und Prozesse
Planung und Projektierung von Beleuchtungsanlagen
Große und mittlere Entwicklungsprojekte begleiten wir für Sie vom Vorentwurf bis zur Abnahme. Auch bei pauschalen Leistungen für eine wirtschaftliche Ausarbeitung von kleineren verkehrsräumlichen Zusammenhängen, wie z. B. Kreuzungen oder Überwegen mit einem erhöhten Gefährdungspotential, sind wir gern Ihr Partner.
Mit unserer Erfahrung für moderne und am Markt verfügbare Lichttechnik sowie unserer unabhängigen, lichttechnischen Expertise unterstützen wir Sie gern bei der Umsetzung von Projekten. Die Erstellung von Lichtberechnung unter Berücksichtigung geltender Normen, wie z. B. die DIN EN 13201, sind in Abstimmung mit Ihnen Bestandteil eines Projekts. Als Manager der Berliner Straßenbeleuchtung berücksichtigen wir auch wesentliche Aspekte für einen nachhaltigen und wirtschaftlichen Betrieb der neuen Beleuchtungsanlagen.
- Lichtplanung vom Entwurf bis zur Abnahme
- Erstellung von Lichtberechnungen von Straßen, Plätzen und Wegen nach Lichtkonzept Berlin oder nach DIN EN 13201
- Lichttechnische Berechnung von Fußgängerüberwegen (FGÜ)
- Entwicklung und Entwurf von Beleuchtungsprojekten und Beleuchtungsplanungen
- Erstellung von Ausschreibungsunterlagen bzw. Leistungsverzeichnissen
- Unterstützung bei Fördermittelbeschaffung
- Entwicklung bedarfsgerechter, individueller Beleuchtungskonzepte
Ihre Vorteile
- Planung gemäß Lichtkonzept Berlin oder nach DIN EN 13201 - je nach Örtlichkeit
- Herstellerunabhängige Lichtberechnung
- Planung nach wirtschaftlich-technischen Gesichtspunkten
- Ausgebildete und zertifizierte Lichtfachkräfte (ELE)
- Planung und Ausführung aus einer Hand

Fragen und Antworten
Ich baue in Berlin und ein Lichtmast steht im Weg. Was muss ich tun?
Bitte senden Sie eine E-Mail mit Adressangaben zum Ort der Baumaßnahme an [email protected]
Ich benötige kurzzeitig Strom aus einem Lichtmast. An wen kann ich mich wenden?
Bitte senden Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail an [email protected]
Welche Planungsgrundlage ist für mich relevant?
Für die Errichtung einer Beleuchtung in Berlin auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen muss die Anlage gemäß dem Berliner Lichtkonzept geplant werden.
Soll eine Beleuchtung für eine andere Gemeinde oder für private Wege und Straßen geplant werden, sind allgemein gültige Regelwerke, z. B. DIN EN 13201, zu beachten.
Welche Gütemerkmale beinhaltet das Lichtkonzept Berlin?
Diese können Sie im Berliner Lichtkonzept nachlesen und sie unterscheiden sich hauptsächlich nach den dort beschriebenen Straßenkategorien.
Wie hoch müssen Lichtmaste sein? (Lichtpunkthöhe - LPH)
Die Lichtpunkthöhe richtet sich nach der Breite der Straße oder des Gehweges, der beleuchtet werden soll.
In Berlin sind die übliche Masthöhen:
- bei geraden Masten - 4 m, 5 m, 6 m, 8 m, 10 m und 12,5 m
- bei parabolischen Masten - 6 m, 7,5 m und 10 m
Die Masthöhe ist hauptsächlich abhängig von dem Querschnitt des Straßenprofils oder der Breite der zu beleuchtenden Verkehrsflächen aus Fahrbahn, Rad- und Gehwegen, sowie etwaigen vorhanden Parkplatz- und Grünflächen.
Vereinfacht gilt:
Je breiter das Straßenprofil, desto höher die Lichtpunkthöhe (LPH). Gegebenenfalls sind auch die Dimensionen von Anlagen im angrenzenden Bestand zu berücksichtigen.
Gibt es Besonderheiten für Beleuchtungsmaste in Berlin?
In Berlin werden ausschließlich Maste mit einem besonders großen Anschlussraum eingesetzt.
Die Mastklappe sollte 120 mm x 500 mm sein.
Der Mast muss einen Korrosionsschutz im Erdübergang in Form einer Stahlmanschette haben.
Wie weit dürfen Maste auseinander stehen bzw. welcher Mastabstand ist möglich?
Der Abstand zwischen Beleuchtungsanlagen (Masten) darf so groß sein, dass die Gütemerkmale gemäß DIN 13201 eingehalten werden und ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis ermittelt werden kann.
Vereinfachend kann folgende Faustformel angewendet werden:
Lichtpunkthöhe x 5 bzw. 6, tatsächlich aber in Abhängigkeit vom Querschnitt des Straßenlandes mit allen Flächen in den möglichen Positionen der Lichtmaste.
Wie werden Maste aufgestellt (gegründet)?
In Berlin werden die Maste direkt in das Erdreich ohne ein Betonfundament gestellt. Kleinere Maste (bis zu einer Lichtpunkthöhe von 6 m) können in der Regel mit einem durchgehenden Erdstück in zu verdichtendes Erdreich gestellt werden. Höhere Maste werden mit einem separaten Unterteil gestellt.
In anderen Gemeinden kann eine andere Aufstellmethodik nach den örtlichen Vorgaben eingesetzt werden.
Welche Leuchten bzw. Hersteller darf ich verwenden?
Die Leuchtenauswahl sollte bereits im Vorfeld bzw. der Planung mit dem Beleuchtungsmanager abgestimmt werden, da folgende Aspekte relevant sind:
- die Nachbeschaffung von Leuchten für zusätzliche Anlagen und für den Ersatz nach Schadensfällen,
- die Begrenzung der Anzahl unterschiedlicher (Leuchten-) Typen im Stadt- bzw. Gemeindegebiet,
- Erfahrungen mit bereits eingesetzten Leuchten,
- Beachtung und Berücksichtigung des geplanten Einsatzgebietes.