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Konzessionsverfahren Strom

07.11.2019

Landgericht Berlin erlässt einstweilige Verfügung gegen Auswahlentscheidung

Landgericht Berlin erlässt einstweilige Verfügung gegen Auswahlentscheidung

Zum heutigen Urteil des Landgerichts Berlin im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Auswahlentscheidung des Landes Berlin erklärt die Stromnetz Berlin GmbH:

„Die Stromnetz Berlin GmbH begrüßt das Urteil des Landgerichts Berlin im Verfahren um die Stromkonzession. Das Gericht hat bei der heutigen Verkündung unserem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Auswahlentscheidung des Landes Berlin stattgegeben und dem Land Berlin untersagt, die Konzession an die stadteigene Berlin Energie zu vergeben. Damit wurde unsere Rechtsauffassung bestätigt, nach der die Auswahlentscheidung des Landes Berlin fehlerhaft war.

Wir bedauern den bisherigen Verlauf des Konzessionsverfahrens sehr, zumal wir dem Land Berlin neben dem Konzessions- auch ein attraktives und faires Kooperationsangebot unterbreitet haben. Dieses ist bisher nicht gewürdigt worden. Das Kooperationsangebot, welches eine Beteiligung an der Stromnetz Berlin GmbH beinhaltet, kann weiterhin jederzeit vom Land Berlin angenommen werden.

Völlig unabhängig von der heutigen Gerichtsentscheidung wird die Stromnetz Berlin GmbH sich stets für eine hohe Versorgungssicherheit im Berliner Verteilnetz engagieren und die Digitalisierung und Modernisierung des Netzes im Interesse aller Kunden vorantreiben.“