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Berliner Haushalte werden durch Bundeszuschüsse an die Übertragungsnetze entlastet

Voraussichtliche Netzentgelte 2026

 15.10.2025

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben Anfang Oktober die voraussichtlichen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte für das kommende Jahr veröffentlicht. Diese liegen im Durchschnitt bei 2,86 Cent je Kilowattstunde (nach 6,65 ct/kWh) und somit um 57 Prozent unter denen des Vorjahres. Ein Zuschuss des Bundes sorgt für deutliche Kostenentlastung auf der Übertragungsnetzebene, die sich in den spürbar gesunkenen Netzentgelten niederschlägt. Grundlage für den Bundeszuschuss ist der von der Bundesregierung beschlossene Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro, der aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und gesetzlich im neuen § 24c EnWG verankert wird. Zum jetzigen Zeitpunkt steht die gesetzliche Regelung für den Bundeszuschuss noch aus. Die vorläufigen Netzentgelte der ÜNB für 2026 stehen daher noch unter Vorbehalt. 

Die Netzentgelte des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz sind wesentlicher Bestandteil der Netzentgeltkalkulation von Stromnetz Berlin. Nach der Mitteilung der ÜNB über ihre Anpassung der Entgelte für das Jahr 2026 hat auch der Berliner Verteilungsnetzbetreiber kalkuliert und heute seine voraussichtlichen Netzentgelte für das Jahr 2026 veröffentlicht. 

Demnach können Berliner Haushalte für das Jahr 2026 mit einer deutlichen Entlastung bei den Netzentgelten rechnen. Stromnetz Berlin tätigt dennoch selbstverständlich weiter umfangreiche Investitionen in den Ausbau und Erhalt der Berliner Netzinfrastruktur, um den wachsenden Anforderungen der Energiewende Rechnung zu tragen. Im Rahmen der Netzentgeltkalkulation gibt die Stromnetz Berlin die gesunkenen Kosten des vorgelagerten Netzes und niedrigere Kosten für die Beschaffung von Energie zum Ausgleich von Verlusten an die Berlinerinnen und Berliner vollständig weiter. 

Konkret bedeutet das: Die Netzentgelte für Berliner Haushaltskunden setzen sich auch im Jahr 2026 aus einem jährlichen Grundpreis in Höhe von 39,70 Euro und einem deutlich gesunkenen Arbeitspreis in Höhe von 8,88 Cent je Kilowattstunde (bisher 11,86 ct/kWh) zusammen. Der Jahrespreis für den Messstellen­betrieb für eine moderne Messeinrichtung (Eintarifzähler) bleibt mit 25,00 Euro konstant. Für einen Berliner Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 1.950 Kilowattstunden (kWh) bedeutet dies in der Summe eine Verringerung um rund 20 Prozent oder etwa 58 Euro im Jahr. 

Netzentgelte im Umland von Berlin 

Im Umland von Berlin werden sich die Netzentgelte ebenfalls deutlich absenken, da dort nicht nur der Zuschuss des Bundes bei den Übertragungsnetzentgelten wirkt, sondern ergänzend auch im neuen Jahr die Regelungen zur Berücksichtigung von Kosten für hohe Einspeisung Erneuerbarer Energien gelten. Hierdurch gleichen sich die teilweise sehr variierenden Netzentgelte der Verteilungsnetzbetreiber weiter an. Der Gesetzgeber entlastet dadurch zusätzlich Verbraucherinnen und Verbraucher in bisher höher belasteten Regionen, in denen besonders viele Erzeugungsanlagen für Erneuerbare Energien angeschlossen sind. 

Netzentgelte machen etwa ein Viertel des Strompreises aus 

Die Netzentgelte sind ein Bestandteil des Strompreises und werden über die Stromtarife aller in Berlin tätigen Stromlieferanten gleichermaßen erhoben. Sie machen durchschnittlich etwa ein Viertel des Strompreises aus. Netzentgelte setzen sich zusammen aus den Kosten für den Transport der Elektrizität, den Kosten für den Betrieb der Stromzähler, die Verbrauchsmessung und -abrechnung sowie den Kosten des vorgelagerten Übertragungsnetzes. Die Festlegung der Höhe der Netzentgelte erfolgt nach den Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV). 

Gemäß § 20 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) muss die Stromnetz Berlin GmbH bis zum 15.10. jeden Jahres die für das Folgejahr ermittelten Entgelte für den Netzzugang im Internet veröffentlichen. Die Netzentgelte können ab sofort hier eingesehen werden. Stromnetz Berlin hat damit alle Lieferanten und Netzkunden über die Anpassung der Netzentgelte informiert.