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Veröffentlichung nach der Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV)

Gemäß § 3 Abs. 1 KraftNAV vom 01.07.2007 sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen mit einer Spannung von 110 kV oder darüber verpflichtet, Angaben zu ihrem Netz zu veröffentlichen.

Netzschemaplan

Aktuelle Übersicht des Berliner 110-kV-Netzes als Netzschemaplan gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 der Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV) vom 01.07.2007.

Erforderliche Angaben für Netzanschlussbegehren

Nachfolgend haben wir für Sie alle derzeit erforderlichen Angaben für die Prüfung eines Netzanschlussbegehrens eines Kraftwerkes größer 100-MW-Anschlussleistung an das 110-kV-Netz der Stromnetz Berlin GmbH gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 1 der Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV) vom 01.07.2007 zusammengestellt.

  • Angaben zum Vertragspartner (Anschlussinteressent)
  • Anlagenkonzept und Terminplan
  • Betriebsweise
  • Anschlusskonzept an das Verteilungsnetz
  • Technische Daten der Generatoren und Turbinensätze
  • Technische Daten der Maschinen- und Eigenbedarfstransformatoren
  • Technische Daten der Anschluss-Kabel/ -Freileitung für Energieableitung bzw. Eigenbedarfs- und Reservenetzanschluss
  • Angaben zum Eigenbedarf


In unseren „Technischen Anforderungen für den Anschluss an das Hochspannungsnetz Berlin – Ergänzung der VDE-AR-N 4120 (Ausgabe 2016)“ finden Sie in

  • Anlage 1 die wichtigsten Bemessungsdaten der Betriebsmittel für den Anschluss an das 110-kV-Netz der Stromnetz Berlin GmbH.
  • den Anlagen 2, 3 und 4 die Übersicht zu von uns benötigten detaillierten Angaben zu dem von ihnen geplanten Kraftwerk.

Technischen Anforderungen für den Anschluss an das Hochspannungsnetz Berlin – Ergänzung der VDE-AR-N 4120 (Ausgabe 2016)

Bedingungen für einen Netzanschlussvertrag

Unser Netzanschlussvertrag enthält standardisierte Bedingungen für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Erzeugungsanlagen) mit einer Nennleistung ab 100 MW an Elektrizitätsversorgungsnetze mit einer Spannung von mindestens 110 kV.

Diese standardisierten Bedingungen umfassen:

  • Beschreibung von Kraftwerks- und Netzanschlusskonzept
  • Bereitstellung der Netzanschlussleistung
  • Veränderungen der Netzanschlussleistung
  • Eigentumsgrenzen
  • Technische Spezifikation und Dokumentation
  • Übergabezählung
  • Zutrittsrechte
  • Störungen und Unterbrechungen
  • Anforderungen an den Informationsaustausch
  • Notwendige Anforderungen an das Kraftwerk
  • Eigenbedarfskonzept
  • Haftung
  • Laufzeit und Kündigung
  • Rechtsnachfolge

Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV)

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