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Veröffentlichung nach der Kraftwerksnetzanschluss­verordnung (KraftNAV)

Gemäß § 3 Abs. 1 KraftNAV vom 01.07.2007 sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen mit einer Spannung von 110 kV oder darüber verpflichtet, Angaben zu ihrem Netz zu veröffentlichen.

Netzschemaplan

Aktuelle Übersicht des Berliner 110-kV-Netzes als Netzschemaplan gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 der Kraftwerksnetzanschluss­verordnung (KraftNAV) vom 01.07.2007.

Erforderliche Angaben für Netzanschluss­begehren

Nachfolgend haben wir für Sie alle derzeit erforderlichen Angaben für die Prüfung eines Netzanschluss­begehrens eines Kraftwerkes größer 100-MW-Anschlussleistung an das 110-kV-Netz der Stromnetz Berlin GmbH gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 1 der Kraftwerksnetzanschluss­verordnung (KraftNAV) vom 01.07.2007 zusammengestellt.

  • Angaben zum Vertragspartner (Anschlussinteressent)
  • Anlagenkonzept und Terminplan
  • Betriebsweise
  • Anschlusskonzept an das Verteilungsnetz
  • Technische Daten der Generatoren und Turbinensätze
  • Technische Daten der Maschinen- und Eigenbedarfstransformatoren
  • Technische Daten der Anschluss-Kabel/ -Freileitung für Energieableitung bzw. Eigenbedarfs- und Reservenetzanschluss­
  • Angaben zum Eigenbedarf


In unseren „Technischen Anforderungen für den Anschluss an das Hochspannungsnetz Berlin – Ergänzung der VDE-AR-N 4120 (Ausgabe 2016)“ finden Sie in

  • Anlage 1 die wichtigsten Bemessungsdaten der Betriebsmittel für den Anschluss an das 110-kV-Netz der Stromnetz Berlin GmbH.
  • den Anlagen 2, 3 und 4 die Übersicht zu von uns benötigten detaillierten Angaben zu dem von ihnen geplanten Kraftwerk.

Technischen Anforderungen für den Anschluss an das Hochspannungsnetz Berlin – Ergänzung der VDE-AR-N 4120 (Ausgabe 2016)

Bedingungen für einen Netzanschluss­vertrag

Unser Netzanschluss­vertrag enthält standardisierte Bedingungen für den Netzanschluss­ von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Erzeugungsanlagen) mit einer Nennleistung ab 100 MW an Elektrizitätsversorgungsnetze mit einer Spannung von mindestens 110 kV.

Diese standardisierten Bedingungen umfassen:

  • Beschreibung von Kraftwerks- und Netzanschluss­konzept
  • Bereitstellung der Netzanschluss­leistung
  • Veränderungen der Netzanschluss­leistung
  • Eigentumsgrenzen
  • Technische Spezifikation und Dokumentation
  • Übergabezählung
  • Zutrittsrechte
  • Störungen und Unterbrechungen
  • Anforderungen an den Informationsaustausch
  • Notwendige Anforderungen an das Kraftwerk
  • Eigenbedarfskonzept
  • Haftung
  • Laufzeit und Kündigung
  • Rechtsnachfolge 

Kraftwerksnetzanschluss­verordnung (KraftNAV)

Kontakt

Kundenberater*in Netzanschluss­

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