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Zuteilungsverfahren für Kapazitäten größer 3,5 MVA

Für eine transparente und diskriminierungsfreie Zuteilung von Netzanschlusskapazitäten größer 3,5 Megavoltampere (MVA) haben wir ein Zuteilungsverfahren eingeführt.

Mit diesem Zuteilungsverfahren (Repartierung) werden die begrenzten Netzkapazitäten in den Spannungsebenen Mittel- und Hochspannung nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Anschlussanfragen mit einem Leistungsbedarf größer 3,5 MVA sichergestellt.

Im Zuteilungsverfahren erteilen wir Leistungszusagen einmal jährlich zum 31. Juli – vorausgesetzt, der vollständige Anschlussantrag nach VDE-AR-N 4110 bzw. 4120 wurde fristgerecht zwischen dem 15. April und dem 30. Juni eingereicht. 

Warum haben wir das Zuteilungsverfahren eingeführt und für welche unserer Kund*innen gilt es?

Das erfahren Sie in diesem Video: 

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Zuteilungsperiode 2025

  • Bis zum 30.06.2025 hatten Kund*innen Gelegenheit, ihre verbindlichen Anfragen für Netzanschlüsse mit einem Leistungsbedarf größer 3,5 MVA an uns zu stellen.

  • Anträge, die nach dem 30.06.2025 bei uns eingingen, konnten wir nicht berücksichtigen.

  • Insgesamt haben uns 70 Anschlussanfragen für Hoch- und Mittelspannung erreicht, mit einer angefragten Anschlussleistung von ca. 2.300 MVA. Diese Anschlussleistung beträgt ca. 110 % der heutigen Jahreshöchstlast im Berliner Stromnetz.
  • Auf Basis der eingegangenen Anfragen haben wir ermittelt, welche Kapazitäten von den insgesamt in Berlin verfügbaren 365 MVA wir welchen Antragsteller*innen zur Verfügung stellen können. Die Kund*innen, die sich am Zuteilungsverfahren beteiligt und vollständige Anträge bei uns eingereicht hatten, haben wir mittlerweile über die jeweils verfügbaren Kapazitäten informiert.
Karte von Berlin mit grauen und grünen Flächen sowie den weißen Bezirksgrenzen. Die grünen Flächen zeigen die Verfügbarkeit von Kapazität für die Vergabe in 2025.
Legende mit Wertangaben

Hinweis

Ein Anschlusspetent hatte bei der Bundesnetzagentur Anträge auf Zuteilung von Anschlusskapazitäten vor Anwendung des Repartierungsverfahrens sowie die Aussetzung des Verfahrens gestellt. Die Bundesnetzagentur hatte diese Anträge abgelehnt.

Die Antragstellerin hat zwischenzeitlich von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) einzulegen. Die Durchführung des Repartierungsverfahrens erfolgt daher weiterhin unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Überprüfung.

Über den Ausgang des Verfahrens vor dem OLG werden wir zu gegebener Zeit informieren.

Unterlagen für den Antrag

Nach derzeitigem Stand beginnt die Einrichtungsfrist für das Zuteilungsverfahren im Jahr 2026 am 15.04. nächsten Jahres. Die Antragsunterlagen für eine Herstellung oder Änderung eines Anschlusses mit einer Kapazität größer 3,5 MVA stellen wir rechtzeitig hier bereit.

Die vollständig ausgefüllten Unterlagen können dann voraussichtlich bis zum 30.06.2026 bei uns eingereicht werden.

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    Informationen zum Repartierungsverfahren

    Zur fortgesetzten Sicherstellung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Anschlussanfragen mit einem Leistungsbedarf größer 3,5 MVA werden die begrenzten Netzkapazitäten im Repartierungsverfahren anteilig und gleichberechtigt zugeteilt. Dieses Verfahren gewährleistet auf Basis der gesetzlich vorgegebenen Anschlussregelungen ein höchstmögliches Maß an Transparenz und Fairness.

    Das Verfahren sieht einmal jährlich eine gleichmäßige, faire und diskriminierungsfreie Verteilung vorhandener Kapazitäten auf die am Verfahren teilnehmenden Anschlusskund*innen vor.

    Den Prozessablauf zur Kapazitätsvergabe nach dem Zuteilungsverfahren haben wir nachfolgend zusammengestellt. Änderungen an diesem Verfahren werden wir rechtzeitig vor dem Inkrafttreten hier bekannt gegeben.

    Anfragen für Netzanschlüsse mit einer Leistung kleiner 3,5 MVA, die alle Anschlüsse in der Niederspannung und nahezu alle Anschlüsse in der Mittelspannung umfassen, werden weiterhin nach dem bisherigen Verfahren bearbeitet.

    Kurzübersicht Verfahren

    1. Kapazitätsermittlung

      Die zur Verfügung stehenden Kapazitäten für die anstehende Zuteilungsperiode werden ermittelt und spätestens am 14.04. veröffentlicht.

    2. Verfahrensteilnahme / Verbindliche Anfrage

      Verbindliche Anschlussanfragen mit vollständigen Unterlagen können im Zeitraum vom 15.04. bis zum 30.06., 23:59:59 Uhr (MEZ), eingereicht werden.

    3. Prüfung der Anfragen und Zuteilung

      Vollständige und fristgerechte Anschlussanfragen werden geprüft und die verfügbare Kapazität allen Anfragen zu gleichen Anteilen zugeteilt und die Anfragenden bis 31.07. informiert.

    4. Anschlusskonzept und Angebot

      Auf Grundlage der zugeteilten Leistung wird für jede Anfrage ein Anschlusskonzept mit einer Umsetzungsplanung erstellt. Der/die Anfragende erhält spätestens zum 31.01. ein verbindliches Angebot.

    5. Prüfung / Annahme des Anschlussangebots

      Das Angebot wird durch den/die Antragsteller*in geprüft und muss innerhalb der Bindefrist angenommen werden.

    Das Verfahren im Detail - Erläuterung Schritt für Schritt

    1. Kapazitätsermittlung

    • Durch uns erfolgt bis zum Ende des 1. Quartals eines Jahres eine Kapazitätsbewertung, um die zur Verfügung stehenden Kapazitäten für die anstehende Verfahrensrunde zu ermitteln. Dabei werden die uns zur Verfügung stehenden Daten zur Netzausbau- und -Anschlussplanung sowie die reale auftretende Lastentwicklung berücksichtigt.
    • Das Ergebnis der Kapazitätsbewertung für die kommende Zuteilungsperiode wird zum Stichtag 14. April eines Jahres, jedoch spätestens am letzten Arbeitstag vor Beginn des Teilnahmeverfahrens veröffentlicht.
    • Die Veröffentlichung erfolgt durch Nennung mindestens eines Leistungswertes, z. B. 50 MVA, und durch eine ergänzende Übersichtskarte mit dem Berliner Gebiet für eine Leistungszuteilung (Topogramm).

    2. Verfahrensteilnahme / Verbindliche Anfrage

    • Das Teilnahmeverfahren startet am 15. April eines Jahres.
    • Zwischen dem 15. April und dem 30. Juni eines Jahres können verbindliche Anschlussanfragen gestellt werden. Ausschließlich vollständige und plausible Anfragen, die bis einschließlich 30. Juni eines Jahres vorliegen, werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die Teilnahmebedingungen und erforderlichen Unterlagen haben wir Ihnen unten zusammengestellt.
    • Für einen Neuanschluss oder eine Erweiterung eines bestehenden Anschlusses für eine (Gesamt-) Leistung > 3,5 MVA muss eine Anfrage eingereicht werden.
    • Die vollständige Anschlussanfrage muss per E-Mail an die Adresse [email protected]
      gesandt werden. Für die Feststellung des rechtzeitig Eingangs einer Anfrage ist der Zeitstempel für den Eingang der E-Mail (spätestens 30. Juni, 23:59:59 Uhr MEZ) bei uns relevant. Verspätet eingegangene Anschlussanfragen werden im weiteren Prozessablauf nicht berücksichtigt.

    3. Prüfung der Anfragen und Zuteilung (Repartierung)

    • Alle innerhalb der Anfragezeitraums und somit rechtzeitig eingegangenen verbindlichen Anschlussanfragen werden geprüft.
    • Nach Prüfung aller verbindlichen Anschlussanfragen werden die verfügbaren Kapazitäten anteilig den erfolgreich teilnehmenden Anschlussanfragen, bis maximal in Höhe der angefragten Leistung, zugeteilt.
    • Die Anfragenden werden zum 31. Juli eines Jahres über die ihnen zugeteilte Leistung schriftlich informiert.

    4. Anschlusskonzept und Angebot

    • Nach Zuteilung der Leistung zu einer Anschlussanfrage beginnen wir mit der Erstellung eines Netzanschlusskonzeptes, das eine Kostenkalkulation und Rahmenterminplanung beinhaltet.
    • Nach Abschluss erarbeiten und unterbreiten wir ein verbindliches Angebot bis spätestens 31. Januar des Folgejahres zur Herstellung eines Netzanschlusses.
    • Das Angebot wird schriftlich zugesandt.

    5. Prüfung / Annahme des Anschlussangebots

    • Anschlussanfragende erhalten ein verbindliches Angebot über die zugeteilte Leistung. 
    • Das Angebot hat eine Bindefrist von zwei Monaten, die mit dem Datum des schriftlichen Angebots beginnt.
    • Wird das Angebot innerhalb der Bindefrist angenommen, startet das Verfahren für die Herstellung des Anschlusses.
    • Erfolgt keine oder eine nicht fristgerechte Annahme, verliert das Angebot seine Gültigkeit. Die dem Anschlussanfragenden zuvor zugeteilte Leistung verfällt und steht im Rahmen der folgenden Verfahrensperiode – unter Vorbehalt der vorgelagert durchzuführenden Kapazitätsermittlung – wieder allen Anschlusspetenten zur Verfügung.

    Hinweis zum bisherigen Verfahren

    Bis 2024 wurden Leistungsanfragen für Netzanschlüsse in der Mittel- und Hochspannung größer 3,5 MVA in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs bearbeitet, sogenanntes Windhundverfahren, und den Großkund*innen die angefragte Leistung zugeteilt.

    Für die wenigen jährlichen Anfragen war in unserem Verteilungsnetz stets eine entsprechende Kapazität verfügbar.

    Inzwischen hat sich die Situation grundlegend geändert: Die Anzahl der Anschlussanfragen über 3,5 MVA hat erheblich zugenommen und übersteigt die frei verfügbare Leistung in unserem Netz.

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    Webinar zum neuen Zuteilungsverfahren

    Im Dezember 2024 haben wir unseren Kund*innen das neue Zuteilungsverfahren in einem Webinar vorgestellt. Dr. Anke Reimers und Gerhard Bressler haben darin erläutert, warum wir das Verfahren eingeführt haben und wie es abläuft.

    Im Video können Sie unter anderem anhand eines Rechenmodells nachvollziehen, wie die verfügbare Netzanschlusskapazität auf die anfragenden Kund*innen mit großen Leistungsbedarfen verteilt wird.

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    Präsentation Webinar Zuteilungsverfahren

    Hinweis: Diese Präsentation ist aktualisiert worden und unterscheidet sich in wenigen Details von der Präsentation, die im Webinar gezeigt worden ist.

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    Netzanschlussberatung

    Im Rahmen einer Netzanschlussberatung können Interessierte uns jederzeit ansprechen und ihre Projekte bzw. Entwürfe für Anschlussbegehren mit uns besprechen.

    Eine Vorprüfung stellt keine inhaltliche Bewertung oder Priorisierung eines Antrags im Zuteilungsverfahren dar

    Bitte nutzen Sie für Anfragen zur Netzanschlussberatung das Postfach [email protected].

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    Fragen und Antworten

    Diese Fragen und Antworten rund um das Repartierungsverfahren sind rein informativ und ersetzen weder die Teilnahmebedingungen noch die individuelle Prüfung einzelner Anträge durch Stromnetz Berlin.

    Für Einzelfälle und spezifische Projekte können abweichende Regelungen gelten.

    Weitere Informationen finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen.

    Allgemeines zum Verfahren

    Was ist das Ziel des Repartierungsverfahrens und warum ist es eingeführt worden?

    Ziel des Repartierungsverfahrens ist es, die begrenzten Netzkapazitäten in Berlin transparent, diskriminierungsfrei und fair zu verteilen. Mit der Einführung gewährleisten wir die Versorgungssicherheit und unterstützen die Energiewende. Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie hier auf dieser Webseite und in den Teilnahmebedingungen.

    Ab wann gilt die Regelung?

    Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024. 2025 haben wir das Zuteilungsverfahren zum ersten Mal durchgeführt.

    Müssen alle Kund*innen am Zuteilungsverfahren teilnehmen, die einen neuen Anschluss beantragen?

    Nein, für Haushaltskund*innen und Gewerbekund*innen mit einem Kapazitätsbedarf unterhalb 3,5 MVA und auch für den Netzanschluss von Solaranlagen, Wärmepumpen und Ladesäulen ist weiterhin und auch in den kommenden Jahren Netzkapazität in Berlin vorhanden.

    Wie funktioniert das Verfahren?

    Ein Beispiel: Die Netzausbaukapazität beträgt im Jahr 20XX in einer Berliner Netzregion insgesamt 200 MVA. Zehn verschiedene Kund*innen beantragen bei uns Netzanschlüsse größer 3,5 MVA in diesem Gebiet. Rechnerisch erhalten dann alle zehn Kund*innen zunächst jeweils 20 MVA Kapazität.

    Erhält eine*r der zehn Kund*innen mehr als gewünscht, wird die Differenz auf die anderen Bewerber*innen gleichmäßig verteilt.

    Wird die von einer Kundin gewünschte Leistung nicht erreicht, können auch erst einmal verfügbare Teil-Leistungen vergeben werden. Aus diesem Grund empfehlen wir Antragsteller*innen, bei ihrer Antragstellung neben der gewünschten Gesamtkapazität für einen Anschluss auch eine Mindestkapazität anzugeben. Ist das Netz zu einem späteren Zeitpunkt weiter ausgebaut, wären dann Leistungserhöhungen möglich.

    Wer ist berechtigt, Anträge zu stellen?

    Alle potenziellen Anschlusskund*innen, die einen Bedarf an Netzanschlussleistung > 3,5 MVA haben, können Anträge stellen.

    Jeder Antrag hat nach Maßgabe der Anlage1 der Teilnahmebedingungen grundstücksbezogen zu erfolgen. Anträge müssen alle geforderten, in der Anlage 1 der Teilnahmebedingungen aufgeführten Angaben und Dokumente enthalten (u. a. Antragsunterlagen entsprechend VDE-AR-N 4110 bzw. 4120, Lageplan, Übersichtsschaltplan, Leistungsbilanz etc.) und müssen bis 23:59:59 Uhr des in Ziffer 2 a. genannten Tages bei der E-Mail-Adresse [email protected] eingegangen sein.

    Weitere Informationen zu den Antragsanforderungen und geltenden Fristen können Sie den Teilnahmebedingungen entnehmen. 

    Ab welcher Leistung gilt das Verfahren?

    Das Verfahren gilt für Anfragen nach Bereitstellung von elektrischen Leistungen in einem Umfang > 3,5 MVA.

    Sind auch Bestandskund*innen vom Verfahren betroffen?

    Ja, das Verfahren betrifft auch Bestandskund*innen, wenn sie ihren Leistungsbezug erhöhen – sofern in Summe eine Anschlussleistung von 3,5 MVA überschritten wird. (Beispiel: bestehender Anschluss von 2,8 MVA + gewünschte Leistungserhöhung von 1 MVA = Summe der Anschlussleistung 3,8 MVA = Teilnahme am Repartierungsverfahren)

    Teilnahme und Antragstellung

    Was muss zu welchem Zeitpunkt eingereicht werden?

    Das nächste Zuteilungsverfahren beginnt voraussichtlich am 15.04.2026. Dann werden wir bekanntgeben, wie viel Anschlusskapazität in den sieben Netzgebieten des Berliner Stromnetzes jeweils verfügbar ist. Anschlussanträge > 3,5 MVA können dann voraussichtlich bis zum 30.06.2026 eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen werden wir rechtzeitig zur Verfügung stellen.

    Die detaillierte Ausgestaltung des Verfahrens und alle relevanten Zeitpunkte bzw. Zeiträume haben wir Ihnen oben auf der Website zusammengestellt und sind außerdem in den Teilnahmebedingungen hinterlegt.

    Ist die Vorlage einer Baugenehmigung oder eines positiven Bauvorbescheids bei Antragstellung erforderlich?

    Soll ein unbebautes Grundstück erstmals an das Verteilungsnetz von Stromnetz Berlin angeschlossen werden, muss die Anschlusskund*in einen geeigneten Nachweis über ihre öffentlich-rechtliche Berechtigung zur Bebauung des jeweiligen Grundstücks vorlegen (z. B. eine Kopie der Baugenehmigung bzw. des Antrags auf Erteilung einer Baugenehmigung), sofern die Bebauung eine öffentlich-rechtliche Berechtigung voraussetzt. Ist die Anschlusskund*in nicht selbst Eigentümer*in des Grundstücks, so hat sie eine Erklärung der Grundstückseigentümer*in nach dem Muster der Anlage 2 oder einen Grundbuchauszug vorzulegen, aus dem für das jeweilige Grundstück eine Auflassungsvormerkung zu ihren Gunsten eingetragen ist. Alle Informationen zum Antragsverfahren und den Anforderungen finden Sie in den Teilnahmebedingungen. 

    Kann eine angegebene Nutzungsart im Laufe des Verfahrens geändert werden?

    Eine nachträgliche Änderung der Nutzungsart ist nicht pauschal möglich. Die Antragsteller*in versichert mit Antragstellung, die angefragte Leistung für die Belieferung der eigenen Verbrauchsein­richtungen dauerhaft zu benötigen. Eine Änderung der Nutzungsart muss dementsprechend im Einzelfall geprüft werden, da dies Auswirkungen auf die Leistungsbilanz und die Verbrauchsparameter haben kann. Wir empfehlen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen, um individuelle Fälle zu besprechen.

    Bis wann müssen Anträge eingereicht worden sein?

    Verbindliche Anschlussanfragen mit vollständigen Unterlagen können ab 2025 im Zeitraum vom 15.04. bis zum 30.06., 23:59:59 Uhr (MEZ), eingereicht werden. Ist der 30.06. ein Samstag, Sonntag oder Feiertag in Berlin, kann die Anfrage bis zum Ende des darauffolgenden Werktags übermittelt werden.

    Welche Fristen gelten nach der Zuteilung von Kapazitäten?

    Die Fristen zur Annahme eines Angebots sind in den Teilnahmebedingungen festgelegt sowie in der Prozessübersicht auf unserer Webseite dargestellt. Die Angebotsbindefrist beträgt zwei Monate.

    Kann ich im Folgejahr nach einer Zuteilung eine neue Anfrage stellen?

    Ja, Sie können auch im Folgejahr erneut teilnehmen, wenn Sie weitere Kapazitäten benötigen. Die neue Anfrage muss wie gehabt im Zeitraum zwischen dem 15.04.und 30.06. eines Jahres erfolgen. Informationen zum Prozess und zu den Fristen finden Sie auf unserer Webseite und in den Teilnahmebedingungen. 

    Wann und wie erfahre ich, ob mein Antrag berücksichtigt wurde?

    Vollständige Anschlussanträge können im Zeitraum vom 15.04. bis zum 30.06., 23:59:59 Uhr (MEZ), eingereicht werden. Vollständige und fristgerechte Anschlussanfragen werden geprüft und die verfügbare Kapazität wird allen Anfragen zu gleichen Anteilen zugeteilt. Nach Abschluss der Zuteilung der Kapazitäten werden die Anfragenden bis zum 31.07. schriftlich über das Ergebnis informiert.

    Bewertung und Zuteilung

    Nach welchen Kriterien werden Anfragen bewertet und Kapazitäten zugeteilt?

    Im Rahmen des Antragsverfahrens prüfen wir die Anfragen auf ihre Vollständigkeit. Die erforderlichen Antragsunterlagen sind in Anlage 1 Anhang A der Teilnahmebedingungen aufgeführt. Die Zuteilung der verfügbaren Leistung wird unabhängig von der gewünschten Leistung gleichmäßig aufgeteilt („pro Kopf“). In den Teilnahmebedingungen haben wir Beispiele zur Erläuterung des Verfahrens zusammengestellt. Nach Abschluss der Antragsprüfung und Zuteilung der verfügbaren Kapazitäten werden die Anfragenden bis zum 31.07. schriftlich informiert.
    Auch das Webinar zum Zuteilungsverfahren (oben auf dieser Seite) zeigt Ihnen, wie das Verfahren abläuft und nach welchen Kritierien die Kapazitätszuteilung erfolgt.

    Wie wird sichergestellt, dass das Verfahren transparent und diskriminierungsfrei ist?

    In den Teilnahmebedingungen haben wir alle Schritte transparent und nachvollziehbar beschrieben. Eine Unterscheidung zwischen Kundengruppen erfolgt nicht. Das Verfahren wurde vor seiner Einführung mit der Bundesnetzagentur abgestimmt.
    Die Zuteilung der Kapazitäten erfolgt nach den von Stromnetz Berlin im Vorfeld veröffentlichten Teilnahmebedingungen.
    Die Richtigkeit der rechnerischen Zuteilung wurde von einer renommierten unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt.

    Erfolgt die Zuteilung pro Netzgebiet oder für die gesamte Stadt?

    Die Repartierung erfolgt für die Kapazitäten – sofern verfügbar – in den jeweiligen Netzgebieten, nicht für die gesamte Kapazität Berlins. Das Berliner Verteilungsnetz ist in sieben Netzgebiete unterteilt. Wir ermitteln einmal jährlich die im jeweiligen Netzgebiet aktuell vorhandenen und in absehbarer Zeit verfügbaren Kapazitäten für Anschlussleistungen. Für die Ermittlung dieser Kapazitäten betrachten wir jeweils die folgenden zehn Kalenderjahre. Die geografische Lage der vorhandenen und in absehbarer Zeit verfügbaren Kapazitäten wird von uns mittels einer Karte (Topogramm) schematisch visualisiert 

    Haben Anfragen mit nicht zugeteilter Leistung in der nächsten Runde eine höhere Priorität?

    Nein, es gibt keine automatische Priorisierung für die nächste Runde. Alle Anfragen müssen in jeder Zuteilungsperiode vollständig neu eingereicht werden, und die Bewertung erfolgt gleichberechtigt.

    Welche Kapazitäten werden voraussichtlich in den nächsten Verfahrensrunden zur Verfügung stehen?

    Die verfügbaren Kapazitäten werden jährlich ermittelt und auf der Webseite von Stromnetz Berlin veröffentlicht. Eine vorzeitige Prognose ist nicht möglich. Für aktuelle Informationen empfiehlt sich ein regelmäßiger Blick auf die Webseite. Weitere Informationen zur Ermittlung und Veröffentlichung der zu verteilenden Kapazitäten finden Sie in den Teilnahmebedingungen. 

    Wird kritische Infrastruktur (z. B. Verkehr, Sicherheit) bevorzugt?

    Stromnetz Berlin ist als Netzbetreiber rechtlich verpflichtet, diskriminierungsfrei zu handeln. Eine Bevorzugung respektive Benachteiligung von Kundengruppen erfolgt daher nicht. Das Repartierungsverfahren wurde mit dem Ziel entwickelt, eine transparente und faire Verteilung der Netzkapazitäten sicherzustellen. Die Zuteilung erfolgt auf Basis klarer und objektiver Kriterien.

    Projekte und spezielle Anwendungsfälle

    Kann eine zugeteilte Teilleistung angesammelt werden, um die benötigte Gesamtkapazität zu erreichen?

    Es ist grundsätzlich möglich, an mehreren Zuteilungsrunden teilzunehmen, um so die gewünschte Gesamtkapazität anzusammeln. Um spekulative Reservierungen zu unterbinden, wird jedoch im Rahmen des Antragsverfahrens die Vollständigkeit der Angaben umfassend geprüft. Die erforderlichen Antragsunterlagen sind in Anlage 1 Anhang A der Teilnahmebedingungen aufgeführt. Dazu gehören detaillierte Angaben zur Umsetzungsplanung, zum Inbetriebsetzungstermin und zur Leistungsbilanz, die sicherstellen sollen, dass das Vorhaben tatsächlich realisiert wird.
    Mit jeder Anfrage versichern die Anschlusskund*innen zudem, dass sie die angefragte Leistung für die Belieferung ihrer Verbrauchsein­richtungen (auch in Form einer Eigenbelieferung) dauerhaft, d. h. nicht nur für einen kurzen, vorübergehenden Zeitraum, benötigen.
    Stellt sich heraus, dass die Angaben unrichtig waren, behalten wir uns rechtliche Schritte vor, z. B. auch in Form einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages. So wollen wir sicherstellen, dass Kapazitäten effizient genutzt werden und allen Anschlusskund*innen eine faire Chance auf Zugang zu den Ressourcen gewährt wird.

    Wie werden große Projekte wie Rechenzentren, Ladeinfrastruktur oder Neubauquartiere berücksichtigt?

    Das Repartierungsverfahren sieht keine Bevor- oder Benachteiligung von Kundengruppen vor. Dennoch machen es die begrenzten Kapazitäten notwendig, dass insbesondere große Anschlusskund*innen ihre Projekte flexibel gestalten, indem sie das Risiko einer gestaffelten Zuteilung einplanen.
    Das Repartierungsverfahren priorisiert nicht die vollständige Abdeckung einzelner Großprojekte, sondern führt zu einer fairen Verteilung der verfügbaren Kapazitäten. Eine schrittweise Erweiterung des Netzanschlusses sollte daher bei der Projektrealisierung von Anfang an eingeplant werden. Dies wird durch die Möglichkeit zur Angabe einer Mindestleistung im Repartierungsverfahren berücksichtigt, wobei höhere Leistungszusagen bis hin zur insgesamt gewünschten Leistung möglich sind.
    In den Teilnahmebedingungen finden sich Praxisbeispiele, die dies anschaulich darstellen.

    Wie erfolgt die Anschlussauslegung in dem Fall, dass einer Anschlusskund*in nur eine Teilleistung zugeteilt wird?

    Sofern nur eine Teilleistung zugeteilt wird, erfolgt die Auslegung des angefragten Netzanschlusses auf die ursprünglich beantragte Gesamtanschlussleistung (soweit dies auch technisch sinnvoll ist), da die Anschlusskund*in die Möglichkeit hat, in den Folgejahren weitere Leistung im Rahmen des Repartierungsverfahrens zugeteilt zu bekommen.

    Wie wird mit gestaffelten Anfragen umgegangen (z. B. 20 MVA jetzt, 80 MVA später)?

    Die Anforderungen des Repartierungsverfahrens können gestaffelte Anfragen sinnvoll erscheinen lassen. Die begrenzten Kapazitäten und anteilige Zuteilung dieser Kapazitäten auf die in einem Jahr vorliegenden Anfragen erfordern eine vorausschauende Planung seitens der Antragsteller*innen.
    Antragsteller*innen können Kapazitäten in Stufen anfragen, müssen aber in jedem Jahr eine neue Anfrage einreichen, um zusätzliche Kapazitäten zu sichern.
    Ebenso ist es jedoch durchaus zulässig, dass Kund*innen bereits die volle Kapazität anfragen, wenn ihre Planungen in unserem Zehn-Jahres-Horizont liegen.
    Die Angabe einer Mindestleistung kann hier besonders hilfreich sein, da sie einer schrittweiser Zuteilung gleichkommt.
    Es sollte auch berücksichtigt werden, dass für künftige höhere Leistungen eine andere Dimensionierung des Netzanschlusses erforderlich werden kann, was neue Investitionskosten auslöst.

    Kann ein Netzanschluss in kleinere Einheiten (< 3,5 MVA) aufgeteilt werden, um das Verfahren zu umgehen?

    Nein. Jede Anfrage hat nach Maßgabe der Anlage 1 der Teilnahmebedingungen grundstücksbezogen zu erfolgen. Grundsätzlich erhält jede*r Anschlusskund*in nur einen Netzanschluss pro Grundstück. 

    Gilt das Verfahren auch für Einspeiser und Batteriespeicher?

    Das Repartierungsverfahren ist primär auf die Verteilung von Anschlusskapazitäten ausgelegt. Reine Einspeiseanlagen sind in der Regel nicht betroffen, sofern der Eigenbedarf dieser Anlagen maximal 3,5 MVA beträgt. Speicher sind über das Repartierungsverfahren anzumelden, sofern sie einen Bezug > 3,5 MVA benötigen.

    Kann ich in die Selbstversorgung gehen (Inselnetz), wenn meine Anfrage nicht berücksichtigt wird?

    Eine Selbstversorgung durch ein Inselnetz ist grundsätzlich möglich und erfolgt ohne Anschluss an das öffentliche Verteilnetz. Es unterliegt jedoch den rechtlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und erfordert umfangreiche technische und regulatorische Maßnahmen einschließlich etwaiger Genehmigungen.

    Zukunftsperspektiven und Weiterentwicklung

    Wie lange wird das Repartierungsverfahren voraussichtlich bestehen bleiben?

    Das Verfahren gilt unbefristet und wird so lange aufrechterhalten, solange die Anfragen die vorhandenen und absehbaren Leistungskapazitäten überschreiten. Die langfristige Perspektive für die Netzkapazität hängt stark von der Entwicklung der Stromnachfrage, dem Ausbau der Netzinfrastruktur und der Energiewende ab. Stromnetz Berlin arbeitet kontinuierlich daran, durch Investitionen und technologische Innovationen die Netzsituation zu verbessern.

    Welche Netzkapazitäten erwarten Sie in den nächsten Jahren?

    Wir ermitteln jährlich die verfügbaren Kapazitäten und veröffentlichen sie auf unserer Website. Eine vorzeitige Prognose ist nicht möglich. Für aktuelle Informationen empfiehlt sich ein regelmäßiger Blick auf die Website. Weitere Informationen zur Ermittlung und Veröffentlichung der zu verteilenden Kapazitäten finden Sie in den Teilnahmebedingungen.

    Wie geht Stromnetz Berlin mit den Herausforderungen der Energiewende um?

    Wir planen unser Netz langfristig mit einem Horizont von mehr als zehn Jahren und passen diese Planung regelmäßig den neuesten Erkenntnissen an. Bis Mitte der 2030er-Jahre wollen wir die Netzkapazität insgesamt verdoppeln. Dafür schreiben wir langfristig und in großem Umfang Leistungen und Material rechtzeitig aus und verstärken unser Team. 
    Seit 2024 arbeiten bei Stromnetz Berlin erstmals mehr als 2.000 Menschen. Für den Ausbau unseres Netzes wollen wir in den kommenden fünf Jahren rund 2,9 Milliarden Euro investieren.

    Welche Bedeutung hat das Verfahren für die Realisierbarkeit von Großprojekten in Berlin?

    Stromnetz Berlin dient mit seiner Netzinfrastruktur der Stärkung des Standorts Berlin und seiner Wirtschaft. Das neue Verfahren schafft hier mehr Prozesstransparenz. Das neue Zuteilungsverfahren stellt außerdem sicher, dass die vorhandenen Anschlusskapazitäten transparent und diskriminierungsfrei an möglichst viele Anschlusskund*innen vergeben werden.
    Großprojekte wie Rechenzentren oder Anlagen zur elektrischen Wärmeerzeugung mit hohen Anschlussleistungen müssen sich schrittweise an die verfügbaren Kapazitäten anpassen, wenn die Projektentwickler*innen bzw. Betreiber*innen das Projekt in Berlin realisieren wollen. Dies kann durch eine gestaffelte Planung der Anschlussleistungen über mehrere Jahre erfolgen.
    Stromnetz Berlin arbeitet daran, die Netzkapazitäten langfristig auszubauen, um solche Projekte so gut wie möglich zu unterstützen. Aktuell bleibt die Zuteilung jedoch begrenzt.

    Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte

    Ist das Verfahren rechtlich einwandfrei?

    Es sind verschiedene Verfahren zum Umgang mit Knappheiten denkbar und rechtlich zulässig. So kommt überwiegend das sogenannte Windhundverfahren („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“) zum Einsatz. In Betracht kommen aber auch das Losverfahren und das von uns rückwirkend zum 01.01.2024 eingeführte Zuteilungsverfahren (Repartierung).
    Das Repartierungsverfahren wurde in ähnlicher Form auch schon von anderen Netzbetreiber*innen mit einer Vielzahl sehr großer Anschlussanfragen als Ablösung des Windhundverfahrens eingeführt.
    Eine Anschlusspetentin hatte bei der Bundesnetzagentur dennoch Anträge auf Zuteilung von Anschlusskapazitäten vor Anwednung des Repartierungsverfahrens sowie die Aussetzung des Verfahren gestellt. Die Bundesnetzagentur hatte diese Anträge abgelehnt. Die Regulierungsbehörde hält das von Stromnetz Berlin eingeführte Zuteilungsverfahren demnach für rechtlich zulässig.
    Die Antragstellerin hat zwischenzeitlich von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, Beschwerde gegen diesen Beschluss beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen. Die Durchführung des Repartierungsverfahrens erfolgt daher bis auf weiteres unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Überprüfung.
    Die Zuteiung der Kapazitäten erfolgte im Zuge der ersten Durchführung des Verfahrens nach den von Stromnetz Berlin im Vorfeld veröffentlichten Teilnahmebedingungen. Die Richtigkeit der rechnerischen Zuteilung wurde außerdem von einer renommierten unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt.

    Wie wird sichergestellt, dass die Verpflichtung zur diskriminierungsfreien Versorgung eingehalten wird?

    Die Zuteilung erfolgt nach objektiven, transparenten Kritierien, die sich aus den Teilnahmebedingungen ergeben.

    Unterliegt die Kapazitätszuteilung einer politischen Einflussnahme?

    Wir haben das Repartierungsverfahren mit dem Ziel entwickelt, eine transparente und faire Verteilung der Netzkapazitäten sicherzustellen. Die Zuteilung erfolgt auf Basis klarer und objektiver Kriterien ohne politische Einflussnahme. Stromnetz Berlin ist rechtlich verpflichtet, diskriminierungsfrei zu handeln.

    Gibt es für das Stromnetz als natürliches Monopol nicht eine Anschlusspflicht für Kund*innen?

    Grundsätzlich ja. Der Netzanschluss kann jedoch verweigert werden, wenn die Gewährung des Netzanschlusses aus betriebsbedingten oder sonstigen wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Bei einem Kapazitätsmangel besteht ein solcher Verweigerungsgrund.

    Sind ausreichende Kapazitäten für den Anschluss von Gebäuden, Solaranlagen, Wärmepumpen und E-Ladepunkten vorhanden?

    Ja, für alle Haushaltskund*innen und Gewerbekund*innen und auch für den Netzanschluss von Solaranlagen, Wärmepumpen und Wallboxen ist weiterhin und auch in den kommenden Jahren genügend Strom und Netzkapazität in Berlin vorhanden.
    Auch für größere Netzanschlüsse (> 3,5 MVA) ist weiterhin Netzkapazität verfügbar. Allerdings wird diese Kapazität künftig auf die einzelnen Netzanschlussanfragen anteilig verteilt. Das bezieht sich beispielsweise auf Fabriken/Werke der produzierenden Industrie, große Elektrolyseure und Batteriespeicher oder auch gewerblich genutzte Groß-Rechenzentren.

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