Unser Service

Kundenanfragen 030 49202 0294

Montag - Freitag, 8 - 17 Uhr

Stromnetz Berlin veröffentlicht vorläufige Netzentgelte 2023

14.10.2022

Energiekrise und hohe Investitionen führen zu steigenden Netzentgelten

Berliner Haushalte müssen für das Jahr 2023 mit einem Anstieg bei den Netzentgelten rechnen. Höhere Kosten – insbesondere für die Beschaffung zum Ausgleich von Verlustenergie – und weiter steigende Investitionen in das Berliner Verteilungsnetz führen zu einer Erhöhung.

Konkret bedeutet das: Die Netzentgelte für Berliner Haushaltskunden setzen sich auch im Jahr 2023 aus einem unveränderten jährlichen Grundpreis in Höhe von 39,70 Euro und einem veränderten Arbeitspreis in Höhe von 8,93 Cent je Kilowattstunde (bisher 6,59 ct/kWh) zusammen. Dazu kommt ein leicht gesunkener Jahrespreis von 8,44 Euro (bisher 8,51 Euro) für den Messstellenbetrieb eines klassischen Zählers (Eintarifzähler). Für einen Berliner Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von 1.950 kWh bedeutet dies in der Summe eine Steigerung von etwa 3,75 Euro im Monat.

Ursächlich für den hohen Anstieg der Netzentgelte von Stromnetz Berlin sind die dramatischen Energiepreisentwicklungen für Gas und Strom, beginnend bereits im Jahr 2021. Hiervon sind alle Netzbetreiber im gesamten Bundesgebiet betroffen, sowohl auf der Verteilungsnetz- als auch auf der Übertragungsnetzebene. Dabei sind Netzbetreiber wie die Stromnetz Berlin GmbH, wie andere Industrieunternehmen auch, derzeit ebenfalls von immensen Energiepreiserhöhungen betroffen. Im Detail müssen Netzbetreiber für den sicheren Betrieb ihres Netzes Energiemengen für den Ausgleich von Verlustenergie und zur Deckung des Betriebsverbrauches beschaffen. Hierzu kaufen sie die entsprechenden Strommengen über definierte Beschaffungsprozesse ein. Die in den letzten Monaten drastisch gestiegenen Preise an der Börse finden sich in den Kostenrechnungen der Netzbetreiber wieder – eine Weitergabe in Form erhöhter Netzentgelte ist unumgänglich.

Ein weiterer Grund für die notwendige Netzentgelterhöhung sind weiter ansteigende Investitionskosten. Trotz eines schwierigen Marktumfeldes investiert Stromnetz Berlin kräftig in die Modernisierung des hauptstädtischen Verteilungsnetzes. Diese Investitionen sind auch absolut notwendig, um das Verteilungsnetz für die Herausforderungen im Rahmen der Energiewende zu ertüchtigen.

Stromnetz Berlin unterstützt vorgeschlagene Entlastungsmaßnahmen

In den nun veröffentlichten vorläufigen Entgelten ist eine bereits angekündigte moderate Erhöhung der Netzentgelte aus dem vorgelagerten Übertragungsnetz der 50 Hertz Transmission GmbH eingepreist. Für die vier deutschen Unternehmen der Übertragungsnetzebene (ÜNB) hat der Gesetzgeber in seinem aktuellen Entlastungspaket kosten- und entgeltentlastende Bundesfinanzmittel in Höhe von 13 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um die ansonsten ebenfalls sehr hohen Entgeltsteigerungen der ÜNB-Netzentgelte abzudämpfen. Diese Entgeltentlastungen gibt Stromnetz Berlin in seiner eigenen Netzentgeltkalkulation an alle Berliner Kunden weiter. Bei den Verteilnetzentgelten ist eine vergleichbare Entlastung wie auf Übertragungsnetzebene durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Jedoch befürwortet Stromnetz Berlin die weiteren in der Politik vorgeschlagenen Entlastungsmaßnahmen hinsichtlich einer Umverteilung von erzielten Zufallsgewinnen der Erzeugungsunternehmen an der Strombörse und den Vorschlag des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zu einer Mehrwertsteuersenkung bei Stromrechnungen von 19 Prozent auf 7 Prozent, wie sie für Gas und Fernwärme bereits beschlossen sind.

Die Netzentgelte sind ein Bestandteil des Strompreises und werden über die Stromtarife aller in Berlin tätigen Stromlieferanten gleichermaßen erhoben. Sie machen durchschnittlich etwa ein Viertel des Strompreises aus. Netzentgelte setzen sich zusammen aus den Kosten für den Transport der Elektrizität, den Kosten für den Betrieb der Stromzähler, die Verbrauchsmessung und -abrechnung sowie den Kosten des vorgelagerten Übertragungsnetzes. Die Festlegung der Höhe der Netzentgelte erfolgt nach den Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV).

Gemäß § 20 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) muss die Stromnetz Berlin GmbH bis zum 15. Oktober jeden Jahres die für das Folgejahr ermittelten Entgelte für den Netzzugang im Internet veröffentlichen. Die voraussichtlichen Netzentgelte können ab sofort unter www.stromnetz.berlin/entgelte eingesehen werden. Stromnetz Berlin hat damit alle Lieferanten und Netzkunden über die Anpassung der Netzentgelte informiert. Bei allen veröffentlichten Entgelten handelt es sich um vorläufige Entgelte. Bis zum Wirksamwerden am 1. Januar 2023 können sich noch Änderungen ergeben.