Konzession
05.07.2019
Stromnetz Berlin hält Auswahlentscheidung im Konzessionsverfahren für rechtswidrig und beantragt einstweilige Verfügung - Kooperationsangebot bleibt bestehen
Stromnetz Berlin hält Auswahlentscheidung im Konzessionsverfahren für rechtswidrig und beantragt einstweilige Verfügung - Kooperationsangebot bleibt bestehen.
Im Konzessionsverfahren Strom hat die Stromnetz Berlin GmbH heute beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung beantragt. Die Senatsverwaltung für Finanzen hatte am 11. März 2019 mitgeteilt, dass sie im laufenden Konzessionsverfahren eine Auswahlentscheidung zugunsten des landeseigenen Bieters Berlin Energie getroffen hat und entsprechend beabsichtigt, mit Berlin Energie einen neuen Konzessionsvertrag abzuschließen.
Stromnetz Berlin GmbH hat die Auswertung der Angebote eingehend geprüft und ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Auswahlentscheidung rechtswidrig ist. Den von der Stromnetz Berlin GmbH gegen die Auswahlentscheidung erhobenen Rügen hat die Senatsverwaltung für Finanzen nicht abgeholfen. Das Energiewirtschaftsgesetz sieht für diesen Fall vor, dass innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen eine einstweilige Verfügung zu beantragen ist.
Wir bedauern den bisherigen Verlauf des Vergabeverfahrens sehr, zumal wir dem Land Berlin neben dem Konzessions- auch ein Kooperationsangebot auf Augenhöhe unterbreitet haben. Dieses ist bisher nicht gewürdigt worden. Das Kooperationsangebot, welches eine Beteiligung an der Stromnetz Berlin GmbH beinhaltet, kann jederzeit vom Land Berlin angenommen werden. Völlig unabhängig von der Entscheidung der Senatsverwaltung und der nun folgenden gerichtlichen Klärung wird Stromnetz Berlin weiterhin eine hohe Versorgungsqualität im Berliner Verteilnetz sicherstellen und die Digitalisierung und Modernisierung des Netzes im Interesse aller Kundinnen und Kunden vorantreiben.