Stromnetz Berlin veröffentlicht vorläufige Netzentgelte 2020
15.10.2019
Höhere Kosten im Übertragungsnetz und intensive Investitionstätigkeit führen zu leicht erhöhten Netzentgelten
Höhere Kosten im Übertragungsnetz und intensive Investitionstätigkeit führen zu leicht erhöhten Netzentgelten
Berliner Haushalte und Unternehmen müssen für das Jahr 2020 mit leicht erhöhten Netzentgelten rechnen. Es gibt verschiedene Gründe für den Anstieg. Zum einen hat 50Hertz Transmission eine Erhöhung seiner Entgelte für die Nutzung des vorgelagerten Übertragungsnetzes für das kommende Jahr angekündigt. Zum anderen führt die intensive Investitionstätigkeit von Stromnetz Berlin zu gestiegenen Kosten.
Stromnetz Berlin Geschäftsführer Thomas Schäfer: „Wir werden auch in den Folgejahren unser Investitionsprogramm auf unverändert hohem Niveau fortsetzen. In den Teilbereichen ‚Digitalisierung‘, ‚Wachsende Stadt‘ sowie ‚Erhalt und Modernisierung‘ des Verteilnetzes sind diese Investitionen auch absolut notwendig, um den Herausforderungen der sich schnell ändernden und weiter wachsenden Stadt gerecht zu werden.“
Die Netzentgelte für Berliner Haushaltskunden setzen sich auch im kommenden Jahr aus einem unveränderten Grundpreis in Höhe von 39,70 Euro und einem Arbeitspreis in Höhe von 5,85 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) zusammen. Dazu kommen 8,25 Euro für den Messstellenbetrieb eines klassischen Zählers. Für einen Berliner Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von 2.200 kWh bedeutet dies in der Summe eine Erhöhung von etwa 8 Euro pro Jahr (ein Plus von 4,7 Prozent).
Die Netzentgelte sind ein Bestandteil des Strompreises und werden über die Stromtarife aller in Berlin tätigen Stromlieferanten gleichermaßen erhoben. Sie machen durchschnittlich etwa ein Viertel des Strompreises aus. Netzentgelte setzen sich zusammen aus den Kosten für den Transport der Elektrizität (Netznutzungsentgelte), den Entgelten für den Betrieb der Zähler, die Verbrauchsmessung und -abrechnung sowie den Kosten des vorgelagerten Übertragungsnetzes. Die Festlegung der Höhe der Entgelte erfolgt nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur.
Gemäß § 20 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) muss die Stromnetz Berlin GmbH bis zum 15. Oktober jeden Jahres die für das Folgejahr ermittelten Entgelte für den Netzzugang im Internet veröffentlichen. Die voraussichtlichen Netzentgelte können unter hier eingesehen werden. Die Stromnetz Berlin hat damit alle Lieferanten und Netzkunden über die Anpassung der Netzentgelte informiert. Bei allen veröffentlichten Entgelten handelt es sich um voraussichtliche Entgelte, bis zum Wirksamwerden am 1. Januar 2020 können sich noch Änderungen ergeben.