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Mieterstrom

Wir unterstützen die vom Land Berlin gesetzten Ziele hinsichtlich Smart City und Klimaneutralität. Dabei sind Mieterstromanlagen ein Baustein zum Erreichen dieser Ziele.

Was ist Mieterstrom?

Bei Mieterstromanlagen erhalten Mieter*innen die Möglichkeit Strom zu beziehen, der direkt vor Ort produziert wurde. Der Strom wird durch Photovoltaik (PV-Anlage) oder Kraft-Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerk) erzeugt und von dort direkt an Letztverbraucher*innen in diesem Gebäude oder im selben Quartier geliefert und verbraucht.

Wie funktioniert Mieterstrom?

Vom Anlagenbetreiber zum Stromproduzenten und Lieferanten

Möchten Mieter*innen den vom Mieterstromanbieter angebotenen Strom nutzen, ist dies direkt mit dem Mieterstromanbieter zu vereinbaren.

Die Belieferung mit Strom an Mieterstromteilnehmer muss auch dann erfolgen, wenn durch die vorhandene Erzeugungsanlage kein Strom produziert wird. Der dafür benötigte zusätzliche Strom wird durch den Mieterstromanbieter von einem Stromlieferanten bezogen und über den Netzanschluss aus unserem Verteilungsnetz entnommen. Der Mieterstromanbieter ist daher gleichzeitig Stromproduzent, Stromeinkäufer und Stromlieferant gegenüber den Mieterstromteilnehmer*innen.

Wird zeitweise mehr Strom produziert, als durch die Mieterstromteilnehmer*innen verbraucht, speist der Mieterstromanbieter diesen Strom in unser Verteilungsnetz ein und kann dafür eine Vergütung erhalten.

Wichtig!

Mieter*innen, die nicht am Mieterstrom teilnehmen möchten, können weiterhin ihren Strom bei einem Stromlieferanten ihrer Wahl beschaffen. Der an diese Mieter*innen durchgeleitete Strom wird am Summenzähler abgezogen, so dass der Mieterstromanbieter nur den durch die Mieterstromteilnehmer*innen zusätzlich benötigten Strom bezieht.

Damit Ihre Anlage fit für den Mieterstrom wird, lassen Sie diese bitte zuerst durch eine*n eingetragene Elektro-Installateur­*in prüfen. Nach erfolgter Prüfung nimmt der/die Elektro-Installateur­*in mit uns Kontakt auf und stimmt mit uns die Umrüstung zur Mieterstromanlage ab.

Unter welchen Voraussetzungen setzen wir Mieterstrom um?

Für eine Mieterstromanlage sind im Energiewirtschaftsgesetz Kriterien festgelegt und müssen erfüllt werden. Können die relevanten Kriterien nicht erfüllt werden, handelt es sich bei einer Anlage um ein Energieversorgungsnetz.

Fragen und Antworten

Nachfolgend haben wir bekannte Fragen und die zugehörigen Antworten zu Ihrer Information zusammengestellt. Gern können Sie weitere Fragen zum Mieterstrom an uns richten. Bitte nutzen Sie dafür unser Postfach mieterstrom@stromnetz-berlin.de.

Hat Mieterstrom eine gesetzliche Grundlage?

Ja. Mieterstrom oder eine Mieterstromanlage ist eine umgangssprachliche Bezeichnung.

Grundlage für Mieterstrom sind die Regelungen gemäß § 3 Nr. 24a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für eine Kundenanlage, Energieanlage zur Abgabe von Energie.

Stellt Stromnetz Berlin die Zähler für Mieterstromteilnehmer*innen bereit und was kosten die Zähler?

Die Stromzähler können durch Stromnetz Berlin bereit gestellt werden.

Das Entgelt für die Stromzähler entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt auf der Seite Grundzuständiger Messstellenbetreiber.

Ich habe ein BHKW und eine PV-Anlage. Ist Mieterstrom auch bei dieser Kombination möglich?

Die Kombination mehrerer Erzeugungsanlagen ist möglich. Bitte beachten Sie, dass Ihr*e Elektro-Installateur­*in das Messkonzept vor dem Aufbau der Mieterstromanlage mit uns abstimmt.

Wie wird der Wechsel vom bisherigen Stromlieferanten zu dem Mieterstromanbieter umgesetzt?

Der Wechsel erfolgt auf Grundlage der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE). Im Rahmen der Beantragung der Mieterstromanlage stimmen wir mit dem Mieterstromanbieter die erforderlichen Voraussetzungen ab.

Müssen alle Mieter*innen an dem Mieterstrom teilnehmen?

Nein. Mieter*innen sind nicht zur Teilnahme verpflichtet. Mieter*innen, die nicht teilnehmen, wählen Ihren eigenen Stromlieferanten.

Woher bekomme ich den Zusatzstrom, wenn ich mit meiner Erzeugungsanlage nicht genug Strom für die Mieterstromteilnehmer*innen erzeugen kann?

Durch den Mieterstromanbieter wird der zusätzliche Strom bei einem Stromlieferanten beschafft. Der Stromlieferant stellt diesen Strom über den Summenzähler zur Verfügung.

Kann ich auch Nachbargebäude mit Mieterstrom beliefern?

Grundsätzlich können mehrere Gebäude zu einem Quartier mit einer Mieterstromversorgung zusammengefasst werden.

Bitte beachten Sie, dass bei der Umsetzung für ein Quartier verschiedene Höchstgrenzen (z. B. Anzahl Mieter*innen, räumliche Ausdehnung, angeschlossene Gebäude, durchgeleitete Energie) zu beachten sind. Die relevanten Kriterien können Sie der oben bereitgestellten Übersicht entnehmen.

Was kostet mich die Umrüstung auf Mieterstrom?

Bitte klären Sie mit dem/der von Ihnen gewählten Elektro-Installateur­*in die notwendigen Kosten der Umrüstung.

Kann Stromnetz Berlin auch die Stromabrechnung für die Mieterstromteilnehmer*innen übernehmen?

Nein. Wir bieten diese Dienstleistung nicht an.

Was ist ein Mieterstromzuschlag?

Beim Mieterstromzuschlag handelt es sich um eine spezielle Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) für Strom aus Solaranlagen. Näheres erfahren Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.

Anschluss von Erzeugungsanlagen und Speicher