Stromnetz Berlin GmbH veröffentlicht voraussichtliche Entgelte für 2017
14.10.2016
Auf Haushalte und Unternehmen in Berlin werden im kommenden Jahr 2017 höhere Netzentgelte zukommen.
Auf Haushalte und Unternehmen in Berlin werden im kommenden Jahr 2017 höhere Netzentgelte zukommen. Die Netzentgelte für Haushalte – Lastprofilkunden genannt – setzen sich im kommenden Jahr zusammen aus einem Grundpreis i. H. v. 39,70 € sowie einen Arbeitspreis von 6,37 Cent pro entnommener Kilowattstunde. Hinzu kommen 9,95 € für den Messstellenbetrieb, so dass für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.200 kWh in Summe mit jährlichen Mehrkosten von 20,26 € zu rechnen ist. Das entspricht einem Anstieg gegenüber diesem Jahr von ca. 12 Prozent.
Der Grund sind die Entgelterhöhungen des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz Transmission GmbH um knapp 42 % gegenüber dem Vorjahr, die von der Stromnetz Berlin GmbH an ihre Kunden weitergereicht werden müssen. Die Kostensteigerungen im Übertragungsnetz werden durch den verzögerten Leitungsausbau und die steigenden Kosten zur Integration der regenerativen Energien erklärt.
Die Netzentgelte sind ein Bestandteil des Strompreises und werden von allen in Berlin tätigen Stromlieferanten gleichermaßen erhoben. Sie machen durchschnittlich rund 25 Prozent des Strompreises aus. Netzentgelte setzen sich zusammen aus den Kosten für den Transport der Elektrizität (Netznutzungsentgelte), den Entgelten für den Betrieb der Zähler, die Verbrauchsmessung und -abrechnung sowie den Kosten des vorgelagerten Höchstspannungsnetzes. Die Festlegung der Höhe der Entgelte erfolgt nach Vorgaben der Bundesnetzagentur.
Gemäß § 20 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) muss die Stromnetz Berlin GmbH bis zum 15. Oktober eines Jahres die für das Folgejahr ermittelten Entgelte für den Netzzugang im Internet veröffentlichen. Die voraussichtlichen Netzentgelte können ab heute unter der Seite Netzentgelte aufgerufen werden. Der Netzbetreiber hat alle Lieferanten und Netzkunden heute über die Anpassung der Netzentgelte informiert. Bei den veröffentlichten Entgelten handelt es sich um voraussichtliche Entgelte. Bis zum Wirksamwerden am 1. Januar 2017 können sich noch Änderungen ergeben.