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Stromnetz Berlin veröffentlicht vorläufige Netzentgelte 2024

Hohe Energiepreise führen zu leicht erhöhten Netzentgelten

13.10.2023

Berliner Haushalte müssen für das Jahr 2024 mit einem moderaten Anstieg bei den Netzentgelten rechnen. Höhere Kosten – insbesondere für die Beschaffung von Energie zum Ausgleich von Verlusten – führen zu einer leichten Erhöhung.

Konkret bedeutet das: Die Netzentgelte für Berliner Haushaltskunden setzen sich auch im Jahr 2024 aus einem unveränderten jährlichen Grundpreis in Höhe von 39,70 Euro und einem veränderten Arbeitspreis in Höhe von 9,21 Cent je Kilowattstunde (bisher 8,93 ct/kWh) zusammen. Der Jahrespreis für den Messstellenbetrieb für eine moderne Messeinrichtung (Eintarifzähler) ist mit 20,00 Euro konstant geblieben. Für den Berliner Durchschnitts-Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 1.950 Kilowattstunden (kWh) bedeutet dies in der Summe eine Steigerung um rund zwei Prozent oder etwa 0,46 Euro im Monat.

Ursächlich für den leichten Anstieg der Netzentgelte von Stromnetz Berlin sind weiterhin hohe Energiepreise. Hiervon sind alle Netzbetreiber im gesamten Bundesgebiet betroffen, sowohl auf der Verteilungsnetz- als auch auf der Übertragungsnetzebene. Im Detail müssen Netzbetreiber für den sicheren Betrieb ihres Netzes Energiemengen für den Ausgleich von Verlustenergie und zur Deckung des Betriebsverbrauches beschaffen. Hierzu kaufen sie die entsprechenden Strommengen über definierte Beschaffungsprozesse ein. Die nach wie vor hohen Preise an der Börse finden sich in den Kostenrechnungen der Netzbetreiber wieder – eine Weitergabe in Form angepasster Netzentgelte ist unumgänglich.

Bund entlastet bei den Netzentgelten der Übertragungsnetzbetreiber 

Für die vier deutschen Unternehmen der Übertragungsnetzebene (ÜNB) hat der Gesetzgeber angekündigt, im Jahr 2024 erneut kosten- und entgeltentlastende Bundesfinanzmittel - diesmal in Höhe von 5,5 Milliarden Euro - zur Verfügung zu stellen, um die ansonsten zu erwartenden deutlich höheren Entgeltsteigerungen der bundeseinheitlichen ÜNB-Netzentgelte abzudämpfen.

Die dank dieses Einsatzes von Bundesmitteln nur leicht gestiegenen ÜNB-Entgelte sind bereits Bestandteil der Netzentgeltkalkulation der Stromnetz Berlin GmbH, sodass auch alle Berliner Kunden von der staatlichen Entlastungsmaßnahme profitieren werden.

(Achtung: Für den Bundeszuschuss zu den Netzentgelten der Übertragungsnetzbetreiber fehlt derzeit noch die gesetzliche Grundlage.)

Die Netzentgelte sind ein Bestandteil des Strompreises und werden über die Stromtarife aller in Berlin tätigen Stromlieferanten gleichermaßen erhoben. Sie machen durchschnittlich etwa ein Fünftel des Strompreises aus. Netzentgelte setzen sich zusammen aus den Kosten für den Transport der Elektrizität, den Kosten für den Betrieb der Stromzähler, die Verbrauchsmessung und -abrechnung sowie den Kosten des vorgelagerten Übertragungsnetzes. Die Festlegung der Höhe der Netzentgelte erfolgt nach den Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV).

Gemäß § 20 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) muss die Stromnetz Berlin GmbH bis zum 15. Oktober jeden Jahres die für das Folgejahr ermittelten Entgelte für den Netzzugang im Internet veröffentlichen. Die voraussichtlichen Netzentgelte können ab sofort auf unserer Seite Entgelte eingesehen werden. Stromnetz Berlin hat damit alle Lieferanten und Netzkunden über die Anpassung der Netzentgelte informiert. Bei allen veröffentlichten Entgelten handelt es sich um vorläufige Entgelte. Bis zum Wirksamwerden am 1. Januar 2024 können sich noch Änderungen ergeben.

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