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Hohe Investitionstätigkeit führt zu erhöhten Netzentgelten

13.10.2020

Stromnetz Berlin veröffentlicht vorläufige Netzentgelte 2021

Stromnetz Berlin veröffentlicht vorläufige Netzentgelte 2021

Berliner Haushalte und Unternehmen müssen für das Jahr 2021 mit erhöhten Netzentgelten rechnen. Höhere Investitionen sowohl im Übertragungsnetz wie auch im Berliner Verteilnetz führen zu diesem Anstieg. 50Hertz Transmission hat bereits eine durchschnittliche Erhöhung seiner Entgelte um rund sieben Prozent für die Nutzung des vorgelagerten Übertragungsnetzes für das kommende Jahr angekündigt.

Stromnetz Berlin-Geschäftsführer Thomas Schäfer: „Wir werden auch in den Folgejahren unser Investitionsprogramm auf hohem Niveau fortsetzen. Unweigerlich führt das zu höheren Kosten, die sich in den veränderten Netzentgelten widerspiegeln. Die Investitionen sind jedoch absolut notwendig, um den Anforderungen an ein leistungsfähiges Verteilnetz in der sich schnell ändernden und weiter wachsenden Stadt Berlin gerecht zu werden.“

Die Netzentgelte für Berliner Haushaltskunden setzen sich auch im kommenden Jahr aus einem unveränderten Grundpreis in Höhe von 39,70 Euro und einem Arbeitspreis in Höhe von 6,47 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) zusammen. Dazu kommt der Jahrespreis von 8,44 Euro für den Messstellenbetrieb eines klassischen Zählers (Eintarifzähler). Für einen Berliner Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von 2.200 kWh bedeutet dies in der Summe eine Erhöhung von rund 14 Euro pro Jahr (ein Plus von 7,8 Prozent).

Die Netzentgelte sind ein Bestandteil des Strompreises und werden über die Stromtarife aller in Berlin tätigen Stromlieferanten gleichermaßen erhoben. Sie machen durchschnittlich etwa ein Viertel des Strompreises aus. Netzentgelte setzen sich zusammen aus den Kosten für den Transport der Elektrizität (Netznutzungsentgelte), den Entgelten für den Betrieb der Zähler, die Verbrauchsmessung und -abrechnung sowie den Kosten des vorgelagerten Übertragungsnetzes. Die Festlegung der Höhe der Entgelte erfolgt nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur.

Gemäß § 20 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) muss die Stromnetz Berlin GmbH bis zum 15. Oktober jeden Jahres die für das Folgejahr ermittelten Entgelte für den Netzzugang im Internet veröffentlichen. Die voraussichtlichen Netzentgelte können ab sofort auf der Seite Entgelte eingesehen werden. Die Stromnetz Berlin hat damit alle Lieferanten und Netzkunden über die Anpassung der Netzentgelte informiert. Bei allen veröffentlichten Entgelten handelt es sich um voraussichtliche Entgelte, bis zum Wirksamwerden am 1. Januar 2021 können sich noch Änderungen ergeben.